Die Weisheit hinter der Erlaubnis des Pfandes

Frage 132648

Was ist der Grund dafür, dass ein Pfand im Islam vorgesehen ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Ein Pfand ist im islamischen Recht ein Vermögensgegenstand, der als Sicherheit für eine Schuld hinterlegt wird, damit die Forderung aus seinem Wert beglichen werden kann, falls sie vom Schuldner nicht eingezogen werden kann.

Das Pfand ist durch den Quran, die Sunnah und den Konsens der Gelehrten erlaubt.

Was den Quran betrifft, so sagt Allah, der Erhabene: „Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann soll ein Pfand genommen werden. “ (Surah Al-Baqarah, Ayah 283)

Was die Sunnah betrifft, so ist authentisch überliefert: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - kaufte von einem Juden Lebensmittel auf Zahlungsaufschub und hinterlegte ihm als Pfand einen eisernen Panzer.“ Überliefert von Al-Bukhari  (2068) und Muslim (1603).

Die Gelehrten sind sich einig, dass das Pfand grundsätzlich erlaubt ist.

Siehe: Al-Mughni (4/215), Badai As-Sanai (6/145), Mawahib Al-Jalil (5/2) und Al-Mausuwa Al-Fiqhiyyah (23/175–176).

Die Rechtsgelehrten stimmen außerdem darin überein, dass das Pfand erlaubt, aber nicht verpflichtend ist.

Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (4/215): „Das Pfand ist nicht verpflichtend. Wir kennen darüber keine Meinungsverschiedenheit.“ Ende des Zitats.

Dem Gläubiger steht es daher frei, vom Schuldner kein Pfand zu verlangen.

Die Weisheit hinter der gesetzlichen Regelung des Pfandes besteht darin, dass es zu den Mitteln gehört, durch die der Gläubiger seine Forderung absichert. So wie Allah angeordnet hat, Schulden durch schriftliche Festhaltung zu sichern, hat Er auch angeordnet, sie durch ein Pfand abzusichern.

Wenn die Zeit zur Rückzahlung der Schuld gekommen ist und der Schuldner sich weigert zu zahlen oder dazu nicht in der Lage ist, wird das Pfand verkauft. Der Gläubiger erhält daraus sein Recht. Sollte nach Begleichung der Schuld etwas vom Erlös übrig bleiben, wird der Rest an seinen Eigentümer, also den Schuldner, zurückgegeben.

Das Pfand gehört zu den Vorzügen dieser Shariah, weil es sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner Nutzen bringt.

Dies zeigt sich darin, dass der Gläubiger sein Recht absichert. Dadurch wird er eher bereit sein, seinem muslimischen Bruder ein Darlehen zu gewähren. Davon profitiert der Darlehensnehmer, weil er jemanden findet, der ihm Geld leiht.

Würde das Pfand nicht erlaubt sein, würden sich viele Menschen aus Angst um ihr Vermögen weigern, Darlehen zu vergeben.

Siehe: „Ash-Sharh Al-Mumti“ (9/121).

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Geschäfte und Handel

Quelle

Islam Q&A

Previous
Das Nächste
at email

Teilnahme an Email-Versand

Nimm am Email-Verteiler teil, damit du auf dem Laufenden bleibst

phone

App von Islam Q&A

Schneller Zugriff auf Inhalte und die Möglichkeit zur Offline-Navigation

download iosdownload android