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Verbotene Aussagen
Darf man über den Verstorbenen sagen, dass er in Allahs Obhut sei?
SpeichernDas Urteil darüber, dass eine Person sich oder anderen zuschreibt, etwas verdient zu haben bzw. dass ihm etwas zusteht
SpeichernWas ist das Urteil darüber bei Verwunderung, Verblüfftheit, Schrecken den Namen „Jesus“ zu rufen, wie es die Christen tun?
SpeichernEin Kommentar über den Spruch: „Zu keiner schweren Zeit wird Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erwähnt, außer dass diese dann erleichtert wird.“
Wir sind der Ansicht, dass man sich von solchen mehrdeutigen Sprüchen fern halten soll, denn der Schutz des großen Monotheismus ist verpflichtend. Man sollte klare Begriffe verwenden und keine mehrdeutigen, wie beispielsweise: „Durch das Sprechen von Segenswünschen für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- vertreibt Allah Sorgen und macht eine schwere Situation leicht.“ Oder man sagt: „Wo auch immer der Gesetzgebung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gefolgt wird, so besteht dort Erleichterung und Weite.“SpeichernIst es erlaubt, Allah die Eigenschaft des Vermutens (Dhann) zuzuschreiben?
SpeichernHängt die Prüfung von dem ab, was man sagt?
SpeichernDas Urteil über das Verfluchen oder Beschimpfen der Umstände
SpeichernDas Urteil darüber einen Profispieler als „God“ (Gott) oder „Godlike“ (göttlich) zu bezeichnen
SpeichernIst es erlaubt hinsichtlich Allah, Erhaben sei Er, zu sagen: „Du bist mein Vater“?
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