Die Ungehorsamkeit gegenüber den Eltern gehört zu den großen Sünden.
ʿAbdur Rahman ibn Abi Bakra überliefert von seinem Vater - möge Allah mit ihm zufrieden sein - der sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Soll ich euch nicht über die größten der großen Sünden informieren?“ Wir sagten: „Doch, o Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Die Beigesellung Allahs (arab. Shirk) und die Ungehorsamkeit gegenüber den Eltern.“ Er war zurückgelehnt, setzte sich dann aufrecht hin und sagte: „Und die falsche Aussage und das falsche Zeugnis. Und die falsche Aussage und das falsche Zeugnis.“ Er wiederholte es so oft, bis ich dachte, er würde nicht aufhören." Überliefert von Al-Bukhari (5976) und Muslim (87).
Abdullah ibn ʿAmr überliefert über den Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - der sagte: „(Zu den) großen Sünden (arab. Kaba’ir) (gehört): Die Beigesellung Allahs, die Ungehorsamkeit gegenüber den Eltern, das Töten einer Seele und der Meineid (arab. Al-Yamin Al-Ghamus).“ Überliefert von Al-Bukhari (6675).
Ungehorsamkeit bezieht sich auf Handlungen oder Worte, die ein Kind ohne rechtmäßigen Grund äußert und die seine Eltern verletzen.
Al-Hafizh Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Was mit Ungehorsam gemeint ist, sind Worte oder Taten des Kindes, die den Eltern Schaden zufügen, es sei denn, es handelt sich um die Beigesellung (Allahs) oder Sünde, (und) solange die Eltern nicht übermäßig fordernd sind.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fath Al-Bari“ (10/406).
Zweitens:
Zu den wichtigen Glaubensgrundsätzen des Islam, die ein Muslim verstehen, daran glauben und entsprechend handeln muss, gehört, dass jede Sünde, egal wie groß sie ist, (vergeben werden kann), durch die (aufrichtige) Reue davon.
Allah - erhaben ist Er - sagte: Sag: „O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.” (Az-Zumar:53)
Was hat derjenige, der seinen Eltern Unrecht getan hat, anderes zu tun, als sich umgehend zur Reue zu begeben; denn Allah - erhaben ist Er - hat versprochen, die Reue des Bereuenden anzunehmen.
Allah - erhaben ist Er - sagte: „Er ist es, Der die Reue von Seinen Dienern annimmt und die Missetaten verzeiht. Und Er weiß, was ihr tut.” (Ash-Shura:25)
Und damit seine Reue aufrichtig und angenommen wird, müssen die Bedingungen erfüllt sein.
An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Gelehrten haben gesagt: Die Reue ist von jeder Sünde verpflichtend. Wenn die Sünde zwischen dem Diener und Allah steht und kein Recht eines (anderen) Menschen verletzt, dann gibt es drei Bedingungen dafür: Erstens: Dass man von der Sünde ablässt. Zweitens: Dass man bereut, sie begangen zu haben. Drittens: Dass man sich vornimmt, niemals wieder zu ihr zurückzukehren. Wenn eine dieser drei Bedingungen fehlt, ist seine Reue ungültig.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Riyad As-Salihin“ (S.14).
Es könnte jedoch in Frage gestellt werden, dass einige dieser Bedingungen nach dem Tod der Eltern nicht erfüllt werden können.
Die Antwort darauf besteht aus zwei Angelegenheit:
Die erste Angelegenheit: In einem solchen Fall ist das Bedauern allein eine Reue.
Über ʿAbdullah ibn Maʿqil ibn Muqarrin wird überliefert, dass er sagte: „Ich ging mit meinem Vater zu ʿAbdullah ibn Masʿud, und ich hörte ihn sagen: Der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Das Bedauern ist eine Reue.“' Überliefert von Ibn Majah (4252) und Ahmad (6/37), und von Al-Albani in „Sahih Sunan Ibn Majah“ als authentisch eingestuft.
Ibn Al-Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Zu den Bestimmungen (arab. Ahkam) der Reue gehört, dass der Sünder, wenn er von den Ursachen der Sünde abgehalten wird und nicht in der Lage ist, sie zu begehen, sodass es ihm unmöglich ist, sie zu tun, ob seine Reue gültig ist oder nicht. Ähnlich wie (beispielsweise im Fall) des Lügners, des Verleumders und des falschen Zeugen, wenn ihm die Zunge abgeschnitten werden würde (…). Und wer einen Punkt erreicht, an dem die Beweggründe für die Sünde, die er begangen hat, entfallen. In diesem (Fall) gibt es zwei Meinungen unter den Gelehrten: (…).
Die zweite Meinung - und dies ist die richtige - ist, dass seine Reue gültig und möglich ist; vielmehr ist sie tatsächlich gegeben. Denn die Säulen der Reue sind in ihm vereint, und was ihm davon möglich ist, ist das Bedauern. Im Musnad (von Imam Ahmad) ist über den Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm - überliefert, (dass er sagte): „Das Bedauern ist eine Reue.“ Wenn also sein Bedauern über die Sünde und sein Vorwurf an sich selbst wahrhaftig sind, dann ist das eine Reue. Und wie kann es rechtens sein, ihm die Reue zu entziehen, während er die Sünde stark bedauert und sich selbst dafür verurteilt?“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Madarij As-Salikin“ (1/741-746).
Und dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Shaikh Al-Islam Ibn Taimiyya - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Reue desjenigen, der nicht in der Lage ist, eine Handlung zu vollziehen, ist wie die Reue desjenigen, der aufgrund von Impotenz nicht zu Unzucht fähig ist, oder die Reue desjenigen, der aufgrund einer Amputation nicht stehlen kann, und ähnliches, was mit Unfähigkeit zu tun hat. Sie ist eine gültige Reue nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten gemäß der Ahlu Sunnah und anderen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmuʿ Al-Fatawa“ (10/746).
Die zweite Angelegenheit: Zu Allahs Barmherzigkeit gegenüber den Muslimen gehört, dass die Möglichkeit, den Eltern Gutes zu tun, durch ihren Tod nicht geschlossen wird. Das Kind, (das zu Lebzeiten seiner Eltern ihren Rechten gegenüber) zu kurz kam, kann sich in dem, was ihm möglich ist, bemühen, um ihnen Gutes zu tun.
Zu den Möglichkeiten, nach ihrem Tod Gutes zu tun, gehört:
- Das Sprechen von Bittgebeten für sie. Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und sag: „Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.“ (Al-Isra:24)
Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wenn ein Mensch stirbt, enden seine Taten, außer in drei (Fällen): Außer durch eine fortlaufende Spende (arab. Sadaqah Jariyah), oder durch Wissen, von dem profitiert wird, oder durch ein rechtschaffenes Kind, das für ihn Bittgebete spricht.“ Überliefert von Muslim (1631).
Dieses Bittgebet (für seine Eltern) ist eine der größten Wohltaten gegenüber den Eltern.
Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Die Stufe eines Mannes wird im Paradies erhoben. Dann sagt er: 'Wie kommt es zu diesem?' So wird gesagt: 'Durch das Bitten um Vergebung deines Kindes für dich'.“ Überliefert von Ibn Majah (3660) und von Al-Albani in „As-Silsilah Al-Ahadith As-Sahiha“ (4/129) als authentisch eingestuft.
- Durchführung rechtschaffener Taten, deren Belohnung ihnen zugutekommt:
Wie zum Beispiel die Spende für sie. Wegen der Wichtigkeit (dieser Thematik und einer ausführlichen Erklärung), siehe die Fatwa-Nummer: (218872).
Und die Durchführung der Pilgerfahrt (arb. Hajj) und der Umrah in ihrem Namen. Um die Bedingungen und Vorschriften für die Pilgerfahrt im Namen anderer zu verstehen, siehe die Fatwa-Nummer: (111794).
Und wenn sie Schulden hinterlassen haben oder Dinge, die ihnen anvertraut wurden (arab. Amanah), soll es (d.h. ihr Kind) sich bemühen, diese im Namen der beiden zu begleichen. Oder wenn von ihnen Ungerechtigkeiten gegenüber den Menschen ausgegangen sind, soll er die Geschädigten darum bitten, ihnen zu verzeihen und sie versöhnen.
- Ehre ihre Freunde und Bekannten.
Abdullah ibn Dinar überliefert von Ibn Umar: „Wenn er nach Mekka reiste, hatte er einen Esel, auf dem er sich ausruhte, wenn ihm das Reiten des Kamels zu langweilig wurde, und einen Turban, den er sich um den Kopf band. Eines Tages, als er auf diesem Esel war, kam ein Beduine vorbei. So sagte er (Ibn Umar) zu ihm: ‚Bist du nicht der Sohn des So und So?‘ Er antwortete: ‚Ja.‘ Dann gab er ihm den Esel und sagte: ‚Reite diesen.‘ Und den Turban, und sagte: ‚Binde ihn dir um den Kopf.‘ Da sagten einige seiner Gefährten zu ihm: ‚Möge Allah dir vergeben! Du hast diesem Beduinen einen Esel gegeben, auf dem du dich ausgeruht hast, und einen Turban, den du dir um den Kopf gebunden hast!‘ Er sagte: ‚Ich habe den Gesandten Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagen hören: ‚Die beste Form der Güte ist, die Freunde des Vaters nach seinem Tod zu ehren.‘ Und sein Vater war ein Freund von Umar.‘“ Überliefert von Muslim (2552).
Und Allah weiß es am besten.