Erstens:
Die Sicht des Islam auf die Menschheit ist erfüllt von Barmherzigkeit und Mitgefühl, und es kann nicht anders sein; denn die islamische Religion ist die letzte der Religionen, die Allah - erhaben ist Er - vorgeschrieben hat, und Er hat alle Menschen befohlen, in sie einzutreten. Zudem hat Er - erhaben ist Er - diese Religion offenbart und sie dem barmherzigsten aller Geschöpfe, Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, herabgesandt. Der Beweis dafür findet sich im Buch Allahs, in Seiner Aussage, erhaben ist Er: „Und Wir haben dich nur als Barmherzigkeit für die Weltenbewohner gesandt.” (Al-Anbiya:107).
Und wir können aus dem Quran, der Sunnah und der Biografie des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Beweise anführen, die diese Bedeutung bestätigen. Dies zeigt sich in vielen Aspekten, darunter:
- Die Einladung zum Islam und die Rettung der Menschen vor dem Polytheismus (arab. Schirk) und Unglauben (arab. Kufr).
Dazu kamen im Quran und in der Sunnah Befehle an die Muslime, die Menschen zur Einheit Allahs einzuladen und ihr Vermögen, ihre Zeit und ihr Leben dafür einzusetzen. Und dies geschah nur als Barmherzigkeit für die Weltenbewohner - um sie von der Anbetung der Geschöpfe zur Anbetung des Herrn der Geschöpfe zu führen und sie aus der Enge des Diesseits in die Weite des Diesseits und des Jenseits herauszuführen.
Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet. Jene sind es, denen es wohl ergeht.“ (Al Imran 3:104)
- Die Güte gegenüber den Eltern und die Güte ihnen gegenüber, selbst wenn sie ungläubig sind.
Selbst dann, wenn sie sich bemühen, ihre Kinder vom Islam abzuhalten und sie zum Schirk und Unglauben auffordern! In diesem Zusammenhang sagt Allah, erhaben ist Er: „Und Wir haben dem Menschen seine Eltern anbefohlen - seine Mutter hat ihn unter wiederholter Schwäche getragen, und seine Entwöhnung (erfolgt) innerhalb von zwei Jahren -: „Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist der Ausgang.“ Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. Und folge dem Weg dessen, der sich Mir reuig zuwendet. Zu Mir wird hierauf eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet.‘“ (Luqman:14-15)
- Die Ermahnung zur Fürsorge für die Nachbarn, selbst wenn sie keine Muslime sind.
Sicherlich hast du noch keine Religion, keine Lebensweise und kein Gesetz, das die Menschen so sehr zur Fürsorge für den Nachbarn, zur Beachtung seiner Rechte und zur Wahrung seiner Würde aufruft gesehen, wie es der Islam (tut). Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist.“ (An-Nisa:4:36)
Al-Qurtubi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: Nauf Asch-Schami sagte: „Der verwandte Nachbar” ist der Muslim, und „der fremde Nachbar” ist der Jude und der Christ.“
Ich sage: Daraus folgt, dass die Fürsorge für den Nachbarn geboten und empfohlen ist, sei er Muslim oder Ungläubiger, und das ist die richtige Ansicht. Güte kann bedeuten, ihn zu unterstützen, sie kann aber auch bedeuten, gut mit ihm umzugehen, ihm keinen Schaden zuzufügen und ihn zu verteidigen. Al-Bukhari überlieferte von 'Aischah, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Jibril hörte nicht auf, mich bezüglich des Nachbarn zu ermahnen, bis ich dachte, dass er ihn zum Erben machen würde.“ Und es wurde von Abu Schurayh überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Bei Allah, er glaubt nicht (vollkommen)! Bei Allah, er glaubt nicht (vollkommen)! Bei Allah, er glaubt nicht (vollkommen)!“ Es wurde gesagt: „O Gesandter Allahs, wer?“ Er sagte: „Derjenige, dessen Nachbar sich nicht vor seinem Übel sicher fühlt.“ Dies ist allgemein auf jeden Nachbarn bezogen. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - betonte das Verbot, dem Nachbarn Schaden zuzufügen, indem er dreimal schwor, und dass derjenige, der seinem Nachbarn Schaden zufügt, keinen vollkommenen Glauben besitzt. Daher muss der Gläubige darauf achten, seinem Nachbarn keinen Schaden zuzufügen, sich von dem fernhalten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und sich um das bemühen, was sie gutheißen und zu dem sie die Menschen aufgerufen haben.” Siehe „Tafsir Al-Qurtubi" (5/183, 184).
- Gerechtigkeit und Güte im Umgang mit Ungläubigen, die einem nicht bekämpfen
In diesem Zusammenhang sagt Allah, erhaben ist Er: „Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten.“ (Al-Mumtahina:8)
Shaykh 'Abdur-Rahman As-Sa'di - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Das heißt: Allah verbietet euch nicht, Güte, eine (neutrales) Verhältnis, gute Belohnung und Gerechtigkeit gegenüber den Polytheisten, sei es unter euren Verwandten oder anderen, zu üben, solange sie nicht für den Kampf gegen euch in der Religion und das Vertreiben aus euren Häusern aufgestanden sind. Es gibt keine Sünde, in einem (neutralen) Verhältnis zu ihnen; denn in diesem Fall gibt es weder Schaden noch Verderben.“ Siehe: „Tafsir As-Sa'di" (S. 856).
- Das Verbot, einen Vertragspartner der Ungläubigen zu töten, und die schwere Strafe dafür.
Von 'Abdullah Ibn 'Amr - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer einen Vertragspartner tötet, wird den Duft des Paradieses nicht riechen, obwohl der Duft des Paradieses bereits aus einer Entfernung von vierzig Jahren wahrzunehmen ist.“ Überliefert von Al-Bukhari (2995).
Al-Hafiz Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Damit ist gemeint: Jemand, der einen Vertrag mit den Muslimen hat, sei es durch einen Vertrag über die Kopfsteuer (arab. Jizyah), einen Waffenstillstand vom Herrscher oder ein Sicherheitsversprechen von einem Muslim.“ Siehe: „Fath Al-Bari“ (12/259).
- Das Verbot, einen Vertragspartner zu Unrecht zu behandeln oder ihm mehr aufzuerlegen, als er ertragen kann.
In diesem Zusammenhang gibt es einen Hadith, in dem der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wisst, wer immer einen Vertragspartner zu Unrecht behandelt, ihm etwas wegnimmt, ihm mehr auferlegt, als er ertragen kann, oder ihm etwas ohne dessen Einverständnis abnimmt, für den werde ich mich ich am Tag der Auferstehung einsetzen.“ Überliefert von Abu Dawud (3052) und von Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch eingestuft.
Shaykh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wer auch immer in unser Land kommt, sei es für Arbeit oder Handel, und ihm wird dies gestattet, ist entweder ein Vertragspartner oder ein Gast. Daher ist es nicht erlaubt, ihm Schaden zuzufügen. Es wurde vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er sagte: ‚Wer einen Vertragspartner tötet, wird den Duft des Paradieses nicht riechen.‘ Wir sind Muslime, die sich dem Willen Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - unterwerfen, und wir respektieren, was der Islam an Respekt für Menschen mit Verträgen und Schutz gebietet. Wer dies missachtet, hat dem Islam Schaden zugefügt und ihn in ein Bild von Terrorismus, Betrug und Verrat verwickelt. Wer jedoch die islamischen Urteile beachtet und die Verträge respektiert, der ist derjenige, von dem man Gutes und Erfolg erwarten kann.“ „Fatawa Ash-Shaykh Al-'Uthaimin“ (25/493).
- Das Verbot der Ungerechtigkeit und die Pflicht zur Gerechtigkeit.
In diesem Zusammenhang sagt Allah, erhaben ist Er: „Und der Hass, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, weil sie euch von der geschützten Gebetsstätte abgehalten haben, soll euch ja nicht dazu bringen zu übertreten.“ (Al-Ma’idah:2) und, erhaben ist Er: „Und der Hass, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, dass ihr nicht gerecht handelt.“ (Al-Maidah:8).
Shaykh Muhammad Al-Amin Asch-Schanqiti - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Sieh, was in diesen Versen an edlen Tugenden enthalten ist und der Befehl, dass du denjenigen, der Allah dir gegenüber ungehorsam war, so behandelst, dass du Ihm darin gehorchst.“ „Adwa Al-Bayan“ (3/50).
Zweitens:
Angesichts des Vorhergesagten ist es wichtig, auf einige grundlegende Wahrheiten hinzuweisen:
- Was in der Welt gesehen wird und den zuvor genannten (Prinzipien) widerspricht, ist das Ergebnis der Taten seiner Anhänger und darf nicht dem Islam zugeschrieben werden. In jeder Religion gibt es Menschen, die gegen ihre Lehren verstoßen und sich nicht an ihre Urteile halten.
- Was die Erde und ihre Bewohner von den „Ungläubigen" gesehen haben, ist keineswegs mit dem zu vergleichen, was die Muslime getan haben. Die beiden Weltkriege, bei denen 70 Millionen Menschen ihr Leben verloren, waren „christlich".
Zehntausende von Muslimen wurden von den Christen in den Kreuzzügen und anderen (Konflikten), sowie von Kommunisten, Juden, Hinduisten und Sikhs getötet. Eine detaillierte Erörterung dieses (Themas) würde zu weit führen, und niemand leugnet dies, außer jemandem, der seinen Verstand ausgeschaltet hat.
Dann war und bleibt die Besetzung muslimischer Länder und die Ausbeutung ihrer Ressourcen in den Händen der „Ungläubigen" aus allen religiösen Gemeinschaften. Dies sollte im Hinterkopf behalten werden, wenn man über die Sicht des Islam auf die Menschheit spricht, über Liebe und Mitgefühl. Die fairen Historiker sollten die muslimischen Eroberungen anderer Länder - als Beispiel - (lieber) mit den Kreuzzügen vergleichen und den Zustand beider Seiten betrachten, um den klaren Unterschied zwischen Barmherzigkeit und Grausamkeit, zwischen Liebe und Hass, zwischen Leben und Tod zu erkennen.
- Was wir zuvor über den Islam und seine Sicht auf die Ungläubigen sowie über die darin enthaltenen Urteile gesagt haben, die voller Liebe, Mitgefühl und Barmherzigkeit sind, bedeutet nicht, dass wir uns von den Urteilen abwenden, die von einigen Verwirrern unseres Glaubens verschleiert werden. Darunter sind:
- Im Islam ist es verboten, herzliche Zuneigung und Unterstützung für die Ungläubigen zu haben. Wer Verstand hat, kann zwischen der Güte, Gerechtigkeit, Mitgefühl und Barmherzigkeit, die uns gegenüber den nicht kämpfenden Ungläubigen geboten sind, und dem Verbot der herzlichen Zuneigung, das uns gegenüber jenen Ungläubigen aufgrund ihres Unglaubens an Allah, den Herrn der Welten, und ihres Nicht-Islam verweigert wird, unterscheiden.
- Es ist uns nicht erlaubt, unsere Töchter, Schwestern und Frauen mit irgendeinem Ungläubigen zu verheiraten, egal welche Religion er hat, während es uns nur erlaubt ist, mit keuschen Frauen der Schriftbesitzer, (d.h.) Jüdinnen und Christinnen, zu heiraten. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Glaubensüberzeugung (arab. 'Aqidah) und der reine Monotheismus (arab. Tauhid) eine entscheidende Rolle in diesem Urteil spielen. Die Konvertierung einer nicht-muslimischen Frau, die mit einem Muslim verheiratet ist, ist nahe und möglich, und die Versuchung einer muslimischen Frau, ihren Glauben aufzugeben, indem sie mit einem Nicht-Muslim verheiratet wird, ist ebenfalls nahe und möglich. Dieses Urteil steht in vollkommener Übereinstimmung mit der Barmherzigkeit, die die Urteile dieser gewaltigen Religion bringen: Barmherzigkeit gegenüber der nicht-muslimischen Frau von den Schriftbesitzern, dass sie vielleicht zum Islam konvertiert, und gegenüber der muslimischen Frau, dass sie ihren Glauben nicht verlässt.
- Im Islam gibt es keinen Zwang für den Ungläubigen, den Islam anzunehmen, da Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit Voraussetzungen für die Annahme des Islams sind. Allah - erhaben ist Er - sagt: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (Al-Baqarah:256).
- …. Wer diese Urteile mit Vernunft betrachtet, erkennt, dass ihre Absicht darin besteht, von Anfang an abzuschrecken und zu verhindern, dass jemand solche Taten begeht. Wer die Situation in anderen Nationen betrachtet, die mit weit verbreiteten Vergewaltigungen, Diebstählen und Morden konfrontiert sind, wird erkennen, dass es dringend notwendig ist, diese Probleme zu stoppen. In den Urteilen des Islams finden sich Weisheit, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit.
Und Allah weiß es am besten.