
Kategorien
Glaubensgrundlagen
Anzeigen›


Hadith und dessen Wissenschaften
Anzeigen›


Qur'an und dessen Wissenschaften
Anzeigen›


Fiqh der Familie
Anzeigen›


Fiqh und seine Grundlagen

Fiqh
Anzeigen›


Gottesdienste
Anzeigen›


Reinheit
Anzeigen›


Gebet
Anzeigen›


Zakat (Armenabgabe)
Anzeigen›


Fasten
Anzeigen›


Hajj und Umra
Anzeigen›


Beerdigung und Bestimmungen für Friedhöfe
Anzeigen›


Jihad und Hijra

Geschäfte und Handel
Anzeigen›


Strafen und juristische Sanktionen
Anzeigen›


Straftaten
Anzeigen›


Sitten/Bräuche
Anzeigen›


Grundlagen des Fiqh
Anzeigen›


Verhaltensregeln, Charaktereigenschaften und Ermahnung
Anzeigen›


Wissen und Da'wa
Anzeigen›


Psychische und soziale Probleme
Anzeigen›


Geschichte und Bioghraphie des Propheten
Anzeigen›


Erziehung
Anzeigen›


Gefäße
Das Halten, Berühren und Küssen eines Hundes
Es ist nicht erlaubt, Hunde zu halten, außer zum Jagen oder zur Bewachung von Vieh und Feldern. Es ist erlaubt, einen Hund zur Bewachung von Häusern zu halten, vorausgesetzt, das Haus befindet sich außerhalb der Stadt und es gibt keine anderen Möglichkeiten. Ein Muslim sollte nicht den Ungläubigen nacheifern, indem er mit Hunden läuft, ihren Mund berührt und sie küsst, da dies viele Krankheiten verursachen kann.SpeichernDas Urteil über die Nutzung von Tierhörnern
SpeichernDas Urteil über die Knochen des verendeten Tieres und die Gefäße, die daraus hergestellt werden
Speichern