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Quellen der Gesetzgebung
Das Urteil über das Nachahmen der Ungläubigen und die Bedeutung der Aussage: „Was die Muslime gut empfinden, ist auch bei Allah gut.“
Die islamische Gesetzgebung hat den Muslimen untersagt, den Ungläubigen nachzuahmen, vor allem den Juden und Christen. Und diese Untersagung ist nicht allgemein für alle ihre Angelegenheiten, sondern bezieht sich auf Bereiche ihres Glaubens, ihrer speziellen Rituale und ihrer eigenen Charakteristiken. Die Muslime brauchen keinem unter den anderen Gemeinschaften in ihren religiösen Praktiken und Anbetungen nachzuahmen, denn Allah hat Seine Religion vollendet und seine Gnade vollbracht. Zu den Dingen, in denen den Ungläubigen nachgeahmt wird, gehört ihre Nachahmung in Angelegenheiten der Anbetungen, wie zum Beispiel der Schirk, wie das Bauen über Gräbern und das Errichten von Schreinen und die Übertreibung hierbei, und ebenso ihre Nachahmung in ihren Schirk-Festtagen und den erfundenen Festen, wie die Geburtstage. In der Kultur der Nicht-Muslime gibt es sowohl nützliche als auch schädliche Aspekte, daher lassen nicht das Nützliche davon und nehmen stattdessen das Schädliche.SpeichernDer Taqlid und das Befolgen der Beweise und war Ibn Hazm ein Hanbali?
SpeichernHat Ibn Hajar Al-'Asqalani es erlaubt, den Geburtstag des Propheten zu feiern?
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