Das Ständige Komitee der Großgelehrten gab Folgendes bekannt:
- Der Schwangerschaftsabbruch ist während aller Phasen nicht erlaubt, außer unter ganz strengen islamrechtlichen Bedingungen und in bestimmten schweren Umständen.
- Wenn die Schwangerschaft in ihrer ersten Phase ist, innerhalb der Periode von 40 Tagen, und ein Schwangerschaftsabbruch einem legitimen Zweck dient oder einen Schaden verhindert, so ist es erlaubt, diesen vorzunehmen.
Den Schwangerschaftsabbruch jedoch in dieser Phase zu unternehmen, weil man Angst hat Kinder großzuziehen, oder man fürchtet, sie nicht finanzieren zu können und ihnen Bildung zuteil kommen zu lassen, sprich man hat Angst um deren Zukunft, oder dass das Ehepaar denkt, dass man schon genug Kinder hätte, so ist dies (der Schwangerschaftsabbruch) nicht erlaubt.
- Es ist nicht erlaubt die Schwangerschaft abzubrechen, wenn der Fetus (das Kind) noch ein Anhängsel (ʿAlaqah) oder ein Blutklumpen (Mudgah) (was die zweite und dritte Phase von jeweils 40 Tagen darstellt), solange nicht ein vertrauenswürdiges Ärzte-Komitee entschieden hat, dass das Fortbestehen der Schwangerschaft der Gesundheit der Mutter schaden wird, so dass man befürchtet, dass sie sterben wir, wenn die Schwangerschaft fortdauert. Es ist dann erlaubt, diese abzubrechen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Schaden abzuwenden.
- Nach der dritten Phase, nach vier vergangenen Monaten, ist es nicht erlaubt die Schwangerschaft abzubrechen, es sei denn, dass ein vertrauenswürdiges Ärzte-Komitee entscheidet, dass der Fetus in der Gebärmutter den Tod der Mutter zu Folge haben wird, und dass vorher alle Mittel ausgeschöpft wurden, den Fetus am Leben zu erhalten. In diesem Fall geht es darum, den größeren Schaden abzuwenden und dem größeren Nutzen zu dienen.
Und Allah weiß es am besten.