Wie wird der kranke Vater gereinigt, und was ist das Urteil über das Unterlassen des Gemeinschafts- und Freitagsgebets wegen ihm?

Frage: 289017

Mein Vater - möge Allah - erhaben ist Er - ihn heilen - erlitt vor zwei Jahren einen Schlaganfall, der eine vollständige Lähmung der linken Körperhälfte und den Verlust der Sprachfähigkeit zur Folge hatte. Deshalb habe ich meine Arbeit aufgegeben und kümmere mich um seine Ernährung, sein Trinken und seine Reinigung. Ich habe einige Fragen:

  1. Bei seiner Reinigung von Unreinheiten trage ich Handschuhe, um meine Hände sauber zu halten. Nachdem ich ihn gereinigt habe, ziehe ich die verschmutzten Handschuhe aus und lege ihm eine neue Windel und einen Blasenkatheter mit meinen Händen an. Ich fürchte, dass das Tragen der Handschuhe aus Abscheu geschieht und dass Allah mich dafür bestrafen könnte.
  2. Wenn ich im Zustand der Reinheit bin und den Zustand des Blasenkatheters überprüfe, ohne ihn zu berühren, aber die Blöße (arab. Aurah) meines Vaters sehe, wird meine Reinheit dadurch ungültig? Und wenn es passiert, dass ich sein Geschlechtsteil berühre, um ihn (den Katheter) anzupassen, muss ich dann für das Lesen des Qurans aus dem Mushaf oder das freiwillige Gebet die Gebetswaschung vollziehen?
  3. Im ersten Jahr war die Wahrnehmung meines Vaters gering, und er verbrachte die meiste Zeit schlafend. Er betete nicht, und selbst wenn ich mit ihm im Gemeinschaftsgebet betete, stellte ich fest, dass er einschlief oder das Gebet verließ. Aber in diesem Jahr ist er sich der Gebetszeiten bewusst geworden und wacht sogar auf, wenn er schläft. Unser Haus befindet sich im zweiten Stock, und Allah weiß, wie sehr ich mir wünsche, dass wir in der Moschee beten. Doch wenn ich meinen Vater die Treppe hinuntertrage, wird er erschöpft, und ich fürchte um ihn. Deshalb bete ich die meisten Pflichtgebete zu Hause in Gemeinschaft mit meinem Vater und gehe nicht zur Moschee. Sogar das Freitagsgebet verfolgen wir durch die Predigt aus der Al-Haram-Moschee und beten dann das Mittagsgebet.
  4. Manchmal ist mein Vater erschöpft, sodass ich das Nachmittagsgebet eine Stunde vor seiner Zeit verrichte oder es mit dem Mittagsgebet zusammenlege. Ist es mir erlaubt, das Nachmittagsgebet später in der Moschee nachzuholen oder es mit ihm zu beten, wenn er erschöpft ist?
  5. Manchmal leidet mein Vater an Verstopfung, die durch den Schlaganfall verursacht wurde, und ich benutze meinen Finger, um das, was sich in seinem After befindet, herauszuholen. Habe ich dadurch eine Sünde oder einen Fehler begangen? Früher bin ich zur Moschee gegangen, aber wenn ich vom Gebet zurückkam, fand ich meinen Vater weinend und bekümmert vor. Es vergingen sogar Monate, in denen ich nicht von ihm wegging, aus Angst, dass er aufwacht und mich nicht findet, was ihn traurig machen würde, da er es nicht akzeptiert, dass jemand anderes ihn füttert, setzt oder reinigt. Also blieb ich bei meinem Vater, meinem Quran und meinem Gebet und ließ meine weltlichen Angelegenheiten. Ich habe finanzielle Ansprüche in Riad, die ich nicht zurückholen konnte, und ebenso Schulden, von denen einige Gläubiger geduldig waren und meine Umstände berücksichtigten, während andere eine Beschwerde bei der Polizei eingereicht haben. Nun werde ich seit sechs Monaten von der Polizei gesucht. Wird mein Handeln als unrechtmäßige Aneignung des Geldes anderer betrachtet, weil ich meine Schulden nicht beglichen habe? Ich fürchte, dass mein Gebet und meine Lesung des Qurans nicht angenommen werden.
  6. Ist es mir erlaubt, nach dem Abschluss des Lesens des Qurans dessen Belohnung meinen Eltern zu widmen, da sie uns unterrichtet haben und ich durch ihre Hilfe den Quran vollständig auswendiggelernt habe, oder sollte ich mich damit begnügen, zu sagen: „O Allah, belohne meine Eltern mit dem besten Lohn?”

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Erstens:

Wir bitten Allah - erhaben ist Er - deinen Vater zu heilen und ihm Erleichterung zu schenken, und dich für das, was du für ihn tust, mit dem besten Lohn zu belohnen.

Du hast richtig gehandelt, indem du beim Reinigen von Unreinheit Handschuhe getragen hast, denn das Berühren der Blöße ist verboten, und es muss ein Hindernis (dazwischen) wie ein Handschuh oder ähnliches verwendet werden.

In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Da'imah” (25/283) heißt: „Ihr werdet - so Allah will - für die Dienste, die ihr für diese Behinderten erbringt, und für das Reinigen von ihnen durch Waschen und anderes, belohnt. Jedoch unter der Bedingung, dass ihre Blöße bedeckt und mit einer ‘Barriere’ gereinigt wird, (sprich) dass eine Barriere auf die Hand gelegt wird, wie etwa eine Socke oder ein Tuch.” Ende des Zitats.

Es ist nicht problematisch für dich, wenn der Grund für das Tragen der Handschuhe der Ekel ist, denn Ekel vor dem Berühren von Unreinheiten ist eine natürliche Reaktion.

Zweitens:

Es ist nicht erlaubt, die Blöße deines Vaters zu betrachten, außer aus einem notwendigen Grund, wie wenn du die Katheter nur durch das Hinsehen anpassen oder justieren kannst.

Das Betrachten der Blöße bricht die Gebetswaschung nicht.

Was das Reinigen betrifft: Du solltest dich bemühen, ihn zu reinigen, während du seine Blöße bedeckst. Du wäschst die Unreinheit unter einem Hindernis wie einem Stoff oder ähnlichem.

Es wurde bereits zuvor (erwähnt), dass es nicht erlaubt ist, seine Blöße zu berühren, sondern dass du Handschuhe tragen musst.

Falls jedoch eine Berührung stattfindet, so bricht die Berührung des Geschlechtsteils - und des Afters - ohne Barriere nach der Ansicht vieler Gelehrter, darunter die Gefährten des Propheten und diejenigen nach ihnen von ihren Nachfolgern und den Imamen, darunter Malik, Asch-Schafiʿi und Ahmad, die Gebetswaschung.

Drittens:

Wenn dein Vater bei Bewusstsein für das Gebet ist, dann ist das Gebet für ihn verpflichtend, und es ist ihm nicht erlaubt, es zu unterlassen.

Du solltest im Gemeinschaftsgebet der Moschee beten, solange jemand anderes bei ihm ist, während du gehst.

Dass es ihn betrübt, wenn du gehst, scheint kein (gültiger) Grund zu sein, das Gemeinschaftsgebet in der Moschee zu unterlassen.

Aber wenn es nach wiederholten Mal zu einer Veränderung in seiner Stimmung kommt, die über das Übliche hinausgeht, wie etwa Unwohlsein oder andere ähnliche (Anzeichen), dann hoffen wir, dass auf dir keine Last ist (und es dir somit erlaubt), wenn du in diesen Fällen an seiner Seite betest, während du dich bemühst, ihn in seiner Seele zu beruhigen und ihm Verständnis für dein Verlassen während der notwendigen Dinge wie das Gemeinschaftsgebet und Ähnliches, was für den Menschen unverzichtbar ist, vermittelst. Sorge dafür, dass in dieser kurzen Zeit, in der du ihn verlässt, jemand anderes bei ihm ist.

Siehe auch: Antwort auf die Frage Nr. (8918).

Ebenso ist es dir nicht erlaubt, das Freitagsgebet zu lassen, wenn es jemand anderes gibt, der ihn während deiner Abwesenheit pflegen kann. Falls jedoch niemand anderes da ist, bist du entschuldigt, es zu unterlassen und betest es mit ihm als Mittagsgebet.

Er ist ebenfalls entschuldigt, das Freitagsgebet zu verpassen, wenn es für ihn eine große Erschwernis ist, zur Moschee zu gehen.

Es wurde in „Kaschaf Al-Qina” (1/495) gesagt: „Ein Kranker ist entschuldigt, das Freitagsgebet und das Gemeinschaftsgebet zu unterlassen, weil der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, als er krank war, von der Moschee fernblieb und sagte: ‚Veranlasst Abu Bakr, die Menschen im Gebet zu leiten.‘ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim. Oder derjenige, der fürchtet, dass sein Freund oder Verwandter stirbt und nicht anwesend ist, oder um sie zu pflegen’. Es wird gesagt: ‚Ich habe ihn krank gemacht‘, das heißt, dass ich mich um seine Heilung gekümmert habe, so wie es (im Wörterbuch) „Al-Misbah” heißt, wenn niemand bei ihm ist’, - d.h. dem Kranken - ‚der an seiner Stelle handeln kann.’ Denn Ibn Umar rief nach Sa'id Ibn Zayd, während dieser sich für das Freitagsgebet parfümierte, und Sa'id kam zu ihm nach Aqiq und verließ das Freitagsgebet.‘ Es wurde in der Erläuterung gesagt: ‚Wir wissen in dieser (Angelegenheit) von keinem Meinungsunterschied.‘ Ende des Zitats.

Shaykh Ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Mein Sohn erkrankte und musste im Krankenhaus bleiben, und ich war bei ihm. Ich blieb drei Monate lang, in denen ich nicht zum Freitagsgebet erscheinen konnte, weil mein Sohn krank und noch jung war. Was ist das Urteil darüber?”

Er - möge Allah ihm barmherzig sein - antwortete: „Es liegt keine (Schuld) auf dir, solange dein Sohn deine Anwesenheit bei ihm braucht, denn die Notwendigkeit des Kranken, einen Pfleger zu haben, führt dazu, dass die Pflicht des Freitagsgebets und des Gemeinschaftsgebets für den Pfleger entfällt. Wenn jedoch jemand anders die Pflege in dem Zeitraum, während du zum Gebet gehst, übernehmen könnte, fällt (die Pflicht) des Gebets in diesem Fall nicht von dir.” Ende des Zitats, entnommen aus „Fatawa Nur 'Ala Ad-Darb” (8/2).

Viertens:

Es ist dem Kranken erlaubt, das Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet sowie das Abendgebet und das Nachtgebet zusammenzulegen, entweder vorzeitig oder verspätet, um die Erschwernis zu lindern.

Es wurde in „Kaschaf Al-Qina” (2/5) gesagt: „(Kapitel über das Zusammenlegen) beider Gebete... Es ist erlaubt, das Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet zur Zeit eines von ihnen zusammenzulegen, sowie das Abendgebet und das Nachtgebet zur Zeit eines von ihnen. Diese vier (Gebete) sind die, die zusammengelegt werden können: Das Mittags- und Nachmittagsgebet sowie das Abend- und Nachtgebet zur Zeit eines von ihnen, entweder (während) der ersten (Gebetszeit), was als ‚vorzeitiges Zusammenlegen‘ bezeichnet wird, oder (während) der zweiten (Gebetszeit), was als ‚verspätetes Zusammenlegen‘ bezeichnet wird, in acht Fällen (…). Der zweite Fall: Der Kranke leidet durch das Unterlassen (des Zusammenlegens der Gebete) unter Erschwernis und Schwäche. Es wurde die Erlaubnis des Zusammenlegens für eine Frau, die an ‘Istihada’ (d.h. nicht menstrueller Blutung) leidet, die eine Art Krankheit ist, bestätigt. Imam Ahmad argumentierte, dass Krankheit schwerwiegender ist als Reisen. Er ließ sich nach dem Sonnenuntergang mit Hijamah (Blutschröpfen) behandeln, aß dann zu Abend und legte anschließend die Gebete zusammen.”

Fünftens:

Es gibt keinen Einwand dagegen, deinen Finger zu benutzen, um das, was sich im After deines Vaters befindet, bei Bedarf zu entfernen, vorausgesetzt, es geschieht mit einem Hindernis, wie einem Handschuh.

Sechstens:

Es ist dir nicht erlaubt, in Bezug auf deine Rechte nachlässig zu sein, da dies von der Ungerechtigkeit ist. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die Verzögerung des Reichen ist Ungerechtigkeit.” Überliefert von Al-Bukhari (2400) und Muslim (1564).

Dir obliegt es, dich anzustrengen, diese (Rechte) zu erfüllen, auch wenn du jemanden damit beauftragst.

Siebtens:

Das Widmen der Belohnung des Lesens (des Qurans) an deine Eltern ist (unter den Gelehrten) umstritten. Es ist besser, dies zu unterlassen und sich mit dem Bittgebet für sie zufrieden zu begnügen.

Da sie dich sowohl im Studium unterstützt als auch dich dazu ermutigt haben, den Quran auswendig zu lernen, wird erhofft, dass sie die Belohnung für dein gesamtes (Quran)lesen erhalten, gemäß der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer zu einer Rechtleitung aufruft, der wird den gleichen Lohn wie derjenige erhalten, der ihm folgt, ohne dass dies ihren Lohn mindert. Und wer zu einer Irreführung aufruft, wird die gleiche Sünde wie derjenige tragen, der ihm folgt, ohne dass dies ihre Sünden mindert.” Überliefert von Muslim (4831).

Wir bitten Allah, deinen Vater zu heilen und dich in Rechtschaffenheit und Güte zu vermehren.

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Quelle

Islam Q&A

at email

Teilnahme an Email-Versand

Nimm am Email-Verteiler teil, damit du auf dem Laufenden bleibst

phone

App von Islam Q&A

Schneller Zugriff auf Inhalte und die Möglichkeit zur Offline-Navigation

download iosdownload android