Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
- Hier ist für dich, oh Fragestellerin, eine Erklärung zum Thema des Gelübdes, die seine Arten und grundlegenden Urteile umfasst und dir, sowie anderen Lesern, so Allah will, Nutzen bringt:
Al-Asfahani - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in (seinem Werk) Mufradat Alfaz Al-Quran (S. 797): „Das Gelübde bedeutet, sich selbst etwas verpflichten, was (ursprünglich in der Gesetzgebung) nicht verpflichtend ist, aufgrund des Eintretens eines bestimmten Ereignisses.“ Allah - erhaben ist Er - sagte: „Ich habe dem Allerbarmer Fasten gelobt.“ (Maryam:26). Ende des Zitats.
Das Gelübde ist also das Sich-Selbst-Verpflichten einer Sache, die einem zuvor nicht oblag, sei es unbedingt oder an eine Bedingung geknüpft. Die Erwähnung des Gelübdes kam im Buch Allahs in einem lobenden Kontext vor. Allah - erhaben ist Er - sagte über Seine gläubigen Diener: „Wahrlich, die Frommen trinken aus einem Becher, dessen Beimischung Kampfer ist, (5) aus einer Quelle, aus der Allahs Diener trinken, die sie sprudelnd hervorströmen lassen. (6) Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet.“ (Al-Insan:5-7) So machte Er - erhaben ist Er - ihre Furcht vor den Schrecken des Jüngsten Tages und ihre Erfüllung ihrer Gelübde zum Grund ihrer Rettung und ihres Eintritts ins Paradies.
Das Urteil über das Gelübde:
Die Erfüllung eines erlaubten Gelübdes ist verpflichtend, gemäß der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Hierauf sollen sie ihre Ungepflegtheit beenden und ihre Gelübde erfüllen.“ (Al-Hajj:29)
Imam Asch-Schaukani sagte: „Und der Befehl bedeutet Verpflichtung.“ Es sind zahlreiche Hadithe vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert worden, die das Gelübde verbieten und seine Verwerflichkeit darlegen.
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Gelobt nicht, denn das Gelübde ändert nichts am Schicksal, sondern es wird nur dem Geizigen damit etwas entlockt.“ Überliefert von Muslim (3096).
Von Abdullah Ibn Umar - möge Allah mit beiden zufrieden sein - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - uns vom Gelübde abhielt und sagte: „Es ändert nichts, sondern es wird nur dem Geizigen damit etwas entlockt.“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.
Wenn nun jemand fragt: Wie kann derjenige, der sein Gelübde erfüllt, gelobt werden, während es zugleich verboten wird? Die Antwort lautet: Das gelobte Gelübde ist das reine Gehorsamsgelübde, das ohne irgendwelche Bedingungen erfolgt, indem sich der Mensch selbst zu einer Tat verpflichtet, um sich zum Gehorsam zu motivieren und sich vor Nachlässigkeit und Trägheit zu bewahren oder als Dankbarkeit für eine Gnade. Das verbotene Gelübde hingegen hat verschiedene Arten, darunter das Tauschgelübde, bei dem der Gelübdeableger den Gehorsam an das Eintreten eines Ereignisses oder die Abwehr eines (Übels) knüpft, sodass er (die Tat) des Gehorsams nicht ausführt, wenn es nicht eintritt. Dies ist das, worauf sich das Verbot bezieht.
Und die Weisheit hinter diesem Verbot könnte in den folgenden Gründen liegen:
- Der Gelübdeableger vollzieht die gottesdienstliche Handlung nur widerwillig, da sie für ihn zu einer unumgänglichen und verpflichtenden Last geworden ist.
- Wenn der Gelübdeableger die gottesdienstliche Handlung unter der Bedingung verspricht, dass er das erhält, was er begehrt, gleicht sein Gelübde einem Handel, der die Absicht der Annäherung (zu Allah) beeinträchtigt. Denn er gibt nichts aus seinem Besitz aus, es sei denn, gegen sofortigen Ausgleich, der meist mehr ist als das, was er ausgegeben hat.
- Einige Menschen haben einen vorislamischen (Aber)glauben, wonach das Gelübde das Eintreten des gewünschten Ziels erzwingt oder dass Allah dem Gelübdeableger dieses Ziel gerade wegen seines Gelübdes erfüllt.
- Die Zurückweisung eines anderen (falschen) Glaubens, den einige Unwissende haben, nämlich dass das Gelübde die göttliche Vorherbestimmung abwendet oder ihnen einen Nutzen bringen und Schaden von ihnen abhalten würde. Daher wurde (das Gelübde) verboten, um Unwissende vor solchem (Irrglauben) zu bewahren und um auf die Gefahr hinzuweisen, die eine solche Haltung für die Korrektheit des Glaubens darstellt.
Arten des Gelübdes hinsichtlich der Verpflichtung zur Erfüllung:
Erstens: Ein Gelübde, dessen Erfüllung verpflichtend ist (Gelübde der Gehorsamkeit):
Dies ist jedes Gelübde, das eine Handlung in Gehorsam gegenüber Allah - mächtig und majestätisch ist Er - beinhaltet, wie zum Beispiel das Gelübde des Gebets, des Fastens, der Hajj, der Umrah, das Aufrechterhalten und Pflegen von familiären Bindungen, das Sich-Zurückziehen in die Moschee (arab. I'tikaf), des Sich-Abmühens auf dem Wege Allahs, des Gebieten des Guten und des Verbieten des Verwerflichen. Ein solches Gelübde könnte lauten: „Ich gelobe, für Allah so und so viel zu fasten" oder „Ich gelobe, so und so viel zu spenden" oder „Ich gelobe, in diesem Jahr die Hajj zu vollziehen" oder „Ich gelobe, zwei Gebetseinheiten in Masjid Al-Haram (in Mekka) als Dank für die Gnade der Heilung meines Kranken zu beten.
Oder es könnte als bedingtes Gelübde (ausgesprochen werden), wie wenn jemand ein Gelübde ablegt, um sich Allah zu damit nähern, das jedoch von einer bestimmten Sache abhängt, die ihm zugutekommt, wenn sie erfüllt wird. Zum Beispiel könnte jemand sagen: „Wenn mein Abwesender zurückkehrt oder wenn Allah mich vor dem Übel meines Feindes beschützt, dann werde ich so und so viel fasten oder so und so viel spenden." Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer gelobt hat, Allah zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen, und wer gelobt hat, zu sündigen, der soll nicht sündigen.“ Überliefert von Al-Bukhari (6202).
Wenn jemand ein Gelübde abgelegt hat, das eine (religiöse Handlung des) Gehorsams umfasst, und plötzlich Umstände auftreten, die ihn daran hindern, das Gelübde zu erfüllen - wie zum Beispiel, wenn jemand gelobt hat, einen Monat zu fasten, die Hajj zu verrichten oder die Umrah zu machen, aber aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, das Fasten, die Hajj oder die Umrah durchzuführen, oder wenn er ein Gelübde abgelegt hat, Spenden zu geben, aber dann in Armut gerät und nicht in der Lage ist, das Gelübde zu erfüllen - dann muss er eine Sühne für sein gebrochenes Gelübde leisten, und zwar in Form der Sühne für einen (gebrochenen) Eid (arab. Kaffara Al-Yamin). Wie es von Ibn Abbas - möge Allah mit beiden zufrieden sein - überliefert wird, der sagte: „Wer ein Gelübde abgelegt hat, das er nicht einhalten kann, dessen Sühne ist die Sühne des (gebrochenen) Eides.“ Überliefert von Abu Dawud. Al-Hafizh Ibn Hajar sagte in „Bulugh Al-Maram“: „Seine Überlieferungskette ist authentisch, und die Gelehrten der Hadith-Wissenschaften bevorzugten es, den Hadith als von Ibn Abbas selbst geäußert zu betrachten (arab. Mauquf). Und Shaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte in „Al-Fatawa“ (33/49): „Wenn eine Person beabsichtigt, ein Gelübde des Gehorsams für Allah abzulegen, obliegt es ihm, es einzuhalten. Wenn er es jedoch nicht einhält, dann muss er gemäß der Mehrheit der früheren Gelehrten die (selbe) Sühneleistung (wie) für einen (gebrochenen) Eid leisten.“
Zweitens: Ein Gelübde, dessen Erfüllung nicht erlaubt ist und bei dem (ebenfalls) die (selbe) Sühneleistung (wie für) einen (gebrochenen) Eid erforderlich ist. Diese Art von Gelübde umfasst…
- Gelübde der Sünde: Es ist jedes Gelübde, das ein Sünde gegen Allah beinhaltet, wie zum Beispiel, ein Gelübde, Öl, Kerzen oder Geld für Gräber und (sogenannten) Heiligtümer bereitzustellen, oder die Absicht ein Gelübde zur Besichtigung von Gräbern und heilige Stätten des Schirk zu besuchen. Dies ähnelt in gewisser Weise einem Gelübde für Götzen.
Ebenso (ist es nicht erlaubt), ein Gelübde für das Begehen einer Sünde zu leisten, wie etwa für Unzucht, Alkoholkonsum, Diebstahl, das zu Unrechte Ansich-Nehmen von Waisengeld, das Leugnen von Rechten oder das Trennen von familiären Bindungen, indem man sich zum Beispiel vornimmt, einen bestimmten Verwandten nicht zu besuchen oder dessen Haus nicht zu betreten, ohne dass ein rechtmäßiger Grund vorliegt. All dies ist ein Gelübde, dem nicht nachgekommen werden darf. Stattdessen muss man (dieselbe) Sühneleistung erbringen, (welche) für einen gebrochenen Eid geleistet wird. Der Beweis, dass das Einhalten eines solchen Gelübdes nicht erlaubt ist, ist der Hadith von Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, in dem der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer ein Gelübde ablegt, Allah zu gehorchen, soll Ihm gehorchen. Wer jedoch ein Gelübde ablegt, Allah ungehorsam zu sein, soll Ihm nicht ungehorsam sein." Überliefert von Al-Bukhari. Und von Imran bin Husain wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es gibt kein Einhalten eines Gelübdes bei einer Sünde." Überliefert von Muslim (3099).
2.Jedes Gelübde, das einem klaren Quell-Text widerspricht: Wenn ein Muslim ein Gelübde ablegt und ihm dann darleget wird, dass dieses Gelübde im Widerspruch zu einem klaren und eindeutigen Quell-Text steht, der einen Befehl oder ein Verbot enthält, muss er mit der Erfüllung des Gelübdes aufhören und (dieselbe) Sühneleistung erbringen, (welche) für einen (gebrochenen) Eid geleistet wird. Der Beweis dafür ist, was Al-Bukhari - möge Allah ihm barmherzig sein - überliefert hat, dass Ziyad Ibn Jubair sagte: „Ich war mit Ibn Umar, als ein Mann zu ihm kam und sagte: 'Ich habe ein Gelübde abgelegt, jeden Dienstag oder Mittwoch, solange ich lebe, zu fasten. Aber dieser Tag fällt auf den Tag des Opfers (arab. Yaum An-Nahr).' Ibn Umar antwortete: 'Allah hat uns befohlen, Gelübde zu erfüllen, und uns jedoch verboten, am Tag des Opfers zu fasten.' Der Mann fragte erneut, und er antwortete ihm dasselbe, ohne etwas hinzuzufügen.“ Sahih Al-Bukhari (6212).
Und es überlieferte Imam Ahmad über Ziyad Ibn Jubair, dass ein Mann Ibn ʿUmar fragte, während dieser in Mina unterwegs war: „Ich habe ein Gelübde abgelegt, jeden Dienstag oder Mittwoch zu fasten. Nun fiel dieser Tag auf den Tag des Opferfestes. Was meinst du dazu?“ Er antwortete: „Allah - erhaben ist Er - hat befohlen, das Gelübde zu erfüllen, (doch) der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat uns verboten, oder er sagte: ‚wir wurden angewiesen‘, am Tag des Opferfestes zu fasten.“ Der Mann dachte, Ibn ʿUmar habe ihn nicht gehört, und wiederholte: „Ich habe ein Gelübde abgelegt, jeden Dienstag oder Mittwoch zu fasten. Nun fiel dieser Tag auf den Tag des Opferfestes. Was meinst du dazu?“ Ibn ʿUmar antwortete (erneut): „Allah hat befohlen, das Gelübde zu erfüllen, doch der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat uns verboten oder er sagte: ‚wir wurden angewiesen‘, am Tag des Opferfestes zu fasten.“ Er fügte nichts weiter hinzu, bis er schließlich den Berg erreichte. Al-Hafiz Ibn Hajar sagte: „Es herrscht Einigkeit darüber, dass es ihm nicht erlaubt ist, am Fest des Fastenbrechens (arab. Id Al-Fitr) oder am Tag des Opfers zu fasten, weder freiwillig noch aufgrund eines Gelübdes.“
3.Gelübde ohne (spezifisches) Urteil, abgesehen von der (selben) Sühne (wie für den) gebrochenen Eid: Es gibt Gelübde, die nur die Verpflichtung des Gelübdeablegers zur Sühne des (gebrochenen) Eides zur Folge haben, um das Gelübde zu sühnen. Dazu gehört:
- Das allgemeine Gelübde (also ein Gelübde ohne Spezifizierung): Wenn ein Muslim ein Gelübde ablegt, aber nichts Spezifisches benennt, also ohne Angabe oder Bestimmung, wie etwa zu sagen: „Es liegt ein Gelübde auf mir, wenn Allah meinen Kranken heilt“, ohne etwas zu benennen, dann ist er verpflichtet, (dieselbe) Sühne (wie) für den (gebrochenen) Eid zu leisten. Und Uqbah Ibn Amir überlieferte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die Sühne für ein Gelübde ist die Sühne für einen (gebrochenen) Eid.“ Überliefert von Muslim. An-Nawawi sagte: „Malik und viele andere - die meisten - interpretierten es als das allgemeine Gelübde, wie etwa zu sagen: „Es liegt ein Gelübde auf mir.“ „Scharh-Muslim” von An-Nawawi (11/104).
4.Gelübde, bei denen der Gelübdeableger zwischen der Erfüllung des Gelübdes oder der Sühne für den (gebrochenen) Eid wählen kann: Es gibt Gelübde, bei denen der Gelübdeableger die Wahl hat, entweder das Gelübde zu erfüllen oder er muss für sein Gelübde mit der Sühne eines (gebrochenen) Eides aufkommen. Diese Art von Gelübde umfasst:
Das Gelübde des Zornes: Es handelt sich um ein Gelübde, das wie ein Eid verwendet wird, um etwas zu tun oder zu unterlassen, oder um etwas zu bestätigen oder zu leugnen, wobei der Gelübdeableger weder die Absicht hat, das Gelübde zu erfüllen, noch die Nähe zu Allah zu suchen. Zum Beispiel könnte ein Mann im (Zustand des) Zorns sagen: „Wenn ich dies tue, dann obliegt mir die Hajj oder ich muss einen Monat fasten oder 1000 Dinare spenden" oder „Wenn ich diesen Mann anspreche, dann obliegt mir die Freiheit dieses Sklaven oder die Scheidung meiner Frau", und so weiter. In einem solchen Fall beabsichtigt der Gelübdeableger nur, das Ereignis zu bestätigen, nicht aber die tatsächliche Handlung zu begehen. In diesem Fall wird der Gelübdeableger dazu aufgefordert, zwischen der Erfüllung des Gelübdes oder der Sühne für den (gebrochenen) Eid zu wählen.
- In dem Fall, in dem der Gelübdeableger in einer Streitsituation ist oder er den Drang zeigt, die Notwendigkeit, etwas zu tun oder zu unterlassen, zu betonen - muss er entweder sein Gelübde erfüllen oder es durch die Sühne des (gebrochenen) Eides begleichen, da es im Wesentlichen ein Eid ist. Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn das Gelübde auf eine Weise ausgesprochen wird, das wie ein Eid wirkt, (wie zum Beispiel): 'Wenn ich mit euch reise, dann obliegt mir die Hajj' oder 'Dann wird mein Geld zur Spende' oder 'Ich muss einen Sklaven freilassen', dann ist dies bei den Gefährten und der Mehrheit der Gelehrten ein Eid des Gelübdes, kein echtes Gelübde. Wenn er das, wozu er sich verpflichtet hat, nicht erfüllt, kann er das mit der Sühne des (gebrochenen) Eides tilgen." Er sagte an einer anderen Stelle: „Die Konsequenz des Gelübdes der Wut ist nach der weit verbreiteten Ansicht der Gelehrten entweder die Sühne (des Eides) oder das Tun des Bedingten. Wenn er sich nicht zur Durchführung der Bedingung verpflichtet hat, dann ist die Sühne des (gebrochenen) Eides erforderlich."
- Das Gelübde des Erlaubten: Es handelt sich um ein Gelübde, das eine der erlaubten Handlungen betrifft, wie zum Beispiel das Gelübde, ein bestimmtes Kleidungsstück zu tragen, ein spezielles Essen zu essen, ein bestimmtes Reittier zu benutzen oder ein bestimmtes Haus zu betreten. Es wird berichtet, dass Thabit Ibn Ad-Dhahak sagte: Ein Mann aus der Zeit des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - legte ein Gelübde ab, ein Kamel in Bawana zu opfern - in einer Überlieferung heißt es, weil ihm ein männliches Kind geboren wurde. Der Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Gab es dort einen Götzen von den Götzen aus der Zeit der Unwissenheit, der verehrt wurde?“ Sie sagten: „Nein.“ „Gab es dort ein Fest von ihren Festen?“ Sie sagten: „Nein.“ Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Erfülle dein Gelübde, denn es gibt kein Gelübde für eine Sünde oder etwas, das nicht im Besitz des Menschen ist.“ Überliefert von Abu Dawud (2881). Dieser Mann legte ein Gelübde ab, um in Bawana (einem Ort hinter Yanbu) ein Kamel zu opfern, um Allah - erhaben ist Er - für die Gabe eines männlichen Kindes zu danken. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erlaubte ihm, sein Gelübde zu erfüllen und das Kamel an diesem Ort zu opfern.
Möge Allah uns zum Erfolg in dem führen, was Er liebt und mit dem Er zufrieden ist. Und der Segen und Frieden Allahs seien auf unserem Propheten Muhammad.
Und Allah weiß es am besten.