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8205/Dhu al-Hijjah/1446 , 01/June/2025

Verhaltensregeln beim Verrichten der Notdurft im Islam

Frage: 2532

Habe ich richtig verstanden, dass zu den Regeln der Schamhaftigkeit, zu denen (der Islam) aufruft, dass Männer beim Urinieren hocken oder sich beugen sollten? Ich frage mich jedoch, ob es nicht noch schamhafter wäre, in Männertoiletten auf das Urinale zu verzichten, insbesondere wenn jemand Muslim ist und sein Zimmer sich in der Nähe der Toilette befindet. Ich weiß, dass die Regeln des Anstands und der Schamhaftigkeit für muslimische Frauen zahlreich und strenger sind als für westliche Frauen. Genau aus diesem Grund respektiere ich muslimische Frauen sehr. Ich habe nicht die Absicht, Muslime anzugreifen, auch wenn es in meiner Frage vielleicht so erscheinen mag. Mir fehlt einfach das ausreichende Wissen über ihre Etikette und Verhaltensweisen. Vielen Dank im Voraus für die Antwort. Möge Allah euch vor allem Übel bewahren und Gesundheit und Wohlbefinden schenken.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Zunächst müssen wir dir, lieber Fragender, dafür danken, dass du auf die Gefühle der Muslime Rücksicht nimmst und dich darum bemühst, zu erfahren, was sie verletzen könnte, um es zu vermeiden. Es freut uns, dir eine ausführliche Antwort auf deine Frage und noch darüber hinaus zu geben, in der Hoffnung, dass sich dir dadurch etwas erschließt, das dich zu großem Guten führt.

Zu den großartigen Merkmalen der gesegneten islamischen Gesetzgebung gehört, dass sie kein Gutes - sei es wenig oder viel - ausließ, ohne dazu aufzufordern und darauf hinzuweisen. Ebenso hat sie kein Übel - sei es gering oder groß - ausgelassen, ohne davor zu warnen und es zu verbieten. Daher ist sie in jeder Hinsicht vollkommen und schön.

Dies hat selbst bei Nichtmuslimen Erstaunen und Bewunderung für diese Religion hervorgerufen. So sagte einst ein Polytheist zu Salman Al-Farisi - möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Euer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat euch alles gelehrt, sogar die Verrichtung der Notdurft!“ So sagte Salman: „Ja, er hat uns verboten, uns beim Verrichten der Notdurft zur Gebetsrichtung hinzuwenden, sei es beim Stuhlgang oder Urinieren (…).“ Überliefert von At-Tirmidhi (16), der ihn als „hasan sahih“ (gut und authentisch) einstufte; er findet sich auch in Sahih Muslim und anderen Werken.

In der islamischen Gesetzgebung gibt es mehrere Verhaltensregeln und Urteile für die Verrichtung der Notdurft, darunter:

  1. Sich beim Urinieren oder Stuhlgang nicht in Richtung der Gebetsrichtung wenden.

Die Gebetsrichtung der Muslime ist die Kaaba, die von Ibrahim - Frieden sei mit ihm - auf Allahs Befehl in Mekka erbaut wurde. Dies geschieht aus Respekt vor der Gebetsrichtung und zur Ehrung der Rituale Allahs. Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch sich zur Verrichtung seiner Notdurft setzt, so soll er sich weder der Qiblah zuwenden noch ihr den Rücken kehren.“ Überliefert von Muslim (389).

  1. Den eigenen Intimbereich nicht mit der rechten Hand berühren, während man uriniert.

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch uriniert, soll er seinen Intimbereich nicht mit der rechten Hand berühren, sich nicht mit der rechten Hand reinigen und nicht in das Gefäß atmen.“ Überliefert von Al-Bukhari (150).

  1. Die Unreinheit nicht mit der rechten Hand entfernen, sondern die linke Hand dafür verwenden.

Dies ergibt sich aus dem zuvor erwähnten Hadith sowie aus der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn sich einer von euch reinigt, soll er dies nicht mit der rechten Hand tun.“ Überliefert von Al-Bukhari (5199). Außerdem überlieferte Hafsah - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, die Ehefrau des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - nutzte seine rechte Hand für das Essen, Trinken, die Gebetswaschung, das Anziehen, das Nehmen und Geben, und seine linke Hand für alles andere.“ Überliefert von Imam Ahmad und (erwähnt) in „Sahih Al-Jamiʿ“ (4912). Außerdem berichtet Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn sich einer von euch (nach der Verrichtung der Notdurft) reinigt, soll er dies nicht mit seiner rechten (Hand) tun, sondern mit seiner linken.“ Überliefert von Ibn Majah (308) und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (322).

  1. Die Sunnah ist, die Notdurft im Sitzen und nahe am Boden zu verrichten.

Dies ist diskreter und schützt besser davor, dass Urinspritzer auf den Körper oder die Kleidung gelangen. Wenn jedoch die Gefahr solcher Verunreinigungen ausgeschlossen ist, ist das Urinieren im Stehen erlaubt.

  1. Sich beim Verrichten der Notdurft vor den Blicken der Menschen verbergen.

Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - bevorzugte es, sich hinter einer Erhebung im Boden oder einer Mauer aus Palmen (also einer Gartenmauer) zu verbergen. Überliefert von Muslim (517). Befindet sich jemand im freien Gelände und findet nichts, um sich zu verbergen, so sollte er sich von den Menschen entfernen. Al-Mughira ibn Schuʿbah berichtete: „Ich war mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auf einer Reise.  Als der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - seine Notdurft verrichten wollte, entfernte er sich weit.“ Überliefert von At-Tirmidhi (20), der ihn als „hasan sahih“ einstufte. Und von ʿAbdur-Rahman Ibn Abi Qurad wird überliefert, dass er sagte: „Ich zog mit dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hinaus an einen abgelegenen Ort. Wenn er seine Notdurft verrichten wollte, entfernte er sich weit.“ Überliefert von An-Nasai, (16) und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (4651).

  1. Die Blöße erst enthüllen, wenn man sich nahe am Boden befindet, denn dies ist diskreter. Anas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hob sein Gewand nicht, bis er sich dem Boden genähert hatte, wenn er seine Notdurft verrichten wollte.“ Überliefert von At-Tirmidhi (14), und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (4652). Befindet man sich in einer Toilette, sollte man sein Gewand erst nach dem Schließen der Tür und nachdem man sich den Blicken der anderen entzogen hat, heben.

Aus diesem und dem vorherigen Punkt wird deutlich, lieber Fragesteller, dass das, was viele Menschen in westlichen Ländern und anderswo tun, nämlich das Urinieren im Stehen in offenen Kabinen öffentlicher Toiletten, den Regeln des Anstands, der Schamhaftigkeit und der edlen Moral widerspricht. Ein gesunder Mensch mit natürlicher Veranlagung empfindet dabei Unbehagen. Wie kann jemand in Gegenwart anderer seine Blöße enthüllen, die Allah zwischen seinen Beinen verborgen hat und zu deren Bedeckung er aufgerufen hat? Die Bedeckung dieser Körperstelle ist bei allen vernunftbegabten Menschen anerkannt. Es ist ebenso grundsätzlich ein Fehler, Toiletten so zu bauen, dass sich deren Nutzer gegenseitig sehen können, während sie urinieren. Dadurch fallen sie sogar hinter einige Tiere zurück, die sich instinktiv beim Urinieren und Stuhlgang verbergen.

  1. Zu den islamischen Verhaltensregeln bei den Muslimen gehört es, beim Betreten und Verlassen der Toilette bestimmte Bittgebete zu sprechen, die genau zur Situation und dem Ort passen.

Unser Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - lehrte uns, dass man beim Betreten der Toilette sagt: „Bismillah. Allahumma inni aʿudhu bika mina l-khubthi wa-l-khabaʾith.“ (Im Namen Allahs. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor den männlichen und weiblichen Satanen.) Damit sucht man Schutz bei Allah vor allem den Bösen eines jeden männlichen und weiblichen Satan. Beim Verlassen der Toilette bittet man Allah um Vergebung, indem man sagt: „Ghufranaka.“ (Ich bitte Dich um Vergebung.)

  1. Sorgfältige Reinigung von (hinterbliebenen) Unreinheiten nach der Verrichtung der Notdurft, da der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - vor Nachlässigkeit bei der Reinigung nach dem Urinieren warnte: „Die meiste Strafe im Grab (tritt) aufgrund des Urins (auf).“ Überliefert von Ibn Maja (342), und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (1202). Und Ibn ʿAbbas - möge Allah mit beiden zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: ‚Sie beide werden bestraft, und sie werden nicht wegen etwas Großem bestraft. Dieser hier pflegte sich nicht beim Urinieren abzuschotten, und der andere verbreitete Verleumdungen.‘“ Überliefert von Al-Bukhari (5592).
  2. Das Waschen oder Abwischen der Unreinheit soll drei Mal oder in einer ungeraden Anzahl nach den drei erfolgen, je nachdem, was für die Reinigung erforderlich ist. ʿAischah überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sein Gesäß drei Mal wusch. Ibn ʿUmar sagte: „Wir haben es getan und fanden es als Heilmittel und Reinigung.“ Überliefert von Ibn Majah (350) und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (4993). Ebenso wird von Abu Hurayrah überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch sich mit Steinen reinigt (arab. Istjimar), soll er es in ungerader Zahl tun.“ Überliefert von Imam Ahmad und als gut (hasan) eingestuft in „Sahih Al-Jamiʿ“ (375).
  3. Es ist nicht erlaubt, Knochen oder Mist für die Reinigung (Istijmar - das Entfernen von Unreinheit durch Abwischen) zu verwenden. Stattdessen sollen Taschentücher, Steine oder ähnliche Materialien benutzt werden. Dies basiert auf der Überlieferung von Abu Huraryah - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass er einst ein Wassergefäß für die rituelle Reinigung und die Verrichtung der Notdurft des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - trug. Während er ihm folgte, fragte er (der Prophet): „Wer ist da?“ Er sagte: „Ich bin Abu Huraryah.“ Da sagte (der Prophet): „Bringe mir Steine, mit denen ich mich reinigen kann, aber bringe mir weder Knochen noch Mist.“ (Abu Huraryah fuhr fort:) „Also brachte ich ihm Steine, die ich in einer Ecke meines Gewandes trug, und legte sie neben ihn. Dann entfernte ich mich, und als er fertig war, sagte ich: ‚Warum dürfen Knochen und Mist nicht verwendet werden?‘ Er sagte: ‚Sie gehören zur Nahrung der Jinn.‘“ Überliefert von Al-Bukhari (3571).
  4. Der Mensch soll nicht in stehendes Wasser urinieren.

Dies basiert auf der Überlieferung von Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - das Urinieren in stehendes Wasser verboten hat. Überliefert von Muslim (423). Der Grund dafür ist, dass es das Wasser verunreinigt und diejenigen schädigt, die es nutzen.

  1. Man soll nicht auf den Wegen der Menschen oder im Schatten, in denen die Menschen Zuflucht (vor der Hitze der Sonne suchen), urinieren. Dies liegt daran, dass es eine Belästigung für sie darstellt. Abu Huraryah überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Hütet euch vor den beiden Verfluchungsgründen.“ Sie (die Gefährten) sagten: „Und was sind die beiden Verfluchungsgründe, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Derjenige, der seine Notdurft auf den Wegen der Menschen oder in ihrem Schatten verrichtet.“ Überliefert von Abu Dawud (23) und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (110).
  2. Man soll niemanden grüßen, der seine Notdurft verrichtet, und den Friedensgruß nicht erwidern, während man sich an einem Ort der Notdurft befindet. Dies dient der Ehrfurcht vor Allah, damit Sein Name nicht an unreinen Orten erwähnt wird. Jabir Ibn ʿAbdillah überliefert, dass ein Mann am Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - vorbeiging, während dieser urinierte, und ihn grüßte. Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte zu ihm: „Wenn du mich in einem solchen Zustand siehst, dann grüße mich nicht, denn wenn du es tust, werde ich dir nicht antworten.“ Überliefert von Ibn Majah (346) und in „Sahih Al-Jamiʿ“ (575). Die Mehrheit der Gelehrten hält es für unerwünscht (arab. makruh), während man sich auf der Toilette befindet, ohne Notwendigkeit (und triftigen Grund) zu sprechen.

Dies waren einige der Verhaltensregeln und Urteile, die in der islamischen Gesetzgebung zu diesem Thema überliefert wurden - einem Thema, das jeden Menschen täglich betrifft. Die islamische Gesetzgebung hat ihm daher größte Aufmerksamkeit gewidmet und es in aller Deutlichkeit erläutert. Was also ist erst mit den Angelegenheiten von noch größerer (Bedeutung)? Kennst du - o ehrenwerter Fragender - irgendeine Religion oder Gesetzgebung auf der Welt, die sich dieser (Thematik) derart (widmete)? Wahrlich, bei Allah, dies allein reicht aus, um ihre Vollkommenheit, Schönheit und die Verpflichtung zu ihrer Befolgung zu beweisen. Wir bitten Allah für uns und dich um Erfolg in allem Guten und um Rechtleitung zur Wahrheit. Und Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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