Der Zeitpunkt, zu dem die Zakat auf Getreide und Früchte verpflichtend wird, ist der Zeitpunkt des Beginns der Reife. Der Zeitpunkt der Abgabe der Zakat ist jedoch nach dem Reinigen und Sortieren bei Getreide und nach dem Trocknen bei Früchten.
Wann muss die Zakat auf Feldfrüchte und Früchte entrichtet werden?
Frage: 243326
Wie wird die Zakat auf Bohnen und Erbsen entrichtet? Direkt nach der Ernte oder wartet man, bis sie getrocknet sind?
Zusammengefasste Antwort
Inhalt der Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Erstens:
Die Zakat auf Getreide - dazu gehören auch Bohnen und Erbsen - wird nachdem es von Schalen, Spreu und Stroh befreit wurde und nachdem es von Steinen und Unrat gereinigt wurde, entrichtet. Es ist nicht ausreichend, die Zakat vorher zu entrichten.
Darin sind sich die meisten Gelehrten aller Rechtsschulen einig.
Ibn Jarir At-Tabari sagte: „Und dies deshalb, weil alle übereinstimmen, ohne Meinungsverschiedenheit unter ihnen, dass die Abgabe auf Feldfrüchte erst nach dem Dreschen, Reinigen und Worfeln genommen wird, und dass die Abgabe auf Datteln erst nach dem Trocknen genommen wird.“ Ende des Zitats aus „Jamiʿ Al-Bayan“ (9/611).
Ibn Hazm Adh-Dhahiri sagte: „Und es gibt keine Meinungsverschiedenheit unter irgendjemandem der Ummah, dass es nicht erlaubt ist, die Zakat am Tag der Ernte zu entrichten. Vielmehr gilt bei Getreide: nach der Ernte, dem Dreschen, dem Worfeln und dem Abmessen, und bei Früchten: nach dem Trocknen, dem Reinigen und dem Abmessen.“ Ende des Zitats aus „Al-Muhalla bi-l-Athar“ (4/20).
Al-Buhuti sagte: „Und es ist verpflichtend, die Zakat auf Getreide gereinigt von seinen Schalen und seinem Stroh zu entrichten und die Zakat auf Früchte im getrockneten Zustand … denn dies ist der Zustand seiner Vollkommenheit, das Ende seiner Eigenschaften der Lagerfähigkeit und der Zeitpunkt, an dem die Abgabe verpflichtend wird. Wenn jemand dem widerspricht und Ähren, frische Datteln oder Trauben abgibt, dann ist diese Abgabe nicht ausreichend.“ Ende des Zitats aus „Kaschaf al-Qinaʿ“ (2/212).
In den Fatwas des Ständigen Komitees (9/176) heißt es: „Die Zakat auf Getreide muss gereinigt abgegeben werden, und die Zakat auf Früchte getrocknet.“
Was den Zeitpunkt betrifft, zu dem die Zakat verpflichtend wird:
Dieser ist gegeben, wenn die landwirtschaftliche Ernte reift und ihre Reife sichtbar wird,
nämlich dadurch, dass das Korn hart wird und die Frucht sich rötet. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zakat zur Schuld des Landwirts, denn dann ist die Ernte eine vollständige Frucht.
Ibn Qudamah sagte: „Der Zeitpunkt, zu dem die Zakat auf Getreide verpflichtend wird, ist, wenn es hart wird, und bei Früchten, wenn ihre Reife sichtbar wird.“ „Al-Mughni“ (4/169).
Aus der Kenntnis des Zeitpunkts der Verpflichtung ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Haftung: Wenn die Ernte vor dem Zeitpunkt der Verpflichtung vernichtet wird, fällt die Zakat vollständig weg. Wird sie nach dem Zeitpunkt der Verpflichtung vernichtet, fällt die Zakat nicht weg, außer wenn der Schaden durch eine himmlische Katastrophe oder durch etwas geschieht, worauf der Besitzer keinen Einfluss hatte.
- Verkauf: Wenn er die Ernte vor Sichtbarwerden der Reife verkauft, trifft ihn keine Zakat, sondern den Käufer. Verkauft er sie nach Sichtbarwerden der Reife, dann trifft die Zakat den Verkäufer.
- Erbschaft: Wenn jemand die Ernte vor Sichtbarwerden der Reife erbt, ist er zur Zakat verpflichtet. Erbt er sie nach Sichtbarwerden der Reife, ist er nicht zur Zakat verpflichtet.
In den Fatwas des Ständigen Komitees (9/176) heißt es: „Wenn das Korn hart wird und die Reife der Frucht sichtbar wird, wird die Zakat verpflichtend, doch sie wird erst verbindlich, wenn sie in den Speicher gebracht wird. Wird sie davor ohne eigenes Verschulden vernichtet, fällt die Zakat weg.“ Ende des Zitats.
Zur weiteren Information siehe die Antwort auf Frage Nr. 99843.
Zweitens:
Es steht dem Gesagten nicht entgegen, was Allah, der Erhabene, sagt: „Und gebt sein Recht am Tage seiner Ernte.“ (Surah Al-Anʿam, Vers 141)
Denn dieser Vers wurde in Makkah offenbart, vor der Festlegung der Zakat mit ihren festgelegten Sätzen und Mindestmengen. Mit dem „Recht“ in diesem Vers ist ein anderes Recht als die Zakat gemeint, nämlich ein empfohlenes Recht. Es ist also empfohlen, dass der Besitzer von Früchten und Feldfrüchten am Tag der Ernte und des Pflückens den Armen und Bedürftigen von seiner Ernte gibt, so viel, wie sein Herz bereitwillig hergibt.
Ibn Hazm sagte: „Es ist ein Recht anderes als die Zakat, nämlich dass der Erntende zur Zeit der Ernte gibt, was seine Seele bereitwillig gibt. Es gibt dafür keine festgelegte Grenze. Dies ist der offensichtliche Sinn des Verses, und es ist die Meinung einer Gruppe der frühen Gelehrten.“ Ende des Zitats aus „Al-Muhalla bi-l-Athar“ (4/21).
At-Tabari überlieferte in seinem Tafsir von Ibn ʿUmar, dass er sagte: „Er speist den Bedürftigen, zusätzlich zu dem, was er vom Zehnten und vom halben Zehnten gibt.“
Und von ʿAtaʾ wird überliefert, dass er sagte: „Er gibt von seiner Ernte an diesem Tag, was ihm leichtfällt, und das ist nicht die Zakat.“
Und von Mujahid wird überliefert, dass er sagte: „Wenn die Armen anwesend sind, wirfst du ihnen davon zu. Wenn du es gereinigt hast und mit dem Abmessen beginnst, gibst du ihnen davon eine Handvoll. Wenn du das Maß kennst, sonderst du seine Zakat ab. Und wenn du mit dem Abernten der Dattelpalmen beginnst, gibst du ihnen von den herabfallenden Früchten. Und wenn du mit dem Abmessen beginnst, gibst du ihnen davon eine Handvoll. Und wenn du das Maß kennst, sonderst du seine Zakat ab.“ Siehe „Tafsir At-Tabari“ (9/600–604).
Al-Qurtubi sagte: „Einige Gelehrte sagten: Wer Getreide erntet oder Früchte pflückt, muss diejenigen unterstützen, die anwesend sind. Und dies ist der Sinn Seiner Aussage:
‚Und gebt sein Recht am Tage seiner Ernte‘, und dass dieses Recht nicht die Zakat ist.“ Ende des Zitats aus „Tafsir Al-Qurtubi“ (18/239).
Ibn Jauzi sagte: „Es wurde gesagt: Sein Recht hier sei die Zakat. Dies ist schwach aus zwei Gründen: Erstens: Der Vers ist mekkanisch, während die Zakat in Medina verpflichtend wurde. Zweitens: Die Zakat wird nicht am Tag der Ernte gegeben, sondern am Tag des Zusammenbringens von Getreide und Früchten. Und es wurde gesagt: Sein Recht ist das, was man den Bedürftigen am Tag der Ernte spendet. Dies war verpflichtend und wurde dann durch den Zehnten aufgehoben. Und es wurde gesagt: Es ist das, was von den Ähren herunterfällt, und der Befehl ist hier als Empfehlung zu verstehen.“ Ende des Zitats aus „At-Tashil li-ʿUlum At-Tanzil“ (S. 474).
Das Ergebnis:
Der Zeitpunkt, zu dem die Zakat auf Getreide und Früchte verpflichtend wird,
ist der Beginn der Reife. Der Zeitpunkt der Abgabe ist jedoch nach dem Reinigen und Sortieren bei Getreide und nach dem Trocknen bei Früchten.
Und Allah weiß es am besten.
Quelle:
Islam Q&A