Madhi ist nach den (Leuten des Wissens) unrein und macht die Gebetswaschung ungültig. Wenn es jedoch andauert und nicht aufhört, dann hat es das Urteil von Harnträufeln und von Istihadhah bei den Frauen. In diesem Fall soll der Muslim, wenn er den Tawaf verrichten will, etwas an seinem Geschlechtsteil befestigen, das den Austritt daran hindert, über seine Austrittsstelle hinauszugelangen, und er soll entsprechend seinem Zustand den Tawaf vollziehen und beten.
Sein vorheriger Tawaf ist gültig, und sein Urteil ist das Urteil dessen, der betet, während sich an ihm Unreinheit befindet, die er vergessen hat - sein Gebet ist gültig. Das Urteil des Vergessenden ist das Urteil des Unwissenden.
Shaykh ʿAbd Al-Karim Al-Khudayr.
Das wiederholte Austreten von Madhi kann eine krankhafte Ursache haben - und sein Urteil ist bereits dargelegt worden - oder es kann durch Begierde, Nachdenken und das Berühren von Frauen verursacht sein.
Der Muslim muss sich davor in höchstem Maße hüten, während er um das Haus Allahs den Tawaf vollzieht. Er soll die Ursachen für sein Austreten meiden und Allah fürchten, und Allah weiß über alles Bescheid.