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Ist die Zeit des göttlichen Hinabsteigens der fünfte Teil der Nacht oder das gesamte letzte Drittel der Nacht?

Frage: 140434

Ich habe die Fatwas mit den Nummern 34810 und 22438 gelesen und (daraus) verstanden, dass das letzte Drittel der Nacht, also die Zeit des „Sahar”, die Zeit des göttlichen Hinabsteigens ist. Es wurde in der Fatwa Nr. 34810 präzisiert: „Der Beginn und das Ende des letzten Drittels (der Nacht) wird zu jeder Zeit entsprechend bestimmt. Wenn die Nacht (beispielsweise) neun Stunden dauert, dann war die erste Zeit des Hinabsteigens mit dem Beginn der siebten Stunde bis zum Morgengrauen.” Dies trifft genau auf uns zu, da der Gebetsruf zum Abendgebet um 20:00 Uhr und der Gebetsruf zum Morgengebet um 5:00 Uhr ist, was bedeutet, dass die Nacht eine Dauer von neun Stunden hat. Daher beginnt der Zeitpunkt des (Hinabsteigens) laut der Fatwa Nr. 34810 ab 02:00 (und dauert) bis 05:00 Uhr (an). Jedoch habe ich in der Fatwa Nr. 132950 gelesen, dass die Zeit der Mitte der Nacht die Zeit des Hinabsteigens ist, und dass es der fünfte Teil der Nacht ist. (In der erwähnten Fatwa heißt es:) „Al-Hafizh Ibn Rajab sagte: „Wenn von der Mitte der Nacht die Rede ist, meint man damit den Mittelpunkt der Nacht. Wenn jedoch von dem letzten Teil der Mitte der Nacht die Rede ist, dann meint man den Mittelpunkt der zweiten Hälfte der Nacht, der der fünfte Teil der sechs Teile der Nacht ist, und dies ist der Zeitpunkt, zu dem überliefert wurde, dass das Hinabsteigen (dann) stattfindet.‘“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Jami' Al-Ulum wa Al-Hikam“, (S.273). Der Zeitpunkt des Hinabsteigens in unserer Stadt, gemäß der vorherigen Fatwa, beginnt von 02:00 Uhr bis 03:30 Uhr (also der fünfte Teil der sechs Teile der Nacht). Wann ist also der Zeitpunkt des Hinabsteigens: Ist es die Zeit des letzten Teils der Nacht oder das gesamte letzte Drittel der Nacht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Al-Bukhari (1145) und Muslim (758) überliefern über Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Unser Herr - erhaben ist Er - steigt jede Nacht zum untersten Himmel hinab, wenn das letzte Drittel der Nacht verbleibt, und sagt: ,Wer ruft mich an, damit ich ihm antworte? Wer bittet mich, damit ich es ihm gebe? Wer bittet mich um Vergebung, damit ich ihm vergebe?‘“

Die Überlieferungen stimmen darin überein, dass die Zeit des göttlichen Hinabsteigens in den unteren Himmel das „letzte Drittel der Nacht“ ist, wie es in der Überlieferung von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - erwähnt wird. Imam At-Tirmidhi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Dies ist die authentischste der Überlieferungen.“ „Sunan At-Tirmidhi“ (2/309).

Es hindert nicht daran zu sagen, dass das fünfte Sechstel (der Nacht) der Zeitpunkt des göttlichen Hinabsteigens ist; denn das letzte Drittel besteht aus den beiden Sechstel: Dem fünften und dem sechsten (Sechstel der gesamten Nacht). Der Beginn dieses Drittels ist das fünfte Sechstel; daher ist es korrekt zu sagen, dass der Zeitpunkt des Hinabsteigens das letzte Drittel ist, was auch das fünfte Sechstel umfasst.

Wenn wir wissen, dass einige Überlieferungen ausdrücklich sagen, dass dieses Hinabsteigen bis zur Morgendämmerung andauert, wie in einer Überlieferung von Muslim (758): „Und er bleibt so, bis die Morgendämmerung eintrifft“, wird die Angelegenheit klarer, und wir wissen, dass das Hinabsteigen im letzten Drittel der Nacht beginnt, was auch das fünfte Sechstel umfasst, um das sechste Sechstel ebenfalls danach zu beinhalten.

Es könnte jedoch gesagt werden, dass, wenn dieses fünfte Sechstel einen besonderen Vorzug hat, es möglicherweise die vielversprechendste Zeit für die Beantwortung (der Bittgebete) in der Nacht ist, wie in der Überlieferung von Abu Umamah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - der sagte: Es wurde gesagt: „O Gesandter Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - welches Bittgebet wird erhört?“ Er antwortete: „Im letzten Teil der Nacht (arab. Jauf Al-Layl Al-Akhir) und nach den Pflichtgebeten.“ Überliefert von At-Tirmidhi (3499) und von Al-Albani als gut (arab. hasan) eingestuft.

Dies, obwohl mehrere Gelehrte den Begriff „Jauf Al-Layl Al-Akhir“ auch als „das letzte Drittel“ bezeichnen und es ebenfalls als das fünfte Sechstel betrachten, da wir zuvor erwähnt haben, dass das fünfte Sechstel der Beginn dieses (letzten) Drittels ist.

Der Al-Khattabi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Seine Aussage ‚Zu welchen Stunden wird (das Bittgebet) eher erhört?‘ Das heißt: Zu welchen Stunden ist es eher gegeben, dass die Erhörung des Bittgebets eintrifft? Und die Bedeutung ist: Welche Zeit ist am besten für das Bittgebet und am hoffnungsvollsten für seine Erhörung? Dies ist wie die Aussage von Dimad Al-Azdi, als der Gesandte Allahs ihm den Islam darbot. Er sagte: ‚Ich hörte Worte, deren Klang ich niemals zuvor vernommen hatte, (und anders waren) als alle anderen,‘ womit er meinte: Ausdrucksstärker und nützlicher für das Herz. Und was den Begriff ‚Jauf Al-Layl Al-Akhir‘ betrifft: Es ist lediglich der fünfte Teil der sechs Teile der Nacht, und dies stimmt mit dem Hadith überein, der überliefert wird, dass Allah bis zum letzten Drittel der Nacht verbleibt und dies stimmt mit dem Hadith überein, der überliefert wird, dass Allah aufschiebt, bis das letzte Drittel der Nacht verbleibt, dann in den unteren Himmel hinabsteigt und sagt: ‚Gibt es jemanden, der bittet, sodass ihm gegeben wird? Gibt es jemanden, der bereut, sodass ihm vergeben wird?‘‘ - Ende des Zitats, entnommen aus: „Gharib Al-Hadith” von Al-Khattabi (1/134).

Und Ibn Al-Kathir - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Und darin (d.h. der Aussage des Propheten): ‚Es wurde zu ihm gesagt: (In) welchem (Teil) der Nacht ist es am ehesten gegeben, dass (das Bittgebet) erhört wird?‘ Er sagte: ‚Der letzte Teil der Nacht‘, das bedeutet: Das letzte Drittel der Nacht, und das ist der fünfte Teil der sechs Teile der Nacht.” Ende des Zitats, entnommen aus: „An-Nihayah” (1/841).

Und Al-Murtada Az-Zubaydi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Jauf Al-Lail” bedeutet im Hadith die letzte (Zeitspanne) in der Nacht. Die Aussage des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, als er gefragt wurde: „(In) welchem (Teil) der Nacht ist es am ehesten gegeben, dass (das Bittgebet) erhört wird?‘ Er sagte: „Der letzte Teil der Nacht.” Das bedeutet: Das letzte Drittel der Nacht, welches der fünfte Teil der sechs Teile der Nacht ist - nicht die Hälfte der Nacht, wie einige behauptet haben.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Taj Al-Arus“ (23/108).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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