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1119/Dhu al-Hijjah/1446 , 15/June/2025

Wird jemand aus dem Paradies oder der Hölle herauskommen, nachdem er sie betreten hat? Und was ist die Belohnung für die guten Taten der Ungläubigen?

Frage: 132608

Mit größtem Respekt für den Beantworter der Frage Nr. (21365) über die Verse 106 und 107 aus der Surah Hud. Ihr habt erwähnt, dass die Bewohner des Höllenfeuers für alle Ewigkeit darin verbleiben und niemals daraus herauskommen. Doch ich habe in „Sahih Al-Bukhari“ (Buch 2, 12, 72) gelesen, dass einige Bewohner der Hölle durch die Gnade Allahs ins Paradies eintreten werden, da sie Glauben an Ihn in ihren Herzen trugen. Welche dieser beiden (Aussagen) ist richtig? Und wenn beide richtig sind, wie lassen sie sich miteinander in Einklang bringen? Und darauf beziehend (stellt sich mir die Frage): Deuten die Verse aus der Surah Hud darauf hin, dass einige, die gute Taten vollbracht haben, eine bestimmte Zeit im Paradies verweilen, bevor sie schließlich ins Höllenfeuer eintreten? Falls dies nicht der Fall ist, wie werden jene Ungläubigen belohnt, die ihr gesamtes Leben der Menschheit gewidmet haben und dann in einem nicht-islamischen Land verstorben sind - wie beispielsweise Mutter Teresa?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Erstens:

Wir danken dem fragenden Bruder für sein Interesse an den Antworten, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen. Ebenso danken wir ihm dafür, dass er sie verfolgt. Seine Frage zu einem scheinbaren Widerspruch zeigt sein Interesse (am Wissen) und seinen Wunsch, von dem zu profitieren, was er liest - so Allah will.

Zweitens:

Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Antwort auf die erwähnte Frage und den in der Frage angeführten Hadithen. Die Erklärung dafür ist, dass die Bewohner des Höllenfeuers in zwei Gruppen unterteilt sind:

Die erste Gruppe: Es handelt sich um Monotheisten (Muslime), die sowohl gute als auch schlechte Taten begangen haben und aufgrund ihrer Sünden von Allah - erhaben ist Er - in das Höllenfeuer geführt wurden, damit sie dort bestraft werden.

Diese Gruppe wird nur für eine bestimmte Zeit im Höllenfeuer bleiben - eine Zeitspanne, die allein Allah - erhaben ist Er - bestimmt. Danach werden sie aus der Hölle herausgeholt und erhalten anschließend das ewige Leben im Paradies.

Diese Gruppe ist in den Hadithen gemeint, die in der Frage erwähnt wurden. Diese (Hadithe) erklären, dass diejenigen, die sich im Höllenfeuer befinden, aufgrund ihres reinen Monotheismus (arab. Tauhid) daraus befreit werden. Sie sind die Bewohner des Höllenfeuers unter den Muslimen.

Die zweite Gruppe: Ungläubige und Heuchler, die keinen Tauhid in sich tragen und im Zustand des Unglaubens (arab. Kufr), des Polytheismus (arab. Schirk), des Atheismus und der Heuchelei gestorben sind.

Diese Gruppe wird für alle Ewigkeit bestraft, denn ihr Herr hat ihnen angedroht, dass sie ewig im Höllenfeuer verweilen werden, wenn sie nicht das befolgen, was Er - erhaben ist Er - ihnen befohlen hat - nämlich Ihn allein anzubeten und die Religion aufrichtig für Ihn zu praktizieren. Doch sie haben sich bewusst für den Unglauben entschieden und damit auch für das ewige Verweilen im Höllenfeuer.

Diese Gruppe ist in den Versen der Surah Hud gemeint, die wir in der Antwort erwähnt haben, auf die du dich in deiner ersten Frage beziehst.

Drittens:

Aus dem zuvor Gesagten wird deutlich, dass nicht nur eine einzige Gruppe ins Höllenfeuer eingeht, sondern zwei Gruppen: (Die erste Gruppe) sind die Monotheisten, die durch ihre Sünden das Höllenfeuer verdient haben. Diese werden jedoch (irgendwann) daraus befreit. Die andere (Gruppe) sind diejenigen, die den Unglauben begangen haben und in diesem Zustand gestorben sind. Diese werden niemals aus dem Höllenfeuer herauskommen.

Was das Paradies betrifft, so betritt es nur eine einzige Gruppe: Die Monotheisten (d.h. Muslime). Sobald der Diener es betreten hat, wird er niemals daraus herauskommen. Vielmehr wird er für immer die darin enthaltenen Freuden genießen, ohne Unglück oder Elend zu erfahren. Er wird weder sterben noch krank werden, weder altern noch von diesem Segen ausgeschlossen werden, nachdem er ihn einmal gekostet hat.

Wenn du verstanden hast, dass es hier zwei Gruppen von Menschen gibt - die Gläubigen und die Ungläubigen, die Glückseligen und die Unglückseligen -, dann kannst du auch verstehen, was im Buche Allahs - erhaben ist Er - über das Urteil des Nicht-Austretens aus dem Höllenfeuer gesagt wird. Damit sind nämlich die Ungläubigen gemeint, die für immer im Höllenfeuer bleiben werden. So heißt es in der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „So wird Allah ihnen ihre Werke zeigen, als gramvolle Reue für sie. Und sie werden aus dem (Höllen)feuer nicht herauskommen.“ (Al-Baqarah 2:167) Ebenso in Seiner - erhaben ist Er - Aussage: „Sie wollen aus dem (Höllen)feuer herauskommen, aber sie werden nicht aus ihm herauskommen, und für sie gibt es beständige Strafe.“ (Al-Maida 5:37)

Was die Glückseligen und die Gläubigen betrifft, so hat Allah - erhaben ist Er - bestimmt, dass sie das Paradies nicht verlassen werden. Wie in Seiner - erhaben ist Er - Aussage: „Und Wir nehmen weg, was in ihren Brüsten an Groll ist, als Brüder auf Liegen (ruhend), einander gegenüber. (47) Darin widerfährt ihnen weder Mühsal, noch werden sie daraus vertrieben. (48)“ (Al-Hijr:48)

Viertens:

Wenn dies geklärt ist, muss man wissen, dass ein Ungläubiger, wenn er eine Tat vollbringt, die Belohnung verdient und diese im Diesseits vergolten bekommt, jedoch nicht im Jenseits. Denn der Unglaube, den er mit sich bringt, verhindert die Annahme seiner Tat, sodass er im Jenseits keinen Nutzen daraus ziehen kann, da eine der Bedingungen für die Annahme einer Tat der Islam ist.

At-Tabari - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wer eine rechtschaffene Tat ohne Gottesfurcht vollbringt - also jemand von den Götzendienern -, dem wird dafür eine Belohnung im Diesseits gegeben: Er pflegt die Verwandtschaftsbande, gibt einem Bedürftigen, hat Erbarmen mit einem Notleidenden - in dieser Art von guten Taten. Allah beschleunigt ihm die Belohnung seiner Tat im Diesseits, erweitert ihm seine Lebensführung und Versorgung, erfreut ihn mit dem, was Er ihm gewährt hat, und hält von ihm die Unannehmlichkeiten des Diesseits fern - in dieser Weise. Doch im Jenseits hat er keinen Anteil daran." Tafsir At-Tabari (15/265).

Al-Hafiz Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Qadi ʿIyad sagte: ‚Es besteht Übereinkunft (arab. Ijmaʿ) darüber, dass die Taten der Ungläubigen ihnen keinen Nutzen bringen, sie dafür keine Belohnung in Form von Wohlergehen oder Erleichterung der Strafe (im Jenseits) erhalten - auch wenn einige von ihnen eine schwerere Strafe erleiden als andere.‘“ Fath Al-Bari (9/48).

Und wisse, dass Allah - erhaben ist Er - die Belohnung für ihre Taten, die den Menschen nützen, nicht zunichtemacht. Doch ihre Belohnung liegt im Diesseits, nicht im Jenseits. Hingegen wird der Lohn für die guten Taten eines Gläubigen sowohl im Diesseits als auch im Jenseits sein.

Anas Ibn Malik berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wahrlich, wenn der Ungläubige eine gute Tat vollbringt, so wird er dafür mit einer Gabe im Diesseits versorgt. Der Gläubige jedoch, Allah bewahrt ihm seine guten Taten für das Jenseits auf und versorgt ihn zudem im Diesseits für seinen Gehorsam." Überliefert von Muslim (2808).

In einer anderen Überlieferung heißt es: „Wahrlich, Allah lässt einem Gläubigen keine gute Tat verloren gehen: Er gibt ihn dafür im Diesseits und belohnt ihn für sie im Jenseits. Was jedoch den Ungläubigen betrifft, so wird er im Diesseits für die guten Taten, die er um Allahs willen verrichtet hat, belohnt. Doch wenn er dann ins Jenseits gelangt, hat er keine gute Tat mehr, für die er belohnt werden könnte."

Und wisse, dass diese Belohnung im Diesseits nicht zwingend gewährt wird, sondern vom Willen Allahs - erhaben ist Er - abhängt. Er - mächtig und majestätisch ist Er - sagte: „Wer immer das schnell Eintreffende will, dem gewähren Wir darin schnell, was Wir wollen." (Al-Isra:18)

Muhammad Al-Amin Asch-Schanqiti - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Und wisse, dass das, was wir mit Beweisen aus dem Buch (dem Quran) und der Sunnah erwähnt haben - nämlich, dass der Ungläubige von seinen guten Taten im Diesseits profitiert, wie etwa Güte gegenüber den Eltern, das Pflegen der Verwandtschaftsbande, die Ehrerbietung gegenüber Gästen und Nachbarn, das Erleichtern der Notlage eines Bedrängten und Ähnliches -, allesamt an den Willen Allahs - erhaben ist Er - gebunden ist. Wie in Seiner Aussage erwähnt: „Wer immer das schnell Eintreffende will, dem gewähren Wir darin schnell, was Wir wollen." (Al-Isra:18)

Dieser edle Vers schränkt also die allgemeinen Aussagen ein, die in (anderen) Versen und Hadithen vorkommen. In den Grundlagen des islamischen Rechts (arab. Usul) ist festgelegt, dass eine spezifische Bestimmung eine allgemeine Aussage einschränkt, insbesondere wenn sowohl das Urteil als auch der Grund dafür übereinstimmen - wie es hier der Fall ist." Adwaʾ Al-Bayan (3/450).

Was wir über die Belohnung Allahs - erhaben ist Er - für einige der Ungläubige erwähnt haben, trifft nicht auf „Teresa" zu - ihr ursprünglicher Name war Agnes Gonxha Bojaxhiu, sie stammte aus Mazedonien und verstarb im Jahr 1997. Denn sie war eine missionierende Nonne, die ihre Tätigkeit in der Unterstützung von Armen, Obdachlosen und Kranken dazu nutzte, sie (zum Christentum zu missionieren) und in ihre Religion einzuführen. Eine solche Person kann nicht als jemand betrachtet werden, dessen Taten als gute Werke gelten.

Das, was sie im Diesseits an Versorgung erhielt, war nicht die Belohnung für ihre Taten, sondern lediglich das, was Allah (ihr) garantiert hat. Doch wer diesem (Segen) gegenüber ungläubig ist, wird dafür bestraft werden, wie Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und (gedenkt,) als Ibrahim sagte: "Mein Herr, mache dies zu einer sicheren Ortschaft und versorge ihre Bewohner mit Früchten, wer von ihnen an Allah und den Jüngsten Tag glaubt!" Er (Allah) sagte: "Wer aber ungläubig ist, den lasse Ich ein wenig genießen, hierauf zwinge Ich ihn in die Strafe des (Höllen)feuers - ein schlimmer Ausgang!‘“ (Al-Baqarah:126).

Daraus ergibt sich, dass die Taten der Ungläubigen im Diesseits in zwei Kategorien unterteilt werden:

Erste Kategorie:

Taten, die weltlich gute Werke sind und keine Absicht der Annäherung (zu Allah) erfordern, wie das Pflegen der Verwandtschaftsbande, die Ehrerbietung gegenüber Gästen und ähnliche (Handlungen). Dies ist das, was im Hadith gemeint ist und wofür ein Ungläubiger im Diesseits belohnt wird - wenn Allah dies für ihn möchte.

An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „In diesem Hadith wird ausdrücklich erwähnt, dass er (der Ungläubige) im Diesseits für die guten Taten, die er vollbracht hat, versorgt wird - also für das, was er in der Absicht getan hat, sich damit Allah - erhaben ist Er - zu nähern, ohne dass für die Gültigkeit dieser Tat eine (besondere) Absicht erforderlich ist. Wie (zum Beispiel) das Pflegen der Verwandtschaftsbande, das Spenden, das Freilassen von Sklaven, die Gastfreundschaft, das Ermöglichen von guten Taten und Ähnliches." Scharh Muslim (17/150).

Zweite Kategorie:

Taten, die weltliche Handlungen sind, bei denen der Handelnde jedoch die Absicht hat, seine Religion zu verbreiten und die Muslime von ihrem Glauben abzubringen. Diese Taten fallen nicht unter den Hadith, sondern derjenige, der sie vollbringt, ist mit der schlimmsten Strafe bedroht. Dies geschieht, weil er damit von der Religion Allahs abhält und die Notlagen, Armut und Krankheit der Menschen für diesen bösen Zweck ausnutzt. Ein Beispiel dafür sind die Taten von „Teresa" und anderen Missionaren und Aufrufern der Falschheit.

Was jedoch die religiösen Taten betrifft, bei denen die Absicht der Annäherung (zu Allah) erforderlich ist, wie die Pilgerfahrt (arab. Hajj), die Umrah und das Bittgebet, so wird der Ungläubige dafür weder im Diesseits noch im Jenseits belohnt, weil diese Taten ungültig sind. Dies liegt daran, dass die Bedingungen für ihre Annahme nicht erfüllt sind, nämlich: Der Islam, die Aufrichtigkeit und die Befolgung des Propheten. Zudem macht der Unglaube die guten Taten zunichte, sodass derjenige, der sie vollbracht hat, am Tag der Auferstehung keinen Nutzen davon hat.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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