„Diese Entfernung wird im Brauch als nah betrachtet und angesehen. Daher ist es verpflichtend, zum Wasser zu gehen, die Gebetswaschung mit dem Wasser zu vollziehen und die Ganzkörperwaschung vorzunehmen, wenn diese für dich verpflichtend ist. Es ist in diesem Fall nicht erlaubt, Tayammum zu machen; denn eine Entfernung von zehn Minuten oder einer Viertelstunde wird als etwas Nahes betrachtet und gilt nach dem allgemeinen Brauch nicht als weit entfernt. Es gibt keinen Entschuldigungsgrund dafür, die Gebetswaschung zu unterlassen. Vielmehr musst du -unabhängig davon, ob du bei der Arbeit oder auf einer Reise bist -zu diesem Wasser gehen und die vorgeschriebene Gebetswaschung vollziehen. Wenn du dich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindest, musst du die Ganzkörperwaschung durchführen und beten. Diese Entfernung ist kein Grund für Tayammum, weil sie nach dem allgemeinen Brauch als nah gilt.“ Ende des Zitats.
Shaykh Abdul Aziz Ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein. „Fatawa Nur ala Ad-Darb“ (2/653).