„Die Frau, deren Ehemann verstorben ist und die sich in der Trauerzeit befindet, muss in ihrem Haus bleiben und darf es nicht verlassen; denn der Gesandte - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte zu der Frau, deren Ehemann verstorben war:
‚Bleibe in deinem Haus, bis die vorgeschriebene Frist ihr Ende erreicht hat.‘
Die Frau in der Trauerzeit muss also in ihrem Haus bleiben. Sie darf keine schönen Kleidungsstücke tragen, sich nicht parfümieren, keinen Kajal auftragen und keinen Schmuck tragen.
Fünf Dinge sind für die Frau in der Trauerzeit verpflichtend:
Erstens: Im Haus zu bleiben, bis die Wartezeit beendet ist.
Zweitens: Keine schönen Kleidungsstücke zu tragen. Sie trägt vielmehr Kleidung, die nicht schön ist, wie schwarze, grüne oder blaue Kleidung, solange sie nicht schön ist.
Drittens: Keinen Schmuck aus Gold, Silber, Diamanten, Perlen oder Ähnlichem zu tragen. Sie trägt also keinen Schmuck. Auch die Armbanduhr gehört zum Schmuck, weil sie der Schönheit und Zierde dient.
Viertens: Keinen Kajal aufzutragen. Sie trägt keinen Kajal auf und verwendet im Gesicht nichts von den Verschönerungsmitteln, die Frauen heutzutage gewöhnlich benutzen, außer Wasser, Seife und Ähnlichem.
Fünftens: Parfüm. Sie muss auf Parfüm jeder Art verzichten, außer wenn sie nach ihrer Menstruation die rituelle Reinheit erlangt.
Es ist ihr jedoch erlaubt, ihr Haus für notwendige Angelegenheiten zu verlassen, wie etwa für das Gericht, das Krankenhaus oder den Markt.“ Ende des Zitats.