Das Urteil über die ʿUmrah in den Monaten der Hajj
Die ʿUmrah in den Monaten des Hajj ist ohne Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten erlaubt. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob man beabsichtigt, im selben Jahr die Hajj zu verrichten oder nicht. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - hat die ʿUmrah viermal verrichtet, alle im Monat Dhu Al-Qaʿdah, und dieser gehört zu den Monaten der Hajj, nämlich Shawwal, Dhu Al-Qaʿdah und Dhu Al-Hijjah. Die Hajj verrichtete er nur zusammen mit seiner letzten ʿUmrah bei der Abschiedspilgerfahrt.