Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Darf jemand die Hajj vollziehen, der langfristig verschuldet ist?

Frage

Ich weiß, dass die Hajj nicht für jemanden verpflichtend ist, der verschuldet ist. Gilt das auch für langfristige Schulden? Einige Menschen haben möglicherweise Schulden bei einer Hypothekenbank, die ihr ganzes lang dauern, um sie abzuzahlen. Müssen sie trotzdem die Hajj vollziehen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Wenn die Schulden gegenwärtig gezahlt werden, haben sie Vorrang vor der Hajj, da sie der Hajj-Pflicht vorausgeht. Daher sollte man die Schulden begleichen und die Hajj vollziehen. Wenn jedoch nach der Schuldentilgung nichts mehr übrigbleibt, sollte man warten, bis Allah einen reich macht. Wenn die Schulden jedoch zukünftig fällig sind und man sicher ist, dass man sie rechtszeitig begleichen kann, hindern die Schulden ihn nicht daran, die Hajj auszuführen, unabhängig davon, ob der Gläubiger seine Erlaubnis gegeben hat oder nicht. Wenn jedoch die Fähigkeit der Schuldentilgung nicht gewährleistet ist, sollte man warten, bis sie fällig ist.

Daraus folgt: Wenn jemand Schulden beim Real Estate Development Fund hat und er weiß, dass er sie rechtzeitig begleichen kann, wenn sie fällig werden, dann ist er verpflichtet, die Hajj zu vollziehen, auch wenn er verschuldet ist.“

Aus „Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (21/96).

Quelle: Islam Q&A