1708/Muharram/1447 , 03/July/2025

Der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Scheidung und das Urteil über das Verlassen des Hauses der zurücknehmbar geschiedenen Frau während ihrer Wartefrist

Frage: 258878

Ist es der Frau, die sich aufgrund einer kleinen Scheidung in der Wartefrist (arab. 'Iddah) befindet, erlaubt, außerhalb des Hauses bei ihrer Familie zu übernachten, wenn ihre Arbeit es erfordert - beispielsweise um an einer Konferenz in einer anderen Region desselben Landes teilzunehmen -, ohne dass sie damit beabsichtigt, generell außerhalb ihres Hauses zu übernachten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Erstens:

Wenn er sie dreimal geschieden hat, dann handelt es sich um die große Trennung (arab. Al-Baynunah Al-Kubra), und sie ist ihm nicht mehr erlaubt, außer sie heiratet einen anderen Ehemann.

Wenn er sie jedoch nur einmal oder zweimal geschieden hat und sie so lange ließ, bis ihre Wartefrist abgelaufen ist, ohne sie zurückzunehmen, dann handelt es sich um die kleine Trennung (arab. Al-Baynunah As-Sughra).

Und ebenso: Wenn er sie für eine Gegenleistung geschieden hat - (also) wenn er ihr die „Khulʿ“ gegeben hat -, dann wird sie von ihm getrennt, sobald sie sich von ihm entfernt, selbst wenn ihre Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.

Shaykh Ibn ʿUthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in „Sharh Al-Mumtiʿ” (12/468): „(Der arabische Begriff:) „Al-Baynunah“ bedeutet Trennung, und die Scheidung mit Trennung ist von zwei Arten:

- Die große Trennung, und dies ist die dreifache Scheidung.

- Die kleine Trennung, und dies ist die Scheidung gegen eine Gegenleistung.

Wenn der Mann seine Ehefrau bereits zweimal zuvor geschieden hat und sie dann ein drittes Mal scheidet, sagen wir: Diese Scheidung ist eine Trennung (vom Typ) der großen Trennung - das bedeutet: Sie ist ihm nicht mehr erlaubt, außer nach einer Ehe mit einem (anderen) Mann.

Und wenn er sie gegen eine Gegenleistung geschieden hat, dann ist (die Scheidung) eine Trennung (vom Typ) der kleinen Trennung. Was bedeutet also „getrennt”? Es bedeutet, dass es ihm nicht erlaubt ist, sie zurückzunehmen, selbst wenn er es tun würde… usw.“

Und er sagte ebenfalls in „Sharh Al-Mumti” (12/130): „Die Frau, von der man sich durch die kleine Trennung getrennt hat, ist jene, von der sich ihr Ehemann durch Khulʿ getrennt hat. Sie wird als kleine (Trennung) bezeichnet, weil es dem Ehemann, der den Khulʿ vollzogen hat, erlaubt ist, sie während der Wartefrist oder danach (erneut) zu heiraten. Die große Trennung dagegen ist diejenige, die durch die dreifache Scheidung entsteht. Daraus ergibt sich, dass es drei Arten von Frauen gibt, die sich in der Wartezeit befinden:

Erstens: Die zurücknehmbare, das ist die Frau in der Wartefrist, die der Ehemann ohne (neuen) Ehevertrag zurücknehmen darf.

Zweitens: Die kleine Trennung, und das ist diejenige (Frau), die er durch einen (neuen) Ehevertrag heiraten darf, ohne sie zurückzunehmen. Das bedeutet, er hat nicht das Recht, sie zurückzunehmen, aber er hat das Recht, einen (neuen) Ehevertrag mit ihr abzuschließen. Jede Frau, die sich in der Wartefrist befindet und nur durch einen neuen Ehevertrag wieder erlaubt wird, befindet sich in einer kleinen Trennung.

Drittens: Die große Trennung, das ist diejenige (Frau), bei der der Mann sie mit drei Scheidungen geschieden hat, und sie ist ihm nur nach einer Ehe mit einem (anderen) Ehemann wieder erlaubt, unter den bekannten Bedingungen.“ - Ende des Zitats.

Zweitens:

Wenn die Wartefrist der Frau nach einer zurücknehmbaren Scheidung beendet ist, dann hat derjenige, der sie geschieden hat, keine rechtliche Autorität (arab. Wilayah) mehr über sie, und es steht ihr frei, hinauszugehen oder zu übernachten, wo sie möchte.

Und wenn sie sich noch in der Wartefrist befindet, so ist es der Frau, die sich in der Wartefrist einer zurücknehmbaren Scheidung befindet, (grundsätzlich) erlaubt, ihr Haus zu verlassen. Sie ist diesbezüglich nicht so eingeschränkt wie eine Frau, deren Ehemann verstorben ist. Doch sie darf das Haus jedoch nur mit der Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen, da sie noch weiterhin ehelich an ihn gebunden ist. Sie hat dieselben (Rechte) wie Ehefrauen; wie Unterhalt, Wohnrecht und Übernachtung etc. - und sie trägt dieselben (Pflichten) wie Ehefrauen.

Dies sagte auch ʿAbdullah ibn ʿUmar, möge Allah mit beiden zufrieden sein: „Wenn ein Mann seine Frau mit einer oder zwei Scheidungen scheidet, darf sie das Haus nicht verlassen, außer mit seiner Erlaubnis.“ Überliefert von Ibn Abi Shaybah in seinem Werk „Al-Musannaf” (4/142).

Shaykh Ibn ʿUthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die stärkere Meinung ist, dass die geschiedene Frau, wenn es sich um eine zurücknehmbare Scheidung handelt, wie die Ehefrau ist, die nicht geschieden wurde. Das bedeutet, dass sie zu ihren Nachbarn, Verwandten oder in die Moschee gehen darf, um Predigten oder Ähnliches zu hören. Sie ist nicht wie diejenige (Frau), deren Ehemann verstorben ist.

Was die Bedeutung der Aussage Allahs - erhaben ist Er - betrifft: „Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen“ (At-Talaq:1), so ist damit gemeint, dass sie das Haus nicht verlassen und in ein anderes Haus ziehen sollen. Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Nur ʿAla Ad-Darb“.

Drittens:

Was das Teilnehmen an einer Konferenz in einer anderen Region desselben Landes betrifft: Wenn damit gemeint ist, dass die Frau von ihrem Wohnort weg reisen wird, dann ist es ihr nicht erlaubt, dies zu tun, außer in Begleitung einer ihrer Maharim.

Al-Bukhari (3006) und Muslim (1341) überliefern über Ibn ʿAbbas - möge Allah mit beiden zufrieden sein - dass er den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen hörte: „Kein Mann darf alleine mit einer Frau sein, und keine Frau darf verreisen, ohne dass mit ihr ein Mahram ist.“ Da stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs, ich wurde für den Feldzug so und so eingetragen, (aber) meine Frau ist zur Hajj losgezogen.“ Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Geh und verrichte die Hajj mit deiner Frau.“

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Quelle

Islam Q&A

Textformatierung Optionen

at email

Teilnahme an Email-Versand

Nimm am Email-Verteiler teil, damit du auf dem Laufenden bleibst

phone

App von Islam Q&A

Schneller Zugriff auf Inhalte und die Möglichkeit zur Offline-Navigation

download iosdownload android