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Wird die Belohnung vervielfacht, wenn die Absicht für eine Handlung mehrfach vorhanden ist?

Frage: 223721

Wird die Belohnung vervielfacht, wenn man für dieselbe Handlung mehrere Absichten fasst? Zum Beispiel, wenn jemand die zwei Gebetseinheiten der Sunnah des Fajr-Gebets betet und dabei die Absicht hat, sowohl deren Belohnung als auch die Belohnung für die Sunnah der Gebetswaschung und das Gebet zur Begrüßung der Moschee zu erhalten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Ja, die Belohnung vervielfacht sich, wenn die Absicht für eine einzige Handlung mehrfach vorhanden ist. Wenn der Muslim die Moschee betritt, während er im Zustand der rituellen Reinheit ist, und zwei Gebetseinheiten betet mit der Absicht, damit sowohl die Sunnah des Fajr-Gebets als auch die Sunnah der Gebetswaschung und das Gebet zur Begrüßung der Moschee zu verrichten, dann erhält er die Belohnung für all das, was er beabsichtigt hat. Und Allah ist der Besitzer großer Huld.

An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn man das Gebet mit der Absicht beginnt, damit sowohl das Pflichtgebet als auch das Gebet zur Begrüßung der Moschee zu verrichten, dann ist sein Gebet gültig, und er erhält sowohl die Belohnung für das Pflichtgebet als auch für die Begrüßung der Moschee.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Majmuʿ” (1/325).

Al-Ghazali sagte in „Ihya' 'Ulum Ad-Din” (4/370-371): „Handlungen des Gehorsams (…) sind in ihrer grundsätzlichen Gültigkeit sowie in der Vervielfachung ihrer Belohnung an die Absichten gebunden. Was den Grundsatz betrifft, so muss (die Handlung) mit der Absicht vollzogen werden, damit Allah - erhaben ist Er - (alleine) anzubeten, und nichts anderes. Wenn jemand dabei Augendienerei (arab. Riya') beabsichtigt, wird sie zu einer Sünde. Was jedoch die Vervielfachung der Belohnung betrifft, so geschieht dies durch die Vielzahl der guten Absichten. Mit einer einzigen Handlung des Gehorsams kann man viel Gutes beabsichtigen. So erhält man für jede (gefasste) Absicht Belohnung, während jede einzelne davon (die entsprechende) Belohnung mit sich bringt, woraufhin jede Belohnung verzehnfacht wird, wie im Quelltext erwähnt. Ein Beispiel dafür ist das Sitzen in der Moschee, denn es ist eine Handlung des Gehorsams, und man kann dabei viele Absichten fassen, sodass es zu einer der vorzüglichen Taten der Gottesfürchtigen wird und man dadurch die Stufen der Awliyah erreicht.

Erstens: Zu glauben, dass es das Haus Allahs ist und dass derjenige, der hineingeht, ein Besucher Allahs ist. Er sollte es deshalb mit der Absicht betreten, seinen Schutzherrn zu besuchen, in der Hoffnung auf das, was der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - versprochen hat, als er sagte: ‚Wer in der Moschee saß, hat Allah - erhaben ist Er - besucht, und es ist ein Recht des Besuchten, seinen Besucher zu ehren.‘

Zweitens: Nach dem Gebet auf das nächste Gebet zu warten.

Drittens: Sich durch das Zurückhalten des Hörens, Sehens und der Gliedmaßen von Bewegungen und Ablenkungen dem weltlichen Leben zu entsagen. Denn das Sich-Zurückziehen in die Moschee (arab. I'tikaf) bedeutet 'Entsagung', und es ist im Wesentlichen wie das Fasten, es ist eine Form der Askese.

Viertens: Dass man seine Sorgen voll und ganz Allah zuwendet, im Inneren über das Jenseits nachdenkt und die ablenkenden Beschäftigungen von sich fernhält, indem man sich in die Moschee zurückzieht.

Fünftens: Sich dem Gedenken Allahs hinzugeben, oder dem Anhören Seines Gedenkens - und dem Sich-Ermahnen dadurch.

Sechstens: Dass man die Absicht hat, Wissen zu vermitteln - indem man das Gute gebietet und das Schlechte verbietet. Denn es kommt vor, dass sich in der Moschee jemand befindet, der in seinem Gebet Fehler macht oder etwas tut, was ihm nicht erlaubt ist.

Siebtens: Einen Bruder für Allah zu gewinnen.

Achtens: Die Sünden aus Scham vor Allah - erhaben ist Er - zu unterlassen und aus Scham davor, im Haus Allahs etwas zu tun, das die Unantastbarkeit (der Moschee) verletzt. (...)

Dies ist der Weg, die Absichten zu vermehren. Vergleiche damit alle anderen Handlungen des Gehorsams und erlaubten Handlungen, denn es gibt keine Handlung des Gehorsams, ohne dass sie viele Absichten enthalten kann. Und sie (d.h. die guten Absichten) kommen nur in dem Maße im Herzen des gläubigen Dieners zustande, wie groß sein Ernst beim Streben nach dem Guten ist, wie sehr er sich dafür anstrengt und darüber nachdenkt. Dadurch werden die Taten geläutert und die guten Taten vervielfacht.” Ende des Zitats.

Shaykh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn ein Mensch die Gebetswaschung vollzieht und danach zwei Gebetseinheiten betet, um die Sunnah der Gebetswaschung zu vollziehen, und wenn er nach der Gebetswaschung die Moschee betritt und zwei Gebetseinheiten betet, und damit die Sunnah der Begrüßung der Moschee und die Sunnah der Gebetswaschung beabsichtigt, dann wird ihm der Lohn zuteil: Der Lohn der Sunnah der Gebetswaschung und der Lohn der Begrüßung der Moschee. Und alles Lob gebührt Allah, Allahs Gnade ist groß. Und wenn er sie mit der Absicht betet, die tägliche Sunnah des Dhuhr-Gebets zu verrichten; die Gebetswaschung vollzieht und die Moschee betritt und die Sunnah des Dhuhr-Gebets, die Sunnah der Gebetswaschung und die Begrüßung der Moschee beabsichtigt, so erhält er dies, und alles Lob gebührt Allah.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Nur 'Ala Ad-Darb“ (11/57).

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Quelle

Islam Q&A

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