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2910/Muharram/1447 , 05/July/2025

Er bemerkte nach dem Gebet, dass Flüssigkeit aus ihm ausgetreten ist, wusste jedoch nicht, wann sie austrat. Was ist das Urteil seines Gebets?

Frage: 217861

Ich bin ein Jugendlicher, der unter dem Austritt von Flüssigkeit vor dem Urinieren leidet, besonders wenn meine Blase voll ist. Manchmal mache ich nur eine Gebetswaschung (arab. Wudu) für zwei Gebete, zum Beispiel. Dann kontrolliere ich meine Unterwäsche und finde eine trockene weiße Flüssigkeit vor. Das deutet darauf hin, dass sie schon eine Zeit lang rausgekommen ist, ohne dass ich es bemerkt habe. Muss ich das Gebet, das ich verrichtet habe, wiederholen und meine Unterwäsche wechseln?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Erstens:

Wenn diese Flüssigkeit ständig aus dir austritt und du keine Kontrolle darüber hast, dann ist dein Urteil wie das Urteil eines Menschen mit chronischem Harnverlust. Du verrichtest für jedes Gebet nach Eintritt der Gebetszeit die Gebetswaschung und deckst deinen Intimbereich mit einem Tuch oder etwas anderem ab. Was danach aus dir austritt, schadet dir nicht.

Daher musst du die Gebetswaschung und das zweite Gebet wiederholen, und auch dein Kleidungsstück sowie dein Körper müssen von der Unreinheit (arab. Najasah) gereinigt werden, da es für dich verpflichtend ist, für jedes Gebet eine neue Gebetswaschung zu machen.

Wenn der Austritt (der Flüssigkeit) jedoch zu einer bestimmten Zeit auftritt oder nur gelegentlich und nicht ständig, dann bricht er die Gebetswaschung. Wenn er während des Gebets austritt, musst du die Gebetswaschung und das Gebet wiederholen und deinen Körper sowie dein Kleidungsstück von dem betroffenen Bereich reinigen.

Die Gelehrten des ständigen Komitees sagten: „Wenn der Zustand wie in der Frage erwähnt ist, dass der Austritt von Wind nicht kontinuierlich ist, sondern manchmal ohne eigene Kontrolle auftritt, dann muss er, wenn dieser während des Gebets oder außerhalb dessen austritt, die Gebetswaschung wiederholen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Da’imah” - zweite Sammlung“ (4/256).

Shaykh Ibn 'Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Wenn von einer Person eine weiße, dünne Flüssigkeit austritt, vor oder nach dem Urinieren, ohne Lust, und ohne dass es durch (einen lüsternen) Anblick oder Erinnerung verursacht wurde, was ist (in diesem Fall) das Urteil?“

Er antwortete: „Was anscheinend der Fall ist, ist, dass dies nicht durch Gelüst oder Erinnerung verursacht wird, wie im letzten Teil der Frage vorkam. Daher wird es weder als Lusttropfen (arab. Madhi) noch als Sperma (arab. Mani) betrachtet, sondern es handelt sich wohl um Ablagerungen in den Harnkanälen, die vor oder manchmal auch nach dem Urinieren austreten. Daher gilt (für diese Flüssigkeit) das gleiche Urteil wie für Urin. Das heißt: Es ist verpflichtend, sie zu reinigen und alles, was davon betroffen ist, zu reinigen, und man muss die Gebetswaschung durchführen, mehr ist nicht erforderlich.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu' Fatawa von Ibn 'Uthaymin“ (11/223).

Zweitens:

Wenn du das Gebet verrichtet hast und nach dem Gebet entdeckst, dass diese Flüssigkeit herausgekommen ist, gibt es eine Unterscheidung:

Wenn du sicher bist, dass sie während des Gebets oder unmittelbar davor (d.h. nach der Gebetswaschung) herausgekommen ist, ist dein Gebet ungültig, und dir obliegt, dich mit Wasser zu reinigen (arab. Instinja), außerdem das Kleidungsstück oder den Körper, der davon betroffen ist, zu säubern, und die Gebetswaschung sowie das Gebet zu wiederholen.

Wenn du unsicher bist, ob es während des Gebets, davor oder danach herausgekommen ist, und du dir nicht sicher bist, dass es während des Gebets oder davor passiert ist, musst du das Gebet nicht wiederholen. Denn der Grundsatz ist, dass du das Gebet in einem Zustand der Reinheit begonnen hast, und daher wird das Gebet nicht aufgrund von Zweifel für ungültig erklärt.

Shaykh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Wenn eine Person gebetet hat und nach dem Gebet entdeckt, dass Urin oder Lusttropfen aus ihr herausgekommen ist, gibt es eine Unterscheidung: Wenn er sicher ist, dass es während des Gebets herausgekommen ist, muss er (das Gebet) wiederholen. Er muss die Gebetswaschung verrichten, den Urin oder den Lusttropfen mit Wasser abwaschen, sein Geschlechtsteil reinigen, die Gebetswaschung durchführen und dann das Gebet wiederholen. Wenn er jedoch Zweifel hat und er nicht weiß, ob es während des Gebets oder danach ausgetreten ist, muss er es nicht wiederholen. Wenn er unsicher ist, ob der Urin, dessen Spuren er gesehen hat, während des Gebets oder nach dem Gebet herauskam, dann muss er es nicht wiederholen.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Nur 'Ala Ad-Darb von Ibn Baz“.

Shaykh Salih al-Fawzan - möge Allah ihn bewahren - wurde gefragt: „Sie betete das Asr-Gebet, und nach einer Weile fand sie Unreinheit in ihrer Unterwäsche. Muss sie das Gebet wiederholen?“

Er antwortete: „Wenn sie während des Gebets nicht wusste, dass sich Unreinheit auf ihr befand, und nicht weiß, wann diese Unreinheit auftrat, dann ist ihr Gebet gültig, da der Grundsatz die Gültigkeit ist.“ Ende des Zitats.

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Quelle

Islam Q&A

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