Wenn die Frau am Freitag das Dhuhr-Gebet verrichtet, soll sie dann noch die Sunnah-Gebete vom Dhuhr-Gebet verrichten?

Frage: 145925

Es ist bekannt, dass das Gebet der Frau in ihrem Zuhause besser ist als ihr Gebet in der Moschee, was das Freitagsgebet miteinschließt. Auch bekannt ist, dass sie am Freitag das Dhuhr-Gebet verrichtet, wenn sie nicht das Freitagsgebet verrichtet hat. Meine Frage ist, ob sie dann wie immer die Sunnah-Gebete vom Dhuhr-Gebet verrichten soll, wenn sie nicht zum Freitagsgebet gegangen ist und stattdessen das Dhuhr-Gebet verrichtet hat? Oder ist das Urteil bezüglich des Freitags anders?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Das Freitagsgebet ist für die Frauen keine Pflicht. Und falls die Frau zum Freitagsgebet gegangen ist, so ist dies ein Ersatz für das Dhuhr-Gebet.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsgutachten (Al-Lajnah Ad-Daimah Lil-Ifta) sagte: „Wenn die Frau das Freitagsgebet hinter dem Imam verrichtet hat, so ist es ihr nicht erlaubt, an diesem Tag das Dhuhr-Gebet zu verrichten. Und falls sie allein für sich betet, so soll obliegt es ihr,    lediglich das Dhuhr-Gebet zu verrichten und kein Freitagsgebet (noch dazu).“ Auszug aus „Fatawa Al-Lajnah As-Daimah Lil-Ifta“ (7/337)

Und wenn sie am Freitag das Dhuhr-Gebet zuhause verrichtet, so soll sie auch die Sunnah-Gebete vor und nach dem Dhuhr-Gebet verrichten, so wie sie es jeden Tag tut.

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Quelle

Islam Q&A

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