Das Freitagsgebet ist für die Frauen keine Pflicht. Und falls die Frau zum Freitagsgebet gegangen ist, so ist dies ein Ersatz für das Dhuhr-Gebet.
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsgutachten (Al-Lajnah Ad-Daimah Lil-Ifta) sagte: „Wenn die Frau das Freitagsgebet hinter dem Imam verrichtet hat, so ist es ihr nicht erlaubt, an diesem Tag das Dhuhr-Gebet zu verrichten. Und falls sie allein für sich betet, so soll obliegt es ihr, lediglich das Dhuhr-Gebet zu verrichten und kein Freitagsgebet (noch dazu).“ Auszug aus „Fatawa Al-Lajnah As-Daimah Lil-Ifta“ (7/337)
Und wenn sie am Freitag das Dhuhr-Gebet zuhause verrichtet, so soll sie auch die Sunnah-Gebete vor und nach dem Dhuhr-Gebet verrichten, so wie sie es jeden Tag tut.
Und Allah weiß es am besten.