Shaykh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Der Bart ist das, was auf den Wangen und am Kinn wächst, wie der Verfasser des al-Qamus dies erläutert hat. Daher ist es verpflichtend, die Haare, die auf den Wangen und am Kinn wachsen, stehen zu lassen und sie weder zu rasieren noch zu kürzen. Möge Allah den Zustand aller Muslime verbessern.“ Fatawa Islamiyyah (2/325).
Und Shaykh Ibn Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Grenze des Bartes ist, wie sie von den Sprachgelehrten genannt wurde, das Haar des Gesichts, der Kiefer und der Wangen. Das bedeutet: Alles, was sich auf den Wangen, den Kiefern und am Kinn befindet, gehört zum Bart. Etwas davon zu entfernen, gehört ebenfalls zu den Sünden, denn der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Lasst die Bärte wachsen.‘ und: ‚Lasst die Bärte voll wachsen.‘ Dies zeigt, dass es nicht erlaubt ist, etwas davon zu entfernen. Die Sünden unterscheiden sich jedoch im Ausmaß. Das Rasieren ist schwerwiegender als nur etwas davon zu entfernen, weil es einen größeren und deutlicheren Widerspruch darstellt als das Entfernen eines Teils davon.“ Fatawa Hammah (S. 36).