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Der Gebetsruf (Adhaan) für nachzuholende Gebete

Frage: 125475

Ist der Gebetsruf (Adhaan) für nachzuholende Gebete Pflicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

„Wenn man sich an einem Ort befindet, an dem bereits zum Gebet gerufen wurde, wie zum Beispiel eine Gruppe von Leuten, die an einem Ort schliefen und nicht eher erwachten, bis die Sonne aufgegangen war, so ist der Gebetsruf keine Pflicht für sie, da der allgemeine Gebetsruf an diesem Ort (der bereits gerufen wurde) für sie genügt. Dies, da durch den allgemeinen Gebetsruf die Pflicht zur Genüge erfüllt und so die Verbindlichkeit aufgehoben wurde.

Wenn man sich aber an einem Ort befindet, an dem nicht zum Gebet gerufen wurde, so ist der Gebetsruf (Adhaan) Pflicht. Dies, da der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) als er während einer seiner Reisen das Morgengebet (Fajr) verschlafen hatte und erst nach Sonnenaufgang erwachte, Bilaal befahl, zum Gebet zu rufen und den Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (die Iqaamah) zu sprechen. Dies deutet auf die Verbindlichkeit des Gebetsrufes hin. Ebenso geht dies aus der allgemeinen Bedeutung der (folgenden) Aussage des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) hervor: ‚Wenn die Zeit für das Gebet gekommen ist, so soll einer von euch zum Gebet rufen‘. Diese Aussage umfasst das ‚kommen der Zeit für das Gebet‘ nach seiner (eigentlichen) Zeit sowie während seiner (eigentlichen) Zeit.“

Majmoo‘ Fataawa Ash-Shaykh Ibn ‘Uthaimiin (12/163)

Referenz

Quelle

Islam Q&A

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