Das erforderliche Alter für das Opfertier (Hady und Udhiyah)

Frage 106597

Gibt es ein bestimmtes Alter für das Opfertier (Hady), unter dem es nicht geschlachtet werden darf? Und was bedeutet die Aussage des Erhabenen: „…was euch leicht fällt an Opfertieren (Hady)“?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

„Die islamischen Beweise zeigen, dass es bei Schafen genügt, wenn sie sechs Monate vollendet haben, bei Ziegen, wenn sie ein Jahr vollendet haben, bei Rindern, wenn sie zwei Jahre vollendet haben, und bei Kamelen, wenn sie fünf Jahre vollendet haben. Was darunter ist, genügt weder als Hady noch als Udhiyah. Und dies ist das, was mit dem leicht verfügbaren Opfertier gemeint ist; denn die Beweise aus dem Qur'an und der Sunnah erklären einander.“

Und Allah gewährt den Erfolg. Und Allah segne unseren Propheten Muhammad sowie seine Familie und seine Gefährten und schenke ihnen Frieden. Ende des Zitats.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten (Fatwa)
Shaykh ʿAbd Al-ʿAziz Ibn ʿAbdillah Ibn Baz, Shaykh ʿAbd Ar-Razzaq ʿAfifi, Shaykh ʿAbdullah Ibn Ghudayyan, Shaykh ʿAbdullah Ibn Quʿud. „Fatwas des Ständigen Komitees“ (11/376).

Referenz

Hajj und Umra
Udhhiya

Quelle

Islam Q&A

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