„Wenn seine Absicht bei der Beileidsbekundung ist, sie zum Islam zu ermutigen, dann ist das erlaubt. Dies gehört zu den Zielen der Scharia. Ebenso gilt dies, wenn dadurch ein Schaden von ihm oder von den Muslimen abgewendet wird; denn die allgemeinen islamischen Interessen überwiegen kleinere individuelle Nachteile. Und bei Allah ist der Erfolg, und Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“ Ende des Zitats.
Shaykh ʿAbd Al-ʿAziz Ibn Bāz, Shaykh ʿAbd Ar-Razzaq ʿAfifi, Shaykh ʿAbdullah Ibn Ghudayan, Shaykh ʿAbdullah Ibn Quʿud. „Fatawa Al-Lajna Ad-Daʾimah lil-Iftaʾ“ (9/132).
Und Allah weiß es am besten.