„Wenn das Mädchen ihre Pubertät nicht erreicht hat, so ist ihr Gebet gültig, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Allah nimmt das Gebet einer menstruierenden Frau (erwachsenen Frau) nicht an, es sei denn mit dem Khimar (bzw. dass sie es mit einem Khimar bekleidet verrichtet). Dies deutet darauf hin, dass es für eine nicht menstruierende Frau, also eine, die ihre Pubertät noch nicht erreicht hat, unproblematisch ist das Gebet, ohne einen Khimar zu verrichten. Es ist bevorzuziehen und vollkommener, dass sie es darin verrichtet. Wenn das Mädchen sieben Jahre alt ist oder mehr. Ist das Kind, Junge oder Mädchen, jedoch jünger als sieben Jahre, so gehören sie nicht zu den Leuten des Gebetes (die das Gebet verrichten sollen), aufgrund der Aussage des Propheten -Allah Segen und Frieden auf ihm-: „Befehlt euren Kindern das Gebet mit dem siebten (Lebensjahr) und schlagt sie deswegen mit dem zehnten, und trennt sie in den Betten.“
Ende des Zitates aus „Majmuʿu Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (29/200)