Freitag 17 Shawwaal 1445 - 26 April 2024
German

Das Urteil über die Arbeit in einer Firma, in der Geldautomaten hergestellt werden

Frage

Wie ist das Urteil über die Arbeit in einer Firma, in der Geldautomaten hergestellt werden, wobei wir nicht wissen, ob sie von einer Riba-Bank oder einer, die nicht mit Riba arbeitet, gekauft werden? Und wie ist es, wenn es größtenteils von Banken in Ländern gekauft wird, die mit Riba arbeiten, ich aber nicht direkt die Automaten herstelle, sondern nur in derselben Firma arbeite?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn diese Automaten für Riba-Geschäfte verwendet werden, indem Kredite gegeben oder genommen werden, dann ist es nicht erlaubt sie herzustellen oder an jene zu verkaufen, von denen man weiß, dass sie diese für Riba verwenden werden, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Maida:2]

Sie für diese Banken herzustellen und zu verkaufen, gehört zur Hilfe zu dieser gewaltigen Sünde, welche Riba ist. Und über diese Tat sind Androhungen überliefert worden, die über andere Sünden nicht überliefert wurden.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, fürchtet Allah und lasst das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr es aber nicht tut, dann lasst euch Krieg von Allah und Seinem Gesandten ansagen!“ [Al-Baqara:278-279]

Muslim (1598) überlieferte, über Jabir -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- denjenigen verfluchte, der Riba einnahm, es gab, einen Riba-Vertrag niederschrieb und die Zeugen dafür, und er sagte: „Sie sind gleich.“

Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: „Ein Dirham aus einem Riba-Geschäft, dass der Mann nimmt und davon weiß, ist bei Allah schlimmer als 36 Mal Zina vollzogen zu haben.“ Überliefert von Ahmad und At-Tabarani. Al-Albani stufte dies in „Sahih Al-Jami'“ (Nr. 3375) als authentisch ein.

Wenn sie aber für islamische Banken hergestellt werden oder Riba-Banken, die diese Automaten nicht für Riba-Geschäfte verwenden, sondern nur im erlaubten Maße, wie das Abheben von Guthaben oder Bezahlen von Rechnungen etc., dann besteht kein Problem darin sie für diese herzustellen und zu verkaufen. Auch wenn es eine Riba-Bank ist, denn es ist kein Problem erlaubte Geschäfte mit einer Riba-Bank zu führen, wie beim Kauf und Verkauf, solange dies nichts mit Riba zu tun hat. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat mit den Juden Kauf- und Verkaufsgeschäfte geführt, obwohl sie Riba nahmen. 

Und wenn man über die Bank, der man sie verkauft, zweifelt, dann muss man nach dem handeln, wovon man am stärksten ausgeht. Wenn sie diese größtenteils für Verbotenes verwendet werden, dann ist es verboten sie herzustellen und zu verkaufen. Wenn sie diese aber größtenteils für legitime Geschäfte nutzen, ist es erlaubt sie herzustellen und ihnen zu verkaufen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A