Es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, nicht als einer gilt, der den Ramadan in seiner Gänze gefastet hat, bis er das Nachfasten vervollständigt hat.“ [Ende des Zitats]
Und Allah weiß es am besten.
Frage: 39328
Ist es erlaubt, dass ich die sechs Tage vom Schawwal mit der gleichen Absicht faste, die ich für das Nachfasten der, aufgrund der Menstruation, versäumten Tage vom Ramadan fasse?
Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der noch Tage vom Ramadan nachzuholen hat, nicht als einer gilt, der den Ramadan in seiner Gänze gefastet hat, bis er das Nachfasten vervollständigt hat.“ [Ende des Zitats]
Und Allah weiß es am besten.
Quelle:
Islam Q&A