Sonntag 19 Shawwaal 1445 - 28 April 2024
German

Sollte derjenige, der im Ramadan aus Vergesslichkeit isst, getadelt werden?

Frage

Einige Mesnchen sagen, wenn man einen Muslim sieht, der im Ramadan aus Vergesslichkeit trinkt oder isst, dass man ihn nicht darauf hinweisen muss, da Allah es ist, der ihn essen und trinken ließ, wie im Hadith vorkommt. Stimmt das?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wer sieht, wie ein Muslim während des Tages im Ramadan trinkt, isst oder etwas anderes tut, was sein Fasten bricht, so muss er ihn darauf hinweisen, weil es etwas Verwerfliches ist, dies am Tage vom Ramadan öffentlich zu tun.

Selbst wenn eine Person entschuldigt sein sollte, (während des Tages im Ramadan zu essen) sollte er dies nicht öffentlich tun, damit die Menschen es nicht wagen, öffentlich Dinge zu tun, die Allah verboten hat; das heißt, offen Dinge zu tun, die das Fasten brechen und (dann) zu behaupten, man hätte dies getan, weil man es angeblich vergessen hätte.

Wenn jedoch derjenige, der aus Vergesslichkeit gegessen hat, wahrhaftig ist, so obliegt ihm das Wiederholen dieses Tages nicht, aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm -: „Wer aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, während er am Fasten ist, so soll er sein Fasten vollenden, denn Allah hat ihn gespeist und getränkt.“ (Muttafaqun alayh)

Gleiches gilt für den Reisenden; so sollte er zwischen den Ansässigen, die seinen Zustand nicht kennen, weder trinken noch essen. Vielmehr obliegt ihm dies zu verstecken, damit er nicht damit beschuldigt wird, etwas getan zu haben, was Allah - erhaben ist Er - verboten hat und damit er sie (die Ansässigen) nicht dazu verleitet, etwas zu tun, was Allah - erhaben ist Er - verboten hat.

Ebenso ist es den Ungläubigen nicht erlaubt, öffentlich zu essen, zu trinken oder Ähnliches unter den Muslimen zur Schau zu stellen, um vorzubeugen, dass jemand diese Angelegenheit verharmlost. Und weil es ihnen zudem verboten ist, ihre falsche Religion unter den Muslimen offenzulegen.

Und Allah ist der Verleiher des Erfolgs.

Quelle: Aus „Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (Kp. 4, S. 254)