Samstag 18 Shawwaal 1445 - 27 April 2024
German

Das Urteil über die medizinische Behandlung und dass man Erlaubnis vom Kranken dafür nimmt

Frage

Was ist das Urteil der medizinischen Behandlung im Islam, insbesondere bei hoffnungslosen Krankheiten? Und ist es erforderlich, die Zustimmung des Patienten vor Beginn der Behandlung einzuholen, insbesondere in Notfällen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Im Dekret des islamischen Rechtskongresses bei der siebten Jahresversammlung im Jahr 1412 n. H. wurde angeführt:

  1. Medizinische Behandlung

Die Grundlage bei der medizinischen Behandlung ist, dass sie erlaubt und legitim ist, aufgrund dessen, was im Edlen Koran und der prophetischen Sunna in Wortform oder als Handlung überliefert wurde, sowie weil es um die Bewahrung dessen geht, das zu den sechs Dingen gehört, dessen Bewahrung in der islamischen Gesetzgebung verpflichtend ist.

Die Regelungen zur medizinischen Behandlung variieren je nach den Umständen und den betroffenen Personen.

Die Behandlung wird zur Pflicht (wajib), wenn das Unterlassen der medizinischen Behandlung zu einer schweren Schädigung der Gesundheit, zum Verlust von Körperteilen und Organen oder zum Tod führen würde, oder wenn eine Krankheit ansteckend ist und andere gefährden könnte.

Die Behandlung wird empfohlen (mandub), wenn die Unterlassung der Behandlung zu körperlicher Schwäche führen könnte, ohne ernsthafte Schädigungen oder Gefährdungen, wie im ersten Fall.

Die Behandlung ist erlaubt (mubah), wenn sie keinen der beiden vorherigen Fälle betrifft,

Die Behandlung ist verpönt (makruh), wenn sie wahrscheinlich schwerwiegender Komplikationen verursachen würde bzw. es mehr Schaden als Nutzen bringen würde.

  1. Behandlung von hoffnungslosen Fällen:
  1. Gemäß dem islamischen Glauben liegen die Krankheit und die Heilung in den Händen Allahs -Mächtig und Majestätisch ist Er-. Die Medizin und die Behandlung gehören zu den Faktoren und Mitteln, welche Allah ins Dasein (Universum) integriert hat, so ist es niemals erlaubt, die Hoffnung auf Allahs Erbarmen aufzugeben und an Allah Barmherzigkeit zu verzweifeln. Vielmehr muss die Hoffnung auf die Heilung -so Allah will- bewahrt werden.

Ärzte und Pflegekräfte sollten die moralische Unterstützung des Patienten sicherstellen, sich um sein Wohlbefinden kümmern und seine Schmerzen zu lindern versuchen, seien diese physischer oder psychischer Natur, und das unabhängig von der Aussicht auf Heilung.

  1. Ob ein Fall als hoffnungslos angesehen wird, hängt von ärztlicher Beurteilung und den verfügbaren medizinischen Möglichkeiten ab. Diese Einschätzungen sind von Zeit, Ort und Befinden des Patienten abhängig und können sich verändern.
  2. Hinsichtlich der Zustimmung des Patienten:
  3. Die Zustimmung des Patienten ist erforderlich, wenn er volljährig und urteilsfähig ist. Wenn er nicht urteilsfähig ist oder dies eingeschränkt ist, gilt die Zustimmung seines gesetzlichen Vormunds gemäß der hierarchischen Ordnung der Vormundschaft und gemäß den Regeln, die seine Handlungen auf das Wohl des Betreffenden und dessen Schutz ausrichten. Es darf jedoch nicht auf die Handlungen des Vormunds ohne Zustimmung zurückgegriffen werden, wenn dem Betreffenden eindeutiger Schaden entstehen würde. In diesem Fall geht das Recht an andere Vormünder über und schließlich an den Vormund des Anliegens.
  4. Dem Vormund obliegt die Verpflichtung zur medizinischen Behandlung in bestimmten Fällen wie ansteckenden Krankheiten, Impfungen und Präventivmaßnahmen.
  5. Medizinische Forschung erfordert die Zustimmung einer volljährigen, urteilsfähigen Person. Die Zustimmung darf nicht durch Zwang oder finanzielle Anreize erfolgen, und es darf kein Schaden verursacht werden. Personen ohne medizinische Kompetenz oder Qualifikationen können nicht zustimmen, selbst bei vorliegendem Einverständnis des Vormundes.

Ende des Auszugs aus der Zeitschrift des islamischen Rechtsgremiums, Ausgabe 7, S. 729

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A