Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
German

Der Hadith: „O Allah, segne uns im Monat Rajab und Schaˈban und lasse uns den Monat Ramadan erreichen“ ist schwach (Daˈif) und nicht authentisch (korrekt).

Frage

Ich würde gerne wissen, ob das Bittgebet, welches in der ersten Nacht vom Monat Rajab gesprochen wird, zur Sunnah gehört. Das Bittgebet lautet wie folgt:
„Allahumma barik lana fi Rajab wa Schaˈban, wa balligna Ramadan.“
(O Allah, segne uns im Monat Rajab und Schaˈban und lasse uns den Monat Ramadan erleben (erreichen)).

Ich bitte Allah -erhaben ist Er-, uns beim Praktizieren der authentischen Sunnah zu festigen (standhaft zu machen).

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:
Bezüglich des Vorzuges vom Monat Rajab wurde keine authentische Aussage vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert. Siehe die Antwort auf die Fragen Nr. (75394) und (171509).

Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Bezüglich des Vorzuges vom Monat Rajab gibt es weder eine authentische Überlieferung, noch zeichnet der Monat Rajab sich gegenüber dem Monat Jumada Al-Akhirah, der vor ihm ist, in etwas aus, außer dass er lediglich zu den geschützten Monaten gehört (Al-Aschur Al-Hurum). Im Gegenteil. Es gibt weder ein vorgeschriebenes (besonderes) Fasten darin, Gebete, kleine Wallfahrt oder sonst was anderes. Er ist wie andere Monate.“

[Zitat aus „Liqau Al-Babi Al-Maftuh“ (26/174)]

Zweitens:
ˈAbdullah, der Sohn von Imam Ahmad, überlieferte in „Zawaid Al-Musnad“ (2346), At-Tabarani in „Al-Awsat“ (3939), Al-Bayhaqi in „Asch-Schuˈab“ (3534) und Abu Naˈim in „Al-Hilyah“ (6/269) von Zaidah Ibn Abi Ar-Ruqad, der sagte: „Es berichtete uns Ziyad Al-Numayri von Anas Ibn Malik -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass er sagte: ‚Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte mit dem Anbruch des Monats Rajab zu sagen: ‚O Allah, segne uns im Monat Rajab und Schaˈban und lasse uns den Monat Ramadan erleben (erreichen)).‘‘“

Diese Überlieferungskette ist schwach (Daˈif). Ziyad Al-Numayri ist ein schwacher Überlieferer, so wie ihn Ibn Maˈin einstufte. Abu Hatim sagte: „Die Überlieferung kann nicht als Beweis angeführt werden.“ Und Ibn Hibban erwähnte ihn in seinem Buch „Ad-Duˈafa“ und merkte an: ‚Es ist nicht erlaubt sie (die Überlieferung) zur Beweisführung heranzuziehen.“
[Zitat aus „Mizan Al-Iˈtidal) 2/91]

Und Zaidah Ibn Abi Ar-Ruqad ist noch schwächer als er. Abu Hatim sagte: „Über Zaidah Ibn Abi Ar-Ruqad wurden seltsame marfuˈ Überlieferungen von Anas erzählt, die wir nur von ihm oder von Ziyad kennen. Al-Bukhary sagte: „Seine Überlieferungen sind verwerflich (Munkar).“ An-Nasai sagte: „Seine Überlieferungen sind verwerflich.“ In Al-Kuna wurde gesagt: „Er ist nicht vertrauenswürdig.“ Ibn Hibban sagte: „Er berichtet verwerfliche Überlieferungen von bekannten Leuten und seine Berichte können weder als Beweis herangezogen, noch niedergeschrieben werden, außer dass man sie nebenbei niederschreibt (sie jedoch nicht als Beweise anführt).“ Ibn ˈAdiy sagte: „Al-Miqdam und andere überlieferten von ihm alleinstehende (und fragwürdige) Überlieferungen, von denen einige Verwerfliches beinhalten.“

[Zitat aus „Tahdhibu At-Tahdhib“ (3/305/306)]

An-Nawawi hat die Überlieferung in „Al-Adhkar“ (S. 189) als schwach (Da'if) eingestuft und Ibn Rajab in „Lataif Al-Maˈrif“ (S. 121), sowie Al-Albani in „Da'if Al-Jamiˈ“ (4395). Und Al-Haytami sagte: „Al-Bazzar überlieferte sie, wobei darin (in der Überlieferungskette) Zaidah Ibn Abi Ar-Ruqad ist, über den Al-Bukhary sagte: „Seine Überlieferungen sind verwerflich und eine Gruppe von Gelehrten hat ihn als unbekannt eingestuft.“

[Zitat aus „Majmaˈ Az-Zawaid“ (2/165)]

Darüber hinaus, neben ihrer Schwäche, beinhaltet die Überlieferung keinen Hinweis darauf, dass das Bittgebet in der ersten Nacht des Monats Rajab gesprochen werden soll. Vielmehr ist es ein Bittgebet, das um den allgemeinen Segen während des Monats Rajab bittet. Und das ist weder im Rajab noch davor korrekt.

Drittens:
Wenn es darum geht, dass der Muslim Allah bittet, ihn den Monat Ramadan erreichen bzw. erleben zu lassen, so gibt es nichts dagegen einzuwenden.

Al-Hafidh Ibn Rajab -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Maˈalla Ibn Al-Fadl sagte: ‚Sie pflegten sechs Monate Allah -erhaben ist Er- zu bitten, sie den Monat Ramadan erreichen zu lassen. Und danach pflegten sie sechs Monate lang Ihn zu bitten, es von ihnen anzunehmen.‘ Yahya Ibn Abi Kathir sagte: ‚Eines ihrer Bittgebete war: „Allahumma sallimni Ilaa Ramadan, wa sallim li Ramadan, wa tasallamhu minni, mutaqabbilan“ (O Allah, bewahre mich bis zum Ramadan, bewahre für mich den Ramadan und nehme es (ihn) von mir an).‘‘

[Zitat aus „Lataif Al-Maˈarif“ (S.148)]

Und Schaikh ˈAbdulkarim Al-Khudayr -möge Allah ihn bewahren- wurde gefragt: „Wie ist die Authentizität der Überlieferung: ‚O Allah, segne uns im Monat Rajab und Schaˈban und lasse uns den Monat Ramadan erleben (Erreichen).‘?“
Er erwiderte: „Diese Überlieferung ist nicht authentisch. Wenn jedoch der Muslim Allah -majestätisch und mächtig ist Er- bittet, ihn den Ramadan erreichen zu lassen, und ihm zu verhelfen, diesen mit Fasten und dem Gebet in der Nacht zu verbringen, sowie die Nacht des Schicksals (Laylatu Al-Qadr) zu treffen, im Sinne, dass er ein allgemeines Bittgebet spricht, so gibt es -so Allah will- nichts dagegen einzuwenden.“

[Ende des Zitats, entnommen von den Website des Schaikhs: http://khudheir.com/text/298]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A