Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
German

Die islamische Beurteilung des Tragens von Schuhen, die aus Schweineleder gefertigt sind, sowie das Urteil bezüglich der Gültigkeit des Gebets in diesen.

Frage

Ich habe eine Frage zum Tragen von Schuhen, deren Sohlen aus Schweineleder sind. Dazu sollte gesagt werden, dass ich manchmal in ihnen bete, und manchmal ziehe ich sie aus und bete, ohne dass ich die Gebetswaschung wiederhole. Ich bitte um das Mitteilen der islamischen Beurteilung des Tragens dieser Schuhe. Möge Allah euch belohnen.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Schwein ist im islamischen Sinne unrein (Najiss), und sein Leder wird entsprechend der richtigeren Aussage (auch) durch Gerben nicht rein. Um mehr darüber zu erfahren, siehe die Antwort auf Frage Nr. (1695).

Basierend auf diesem ist es also nicht erlaubt, während dem Gebet etwas zu tragen, das aus Schweineleder gefertigt wurde. Dies, da eine Voraussetzung für das Gebet (und seine Gültigkeit) die Reinheit der Kleidung ist und dass man keine Unreinheit (Najaaßah) trägt. Auch ist das Kaufen und Verkaufen dessen, was aus Schweineleder gefertigt wurde, nicht erlaubt, da es im islamischen Sinne keinen Wertgegenstand darstellt, egal, ob es sich um Schuhe, einen Mantel oder Gürtel handelt. Nützlich ist hier der Blick auf die Frage Nr. (147632).

Zweitens:

Wer gebetet hat, und dabei einen Mantel oder Schuhe usw. aus Schweineleder trug oder aus anderen unreinen Ledersorten, die durch Gerben nicht gereinigt werden können, dessen Gebet ist nicht gültig. Außer er ist unwissend (jaahil) oder hat vergessen (, dass er diese Unreinheit trägt). Dann (in diesen beiden Fällen) gilt sein Gebet (trotzdem) als gültig, und ihm wird entsprechend der richtigeren Aussage nicht befohlen, dass Gebet zu wiederholen.

Diese Schuhe aber außerhalb des Gebetes zu tragen, ist erlaubt, wenn eine Notwendigkeit (dazu) besteht. Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyah –Möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die medikamentöse Behandlung durch die Einnahme von Schweinefett ist nicht erlaubt. Die (erlaubte) medikamentöse Behandlung aber damit, indem es (auf den Körper) aufgetragen und danach abgewaschen wird, basiert auf der Erlaubniss, außerhalb des Gebets mit Unreinheit (Najaaßah) in Berührung zu kommen. Und in dieser Angelegenheit besteht eine bekannte Meinungsverschiedenheit. Und die richtige Meinung ist die, dass dies erlaubt ist, wenn eine Notwendigkeit besteht. Und was für eine Notwendigkeit erlaubt wurde, darf für eine medikamentöse Behandlung benutzt werden.“ (Majmu‘ al-Fataawah 24/270)

Man sollte dann (wenn man solche Schuhe außerhalb des Gebets trägt) aber vorsichtig sein, die Teppiche und Böden etc. nicht zu verunreinigen. Und es ist bekannt, dass die Unreinheit (Najaaßah) nicht übertragen wird, ausser durch das Vorhandensein von Nässe oder Feuchtigkeit an den Schuhen oder an den Teppichen o.ä., mit dem die Schuhe in Berührung kommen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A