Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Das Fasten wird nicht angenommen, wenn die Gebete vernachlässigt werden

Frage

Ist es erlaubt zu fasten, ohne zu beten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Taten desjenigen, der das Gebet unterlässt, werden nicht angenommen, weder die Zakah, das Fasten, die Hajj noch etwas anderes.

Al-Bukhary (520) überlieferte, über Buraidah, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer das Nachmittagsgebet unterlässt, dessen Taten gehen zugrunde.“

Mit „gehen zugrunde“ ist gemeint, dass sie ungültig werden und keinen Nutzen bringen. Dieser Hadith beweist, dass Allah die Taten desjenigen, der das Gebet unterlässt, nicht annimmt. So wird derjenige, der das Gebet unterlässt, von keiner seiner Taten profitieren und keine davon wird zu Allah emporsteigen.

Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte über die Bedeutung dieses Hadiths in seinem Buch „As-Salah“ (S. 65): „Aus dem Hadith wird ersichtlich, dass es zwei Arten des Unterlassens gibt: Eine komplette Unterlassung, sodass gar nicht gebetet wird. Alle Taten dieser Person werden zugrunde gehen. Und eine bestimmte Unterlassung an einem bestimmten Tag. Hier werden die Taten dieses Tages zugrunde gehen. Das allgemeine Zugrundegehen (der Taten) liegt dem vollkommenen Unterlassen der Gebete gegenüber und das bestimmte Zugrundegehen nur dem bestimmten Unterlassen.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde in „Fatawa As-Siyam“ (S. 87) über das Urteil des Fastens desjenigen, der das Gebet unterlässt, gefragt.

Antwort: „Das Fasten desjenigen, der das Gebet unterlässt, ist ungültig und wird nicht angenommen, weil derjenige, der es unterlässt, ein abtrünniger Ungläubiger ist. Allah -erhaben ist Er- sagte: ‚Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabge entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.‘ [At-Taubah:11] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Zwischen dem Mann, der Götzenanbetung (Schirk) und dem Unglauben (Kufr) ist das Unterlassen des Gebets.‘ Überliefert von Muslim (82). Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: ‚Das Abkommen zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer es unterlässt, der begeht Unglauben.‘ Überliefert von At-Tirmidhi (2621) und Al-Albani stufte dies in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch ein.

Außerdem ist dies die Ansicht der Mehrheit der Prophetengefährten, wenn es nicht sogar ein Konsens von ihnen ist. 'Abdullah Ibn Schaqiq -möge Allah ihm barmherzig sein-, der zu den bekannten Tabi'un (Schüler der Prophetengefährten) gehörte, sagte: ‚Die Gefährten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sahen die Unterlassung keiner Tat als Unglauben, bis auf das Gebet.‘ Wenn jemand demnach fastet, aber nicht betet, so wird sein Fasten abgewiesen und nicht angenommen und es wird ihm am Tag der Auferstehung nichts bei Allah nützen. Wir sagen ihm, dass er erst beten und dann fasten soll. Wenn er aber fastet und nicht betet, dann wird sein Fasten abgewiesen, da die gottesdienstliche Handlung des Ungläubigen nicht angenommen wird.“

Das Ständige Komitee (10/140) wurde gefragt: „Wenn jemand darum bemüht ist, nur im Ramadan zu fasten und zu beten und das Gebet unterlässt, sobald der Ramadan endet, wird sein Fasten dann angenommen?“

Antwort: „Das Gebet ist eines der Säulen des Islams. Es ist die wichtigste Säule nach dem Glaubensbekenntnis und eine individuelle Pflicht für jeden Muslim (Fard 'Ain). Wer es unterlässt, weil er dessen Pflicht leugnet oder aus Faulheit, der begeht Unglauben (Kufr). Was diejenigen betrifft, die nur im Ramadan fasten und beten, so ist dies ein Betrug gegenüber Allah. Wie übel sind Leute, die Allah nur an Ramadan kennen? Ihr Fasten ist ungültig, wenn sie das Gebet außerhalb vom Ramadan unterlassen. Sie sind sogar Unglaube und in den großen Unglauben gefallen, auch wenn sie die Pflicht des Gebets nicht leugnen, gemäß der richtigeren Ansicht der Gelehrten.“

Quelle: Islam Q&A