Freitag 17 Shawwaal 1445 - 26 April 2024
German

Die Art und Weise die Hände im Gebet zu heben und was der betende tun muss, wenn er diesbezüglich einen Fehler macht

Frage

Ich habe gebetet und während ich mich von der Verbeugung gehoben habe, habe ich meine Hände nicht in Höhe der Schultern oder Ohren positioniert, sondern darunter. Als ich diese wahrgenommen habe, habe ich die Stellung meiner Hände korrigiert. Ist mein Gebet gültig oder nicht

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

In der prophetischen Sunnah wurde authentisch überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Hände in vier Positionen im Gebet gehoben hat. Diese sind: Takbirah Al-Ihram, bei der Verbeugung, wenn man sich von der Verbeugung erhebt und wenn man sich von der zweiten Gebetseinheit erhebt, also vom ersten Taschahhud.

Bewiesen wird dies im Hadith von Al-Bukhary (739), über Nafi', in dem erwähnt wird, dass, wenn Ibn 'Umar mit dem Gebet begonnen hat, den Takbir sprach und die Hände hob, wenn er sich verbeugte, hob er auch die Hände, wenn er „sami'a Allahu liman hamidah (Allah hört, wer Ihn lobpreist)“, sagte, hob er die Hände, und wenn er sich von der zweiten Gebetseinheit erhob, hob er die Hände. Und dies führte Ibn 'Umar auf den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zurück.

Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es gibt vier Positionen, in denen man die Hände geben soll: bei der Takbirah Al-Ihram, bei der Verbeugung, wenn man sich von der Verbeugung erhebt und wenn man vom ersten Taschahhud aufsteht.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti‘“ (3/214).

Was die Art und Weise des Hebens der Hände betrifft, so wurde einmal überliefert, dass dies gegenüber (bzw. in Höhe von) den Schultern, und ein anderes Mal gegenüber den Ohrläppchen geschehen soll.

'Abdullah Ibn 'Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein- berichtete: „Ich sah den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, wenn er sich zum Gebet begab, dass er seine Hände so hob, dass sie gegenüber seiner Schultern waren. Dies tat er auch, als er den Takbirah für die Verbeugung sprach, und auch, als er sein Haupt von der Verbeugung erhob und sagte: „sami'a Allahu liman hamidah“. Doch er tat dies nicht bei der Niederwerfung.“ Überliefert von Al-Bukhary (736) und Muslim (390).

Malik Ibn Al-Huwairith berichtete, dass, wenn der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- den Takbir sorach, seine Hände hob, bis sie parallel zu seinen Ohren standen, wenn er sich verbeugte, hob er seine Hände, bis sie parallel zu seinen Ohren standen, und wenn Er sein Haupt von der Verbeugung erhob, sagte er: „sami'a Allahu liman hamidah“, und tat dasselbe wieder.“ Überliefert von Muslim (391).

Darauf basierend, waren sich die Gelehrten über die Art und Weise des Hebens der Hände uneinig.

So gab es unter ihnen welche, die der Ansicht waren, dass man sie parallel zu den Schultern stellen soll. Dieser Ansicht waren 'Umar Ibn Al-Khattab, sein Sohn und Abu Hurairah -möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Es war auch die Ansicht von Asch-Schafi'i in „Al-Umm“, welche auch seine Gefährten vertraten. Außerdem war es auch die Ansicht von Malik, Ahmad, Ishaq, und Ibn Al-Mundhir, so wie es in „Al-Majmu'“ (3/307) steht.

Abu Hanifah war der Ansicht, dass sie parallel zu den Ohren stehen sollen.

Über Ahmad gibt es eine Überlieferung, dass man die vor die Wahl steht und dass das Eine nicht besser als das Andere ist. Ibn Al-Mundhir überlieferte dies von einigen Hadith-Gelehrten und fand diese Ansicht gut.

Al-Albani sagte: „Und dies ist das Richtige, denn alles ist eine Sunnah. Und dazu neigten viele unserer Muhaqqiqun (Forschenden) Gelehrten, wie Ali Al-Qari und As-Sindi Al-Hanafi.

Siehe auch: „Asl Sifah Salah An-Nabi“ (1/202), Al-Albani.

Zweitens:

Das Heben der Hände im Gebet, was eben erwähnt wurde, gehört zu den Sunnah-Handlungen im Gebet.

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (27/95) steht:  „Die Schafi'iten und Hanbaliten sind sich darüber einig, dass man die Hände, bei der Verbeugung und wenn man sich von ihr erhebt, heben soll und dass es zu den Sunnah-Handlungen des Gebets gehört. As-Suyuti sagte, dass das Heben (der Hände), über 50 Prophetengefährten, vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde.“

Dass man eine Sunnah-Handlung unterlässt, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Gebets. Wenn der Betende also im gesamten Gebet seine Hände nicht hebt, dann hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit seines Gebets, jedoch hat er dann eine der Sunnah-Handlungen des Gebets unterlassen und die Belohnung dafür wird ihm verwehrt.

Und wenn man die Hände hebt, aber in der Art und Weise und der Position des Hebens nachlässig ist, wie es bei dir der Fall ist, so ist diese Sache nicht so schlimm, wie sie vollkommen zu unterlassen.

Demnach ist das, was dir geschehen ist, ein leichter Fehler in Bezug auf die Art und Weise des Hebens der Hände. Und diesen dann noch zu korrigieren, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit deines Gebets.

Deshalb raten wir dir, dass du in der Art und Weise des Hebens der Hände nicht übertreiben sollst, und wenn du siehst, dass deine Hände nicht vollkommen parallel zu den Schultern positioniert sind, dann hebe deine Hände nicht noch einmal, denn dadurch können Einflüsterungen und Zweifel eintreten und dass man die Handlungen des Gebets, ohne Grund, wiederholt, was schlimmer ist, als die bloße Zuwiderhandlung des Hebens.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A