Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
German

Was sind die Dinge, welche die Ganzkörperwaschung ungültig machen?

Frage

Wenn meine Nägel lang und unsauber sind, ist dann meine Ganzkörperwaschung ungültig? Ich will alles wissen, was die Ganzkörperwaschung, während der Ganzkörperwaschung, ungültig macht. Wenn zum Beispiel das Wasser in der Gebetswaschung auf den Boden fällt und dann zurück prasselt, ist die Gebetswaschung dann ungültig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Für die Gültigkeit der Ganzkörperwaschung gibt es Bedingungen, die gegeben sein müssen, und wenn man diesen nicht nachkommt, dann ist die Ganzkörperwaschung ungültig. Diese sind:

Erstens: Die Absicht.

Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wahrlich, die Taten entsprechen den Absichten, und jedem steht zu, was er beabsichtigt.“ Überliefert von Al-Bukhary (1) und Muslim (1907).

Demnach sollte man zu Beginn der Ganzkörperwaschung die Absicht fassen mit dieser Waschung die große Unreinheit (Janabah) zu entfernen.

Schaikh 'Izzuddin Ibn 'Abdissalam -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Ziel der Absichten ist die gottesdienstlichen Handlungen von den gewöhnlichen zu unterscheiden, oder die Stufe der gottesdienstlichen Handlungen zu unterscheiden, während man die gottesdienstlichen Handlungen von den gewöhnlichen unterscheidet. Dafür gibt es Beispiele:
Eins davon ist die Ganzkörperwaschung, denn man schwankt hier zwischen dem, was als Annäherung zu Allah gemacht wird, wie die Ganzkörperwaschung von den (islamisch-anerkannten) Unreinheiten, und anderen Waschungen, die aufgrund von Abkühlung, Sauberkeit oder Behandlungen gemacht werden.

Wenn man nun zwischen diesen Zielen schwankt, dann muss man zwischen dem unterscheiden, was für dem Herrn gemacht wird, und zwischen dem, was für die Ziele der Diener selbst gemacht wird.“ Aus „Qawa'id Al-Ahkam“ (1/207).

„Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteilen“ wurde gefragt: „Ich habe mich gewaschen, obwohl ich rein war, deshalb habe ich nicht die Absicht gefasst die große Unreinheit zu entfernen. Nach dem Waschen habe ich mich daran erinnert, dass ich davor doch die große Unreinheit hatte. Muss ich diese Waschung wiederholen oder bin ich dadurch doch rein geworden?“

Antwort: „Wenn du dich mit der Absicht gewaschen hast, dich zu reinigen oder abzukühlen, dann musst du dich nochmal waschen, jedoch mit der Absicht die große Unreinheit zu entfernen. Denn du hast bei der ersten Waschung nicht die Absicht gefasst. Und er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte bereits: „Wahrlich, die Taten entsprechen den Absichten.““

„Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteilen“ Salih Al-Fauzan, 'Abdul 'Aziz Aal Asch-Schaikh, 'Abdullah Ibn Ghudayyan, 'Abdurrazzaq 'Afifi, 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah - Al-Majmu'ah Ath-Thaniyah“ (4/133).

Zweitens: Das Wasser, mit dem man sich wäscht, muss rein sein

Ibn 'Abdil Barr -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Wasser kann sich mit etwas unreinem oder reinem verändern. Wenn es mit etwas unreinem war, dann waren sich die Gelehrten darüber einig, dass es weder rein noch reinigend ist.“ Aus „At-Tamhid“ (16/19).

Wenn man also mit der Ganzkörperwaschung beginnt, dann aber bemerkt, dass im Wasser etwas unreines ist, dann muss man die Waschung mit reinem Wasser wiederholen.

Und was das Wasser angeht, dass vom Körper zurück prasselt, so ist dieses rein.

Ibn Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass, wenn der unreine Mann, auf dessen Körperteile nichts unreines ist, Wasser auf sein Gesicht oder seine Arme schüttet, und dieses auf ihn oder seine Kleidung fließt, dieses Wasser rein ist. Denn reines Wasser hat einen reinen Körper berührt. Und aus diesem Konsens, dass die restlichen Tropfen am Körper desjenigen, der die Gebets- oder Ganzkörperwaschung vollzieht, und was von ihm auf seine Kleidung tropft, rein sind, der Gelehrten entnimmt man, dass es ein Beweis ist, dass das verwendete Wasser rein ist.“ Aus „Al-Ausat“ (1/288).

Wenn sich der Muslim also mit reinem Wasser wäscht und dieses Wasser auf einem reinen Boden fällt, dann hat das zurück prasselnde Wasser weder Einfluss auf die Gültigkeit der Waschung noch auf die Reinheit des Körpers.

In den Bädern heute ist die Toilette meistens vom Bereich der Waschung getrennt. So kann man dadurch nicht unrein werden und der bloße Zweifel über den Boden des Bads wird nicht beachtet, damit keine Tür zu Einflüsterungen oder einer Übertreibung geöffnet wird. Und man sagt nicht, dass das Wasser, das auf dem Boden fällt, oder das, das auf dem Körper zurück prasselt, unrein wäre, außer, wenn man weiß, dass auf dem Boden, auf dem man sich wäscht, etwas unreines ist.

Drittens: Das Wasser muss den gesamten Körper erreichen. Es darf auf dem Körper nichts geben, das daran hindert, dass das Wasser die Haut oder Haare berührt, da die große Unreinheit mit dem gesamten Körper verbunden ist.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn die Fingernägel unrein wären, dann ist die Gebetswaschung gültig, wenn das Wasser nicht das erreichen würde, was darunter ist, weil es so wenig ist.“

Doch wenn es doch so ist, dann hat Al-Mutawalli entschieden, dass es nicht reichen und die kleine Unreinheit nicht entfernen würde, so wie es sein würde, wenn die Unreinheit auf einem anderen Körperteil wäre.

Al-Ghazali hat sich in „Al-Ihya“ festgelegt, dass es reichen würde, die Gebets- und Ganzkörperwaschung gültig seien und man darüber hinweg sieht, wenn es notwendig ist. Er sagte: „Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl die Fingernägel zu schneiden und den Dreck, der darunter war, missbilligte er, doch trotzdem befahl er nicht das Gebet zu wiederholen.“ Aus „Al-Majmu'“ (1/287).

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn ein wenig Dreck im Fingernagel oder etwas ähnliches es verhindern würde, dass das Wasser diese (jeweiligen) Stellen berührt, dann ist die Reinheit (trotzdem) gültig.“ Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (5/303).

Siehe auch, für mehr Nutzen in diesem Punkt, die Antworten auf die Fragen Nr. 265777 und Nr. 27070.

Viertens: Dies ist eine Sache, über die sich die Gelehrten uneinig waren. Es geht darum, dass man die Teile der Ganzkörperwaschung nacheinander vollziehen muss und sie nicht voneinander, für lange Zeit, trennen darf.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die meisten Gelehrten sind nicht der Ansicht dass die Ganzkörperwaschung ungültig wird, wenn man alles getrennt voneinander macht. Nur Rabi'ah sagte: „Wer dies absichtlich tut, dann bin ich der Ansicht, dass er die Ganzkörperwaschung wiederholen soll.“ Dieser Ansicht war auch Al-Laith, man war sich uneinig, ob Malik diese Ansicht vertrat, und es war eine Ansicht unter den Gefährten von Asch-Schafi'i.

Doch was die Mehrheit vertrat ist besser, denn es ist eine Ganzkörperwaschung, in der keine Reihenfolge verpflichtend is, deshalb muss es nicht nacheinander geschehen.“

Aus „Al-Mughni“ (1/291-292).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Scharh Zad Al-Mustaqni'“:
„Das Offensichtliche aus den Worten des Autors -möge Allah ihm barmherzig sein- ist, dass es für die Ganzkörperwaschung nicht obligatorisch ist, dass alles nacheinander geschehen soll. Wenn man also einen Teil des Körpers wäscht und den Rest nach langer Zeit, der Gewohnheit entsprechend, wäscht, dann ist die Ganzkörperwaschung gültig. Und dies ist unsere Rechtsschule.

Es wird auch gesagt, dass dies eine Bedingung sei. Dies wird in einer Überlieferung von Imam Ahmad vertreten. Es wird aber auch gesagt, dass es eine Ansicht unter den Gefährten ist.

Dass es doch eine Bedingung ist, ist richtiger, da die Ganzkörperwaschung eine einzige gottesdienstliche Handlung ist. So muss jeder Teil auf dem anderen aufbauen, indem es sofort nacheinander vollzogen wird.

Wenn man dies aber, mit einem Entschuldigungsgrund, nicht tut, wie wenn das Wasser, während der Waschung, leer wird, zum Beispiel, und man erst danach wieder welches hat, dann muss man die Waschung nicht wiederholen, sondern den Rest vervollständigen.“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (1/365).

So muss der Muslim bei seiner Ganzkörperwaschung vorsichtig sein und er darf nicht die Teile der Waschung voneinander, für lange Zeit, trennen, um so aus dem Bereich der Meinungsverschiedenheit auszutreten und aus Vorsicht für die Gültigkeit des Gebets.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A