Samstag 11 Shawwaal 1445 - 20 April 2024
German

Das Urteil darüber, dem Kreditgeber ein Geschenk zu geben oder ihm einen Gefallen zu tun, wenn der Kredit abbezahlt wird

Frage

Wenn ich etwas Geld leihe und, bevor ich ihm sein Geld zurückgebe, er mich fragt, ob ich ihm etwas kaufen würde und er mir das Geld später zurückgibt, kann ich ihm dann sagen, wenn er mir das Geld geben will, dass ich es nicht brauche, und ihm dieses Geld durch mein Geld, das ich ihm schulde, erlasse, auch wenn es weniger ist als das, was ich ihm schulde?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Vergeben eines Kredits/einer Anleihe gehört zu den Verträgen der Güte und Wohltätigkeit. Es ist dem Kreditgeber nicht erlaubt eine Bedingung zu stellen, sodass er dadurch einen Vorteil erhält oder dass sie sich auf einen einigen. Die Gelehrten hatten einen Konsens darüber, dass jeder Kredit, der einen Vorteil mit sich zieht, als Riba zählt.

Wonach du gefragt hast, beinhaltet zwei Angelegenheiten:

Erstens: Dass du etwas für ihn kaufst. Wenn es dich nichts kostet oder es normal ist, dass du für ihn etwas kaufst, bevor du von ihm etwas leihst, dann ist es kein Problem. Wenn dies aber aufwändig ist und normalerweise bezahlt wird, und unter euch nicht üblich, dass ihr dies vor Rückgabe des Kredits macht, da es ein Vorteil ist, der aufgrund des Kredits entstanden ist, dann ist es, wie eben erwähnt, Riba.

In „Zad Al-Mustaqni'“ steht: „Wenn er seinem Kreditgeber etwas gegeben hat, bevor er dessen Kredit beglichen hat, und dies nicht üblich ist, dann ist es nicht erlaubt, es sei denn der Kreditgeber beabsichtigt ihm etwas Gleichwertiges zurückzugeben oder es seinen Schulden anzurechnen.“

Zweitens: Du willst ihm etwas geben, das über deinen Schuldenbetrag hinaus gehet. Darin besteht kein Problem, wenn das bei der Kreditvergabe nicht vorausgesetzt ist. Der Beweis dafür ist bei Al-Bukhary (2393), über Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- lieh sich ein Kamel bestimmten Alters bei einem Mann aus. Dieser kam dann und bat darum, dass er es ihm zurückgeben soll. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte dann: ‚Gebt es ihm.‘ Als sie dann ein Kamel im selben Alter suchten, fanden sie nur eins, das etwas reifer war. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte dann: ‚Gebt es ihm, denn die besten unter euch sind jene, die am besten ihre Schulden begleichen.‘“

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn er ihm einen Kredit gibt, ohne Voraussetzung, und der Kreditnehmer ihm etwas Besseres zurückgibt, ob im Wert oder in der Beschreibung, oder etwas darunter, mit einvernehmlicher Zufriedenheit, so ist dies erlaubt. Dies erlaubten Ibn 'Umar, Sa'id Ibn Al-Musayyab, Al-Hasan, An-Nakha'i, Asch-Scha'bi, Az-Zuhri, Makhul, Qatadah, Malik, Asch-Schafi'i, Ishaq

Außerdem hat der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Kameljunges geliehen und dem Kreditgeber etwas Besseres gegeben. Und er sagte: ‚Gebt es ihm, denn die besten unter euch sind jene, die am besten ihre Schulden begleichen.‘ Bei Al-Bukhary steht gleiches, jedoch mit einem anderen arabischen Begriff. Und da er diese Zunahme weder als Ersatz für seinen Kredit noch als Mittel zu ihm oder als Begleichung seiner Schulden betrachtet hat, ist es erlaubt. Genauso, wie wenn es kein Kredit wäre …

Und wenn die Person dafür bekannt ist, dass sie ihre Schulden auf beste Weise begleicht, dann dies ebenso nicht verpönt. Al-Qadi sagte: ‚Diesbezüglich gibt es eine andere Ansicht, und zwar, dass es verpönt sei, weil er sich seine gute Angewohnheit erhofft.‘ Dies ist aber nicht richtig, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- war bekannt dafür, dass er seine Schulden auf beste Weise beglichen hat. Darf dann jemand sagen, dass die Begleichung seiner Schulden verpönt sei. Außerdem ist es bekannt, dass derjenige, der seine Schulden am besten begleicht, zu den besten und vorzüglichsten Menschen gehört und am ehesten seine Schulden begleicht, auf Fragen/Bitten antwortet und jemanden aus einer Notlage raushilft. Es kann nicht sein, dass so etwas verpönt ist. Was verboten ist, ist eine vorausgesetzte Zunahme/Hinzufügung.“ Aus „Al-Mughni“ (4/212).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A