Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Darf er nur für 'Umra in den Weihezustand (Ihram-Zustand) eintreten und dann von Mekka aus die Absicht für Hajj zu fassen?

Frage

Ist es erlaubt, dass der Muslim nur die 'Umra verrichtet, da er die Miqat-Orte überschreiten wird, in Mekka bleibt und dann die verpflichtende Hajj verrichtet?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Ja, es ist dem Muslim erlaubt nur für die 'Umra im Miqat in den Weihezustand einzutreten, und wenn er fertig ist, verlässt er den Ihram-Zustand und bleibt in Mekka, bis er für die Hajj, von seiner Position aus, in Mekka, im 8. Dhul Hijja, in den Weihezustand eintritt. Dies wird „Hajj At-Tamattu'“ genannt, da er in seiner Reise für eine 'Umra und eine Hajj kam und dazwischen den Weihezustand verlassen hat.

Tamattu' ist also, dass eine Person, in den Hajj-Monaten, Schawwal, Dhul Qi'da und den zehn Tagen von Dhul Hijja, für die 'Umra kommt und dann im selben Monat die Hajj vollzieht.

Der Mutamatti' (derjenige, der den Tamattu' vollzieht) muss ein Opfertier in Mekka schlachten und das Fleisch dort an die Armen verteilen, und wenn er den Preis für ein Opfertier nicht hat, dann soll er während der Hajj drei Tage fasten und sieben nachdem er in sein Land zurückgekehrt ist. Denn Er -erhaben ist Er- sagte:

„Dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt ('Umra) mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im Ganzen zehn.“ [Al-Baqara:196]

Es ist auch erlaubt, dass man als Mufrid eine Hajj vollzieht, indem man im Miqat-Ort die Absicht für die Hajj fasst und nicht für die 'Umra. Man verweilt im Weihezustand bis zum 8. Tag und vollendet seine Hajj, und man muss kein Opfertier schlachten.

Genauso ist es erlaubt, dass man als Qaarin die Hajj vollzieht, indem man die Absicht sowohl für die Hajj als auch für die 'Umra zusammen, vom Miqat aus, fasst, dann, wenn man Mekka erreicht, vollzieht man den Tawaf und die Sa'i, aber verlässt noch nicht den Weihezustand, sondern verweilt weiterhin im Weihezustand, bis die Handlungen der Hajj vollzogen sind. Dieser (der Qaarin) muss, wie der Mutamatti', ein Opfertier darbringen.

All diese drei Riten sind erlaubt, aber der Tamattu' ist der beste.

Dies wurde in der Antwort auf die Fragen Nr. 31822 und Nr. 27090 bereits erklärt.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A