Mittwoch 15 Shawwaal 1445 - 24 April 2024
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Das Urteil über das Entrichten der Zakah Al-Fitr in Form von gekochtem Reis

Frage

Dürfen die Lebensmittel der Zakah Al-Fitr gekocht entrichtet werden oder müssen sie roh sein? Müssen wir beispielsweise Reis wiegen, wenn er gekocht oder roh ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Zakah Al-Fitr muss roh und ungekocht entrichtet werden. Im Hadith von ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- steht: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verpflichtete die Zakah Al-Fitr in Form eines Saa's aus Datteln oder Gerste dem Sklaven und Freien, Mann und Frau, Kind und Erwachsenen unter den Muslimen. Und er befahl, dass sie entrichtet wird, bevor die Menschen zum Gebet hinausgehen.“ Überliefert von Al-Bukhary (1503) und Muslim (984).

Al-Bukhary (1510) überlieferte, über Abu Sa'id Al-Khudri -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte: „Wir pflegten zu Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- am Tag des Fastenbrechens einen Saa' aus Lebensmitteln zu entrichten.“ Abu Sa'id sagte weiter: „Unsere Lebensmittel waren (zu jener Zeit) Gerste, Rosinen, Trockenjoghurt und Datteln.“

Was mit Saa' gewogen wird, sind die Körner. Gekochte Lebensmittel werden nicht gemessen und auch nicht aufbewahrt, weshalb sie nicht als Zakah gelten.

In „Ar-Raud Al-Murbi'“ (S. 215) steht: “‘Bei der Zakah Al-Fitr‘ muss der Saa' ‚aus vier Mudd bestehen‘, aus Weizen, Gerste, püriert oder gemahlen. ‚Gemeint ist hier ein Brei aus Gersten oder Weizen, der geröstet und dann gemahlen wird. Und Mehl oder Brei sind dann im Gewicht der Körner.‘ oder ‚ein Saa' aus‘ Datteln, Rosinen oder Trockenjoghurt‘, das aus Buttermilch hergestellt wird, denn Abu Sa'id Al-Khudri sagte, dass sie pflegten, die Zakah Al-Fitr, als der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- noch bei ihnen war, in Form eines Saa's aus Lebensmitteln oder eines Saa's aus Gerste, Datteln, Rosinen oder Trockenjoghurt zu entrichten. Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.

Am besten sind Datteln, dann Rosinen, dann Weizen […], dann Gersten, dann deren Mehl, dann Brei und dann Trockenjoghurt. Und wenn diese fünf erwähnten Kategorien nicht vorhanden sind, dann gilt jedes Korn und jede Frucht, das/die als Grundnahrungsmittel gilt, wie Mais, Hirse, Reis, Linsen und Trockenfeigen. Dinge die Mäkel haben gelten nicht, wie etwas, das angefasst oder befeuchtet wurde, oder so alt ist, dass sich der Geschmack verändert hat. Ebenso gilt nicht Brot, da dieser weder gewogen noch aufbewahrt werden kann.“

Zusammengefasst: Es ist nicht erlaubt die Zakah Al-Fitr in Form von gekochtem Reis zu entrichten. Vielmehr sollen die ungekochten Reiskörner entrichtet werden.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A