Donnerstag 9 Shawwaal 1445 - 18 April 2024
German

Ist es der Frau erlaubt die Scheidung zu verlangen, wenn sie befürchtet Albino Kinder zu gebären?

Frage

Ich bin mit einem Mann verheiratet, der die vererbbare Hautkrankheit Albinismus hat. Diese Krankheit bedeutet, dass die Haut von Geburt an weiß ist. Die Brüder meines Mannes haben Albino Kinder. Er hat mir diesen Makel bei der Verlobung verschwiegen. Im Kennenlerntag antwortete er, als wir ihn fragten, dass die Krankheit seiner Brüder durch Angst käme. Nach der Heirat aber hat sich das komplette Gegenteil herausgestellt, und zwar, dass die Krankheit von Geburt an da war. Ist es mir erlaubt mich scheiden zu lassen? Ich ekle mich vor dieser Krankheit und wenn ich sie sehe, werde ich wütend. Ich nahm auch die Pille, da ich es nicht ertragen könnte meine Kinder zu sehen, die so aussehen.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn sich herausstellt, dass die Brüder deines Mannes vom Albinismus betroffen sind, was vererbbar ist, und du befürchtest, dass du solche Kinder bekommst, dann ist es dir gestattet die Scheidung zu verlangen, da dies ein Entschuldigungsgrund ist. Die Rechtsgelehrten haben als Grund für die Erlaubnis der Annullierung erwähnt, dass dies gilt, wenn der Mann oder die Frau vom Albinismus betroffen ist und man befürchtet, dass es auf die Nachkommenschaft übergeht.“

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (7/185): „Die Annullierung der Ehe betrifft diese Mäkel, da sie das Genießen, was mit der Eheschließung beabsichtigt ist, verhindert. Denn Lepra und Albinismus erregen Abneigung und verhindern Nähe und man befürchtet, dass dies über den eigenen Körper und die Nachkommenschaft hinaus geht, was den Genuss verhindert.“

Ahmad (22440), Abu Dawud (2226), At-Tirmidhi (1187) und Ibn Majah (2055) überlieferten, über Thauban -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Welche Frau auch immer ihren Ehemann nach der Scheidung fragt, ohne dass es dafür einen Grund gibt, so ist der Geruch des (Paradies)gartens für sie verboten (haram).“

Diesen Hadith haben Ibn Khuzaimah und Ibn Hibban als authentisch eingestuft, so wie es Al-Hafidh in „Al-Fath“ (9/403) erwähnte. Al-Albani stufte dies in „Sahih Ibn Abi Dawud“ auch als authentisch ein, und Schu'aib Al-Arnaut in „Tahqiq Al-Musnad“.

Der psychische Schaden ist hier im Grund miteinbezogen, der es erlaubt die Scheidung zu verlangen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A