Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Wie ist das Urteil über jemanden, der schwört etwas nicht zu tun und der schwört seinen Schwur nicht zu brechen oder die Sühneleistung zu entrichten?

Frage

Eine Schwester hat mir folgende Frage gestellt: Ich habe geschworen, dass ich nicht etwas mache, das erlaubt war. Zu dieser habe ich dann geschworen, dass ich die Sühneleistung dafür nicht entrichte, wenn ich den Schwur breche. Ich habe also gesagt: „Bei Allah, ich werde das nicht tun. Bei Allah ich werde die Sühneleistung nicht entrichten, damit ich es tue.“ Danach habe ich es getan. Was muss sie tun? Muss sie zweimal die Sühneleistung entrichten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wer schwört etwas nicht zu tun, es aber dann doch tut, der muss die Sühneleistung eines Schwures entrichten. Und dies ist verpflichtend.

Und wenn man schwört, dass man seinen Schwur nicht bricht oder dass man die Sühneleistung nicht entrichtet, damit man es tut, so muss man dann eine weitere Sühneleistung entrichten. Demnach müssen zwei entrichtet werden.

Ad-Dardir sagte in „Asch-Scharh As-Saghir“ (2/217): „Oder er schwört, dass er dies und jenes nicht tun wird und schwört, dass er seinen Schwur nicht brechen wird, dies aber tut, wie wenn er sagen würde: ‚Bei Allah, ich werde nicht mit Zaid sprechen, und bei Allah, ich werde meinen Schwur nicht brechen‘, doch dann spricht er mit ihm. Dieser muss dann zwei Sühneleistungen entrichten. Eine für seinen ersten Schwur und die andere für Bruch des Schwurs.“

Die Sühneleistung besteht darin, dass man zehn arme Menschen speist oder ihnen Kleidung gibt. Und wer keine findet, der soll drei Tage lang fasten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A