Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Die ihm zugängliche Arbeit ist der (Beruf des) Maurer(s), jedoch wird ihm nicht erlaubt zum Freitagsgebet zu gehen. Was soll er tun?

Frage

Man lebt im Westen und die einzige ihm zugängliche Arbeit ist der Bau, jedoch wird ihm der Chef nicht erlauben zum Freitagsgebet zu gehen. Was soll er tun?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn es so ist, wie Du erwähnt hast; dass die Arbeit im Bau weit von Versuchungen entfernt ist, dann raten wir Dir, diese anzunehmen und vom Chef zu verlangen, dass er Dir – und anderen Muslimen, wenn es welche gibt – erlaubt zum Freitagsgebet zu gehen. Wenn er damit einverstanden ist, dann ist das sehr gut, doch wenn er sich weigert, dann sag ihm, dass Du die Zeit, in der Du zum Freitagsgebet gehst, mit einer zusätzlichen Arbeit ersetzen wirst. Wir hoffen, dass er sich nicht weigert. Und bitte Allah -erhaben sei Er- darum, dass Er dir die Angelegenheit erleichtert.

Wenn er sich aber weigert es Dir zu erlauben, dann besteht, so Allah will, (nachdem du alles versucht hast) kein Problem für Dich darin diese Arbeit anzugehen. Außerdem bist du, für das Unterlassen des Freitagsgebets, entschuldigt, wenn du dich zusätzlich bemühst immer zum Gebet zu gehen, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.

Die Rechtsgelehrten haben festgelegt, dass einer der Entschuldigungsgründe, für das Unterlassen des Freitagsgebets, die Angst des Menschen um sich selbst, seinem Besitz oder seinen Lebensunterhalt, den er benötigt, ist. 

Al-Mardawi sagte:

„Zu den Dingen, die einen, für das Unterlassen des Freitags- und Gemeinschaftsgebets, entschuldigen, gehört die Angst vor einem Nachteil im Lebensunterhalt, den man benötigt oder ein Vermögen, für dass er angemietet/eingestellt wurde, zu behüten, wie die Bewachung eines Gartens.

Aus „Al-Insaf“ (301/2) 

Der Autor von „Kaschaf al-Qina'“ (495/1) sagte:

„Für das Unterlassen des Freitags- und Gemeinschaftsgebets wird derjenige entschuldigt, der die beiden üblen Dinge, den Urin und Stuhl, abwehrt … oder jemand, der einen Nachteil in seinem Besitz oder in seinem Lebensunterhalt, den er benötigt, befürchtet oder wenn man seinen Anbau oder Garten bewässert hat und befürchtet, dass er schlecht wird, wenn er ihn zurücklässt oder wenn man darum gebeten wird auf etwas aufzupassen, aber befürchtet, dass es verloren geht, wenn man geht und es zurücklässt, wie die Bewachung eines Gartens (von einer Wache) etc., denn die damit kommende Mühe ist größer, als wenn die Kleidung durch den Regen nass wird, was auch, nach dem Konsens, ein Entschuldigungsgrund ist.“ 

Wir bitten Allah darum, dass Er dir Seinen Vorzug schenkt und dir Sein Verbotenes durch Sein Erlaubtes erspart. 

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A