Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Dem Mann sind die Tochter und Enkelin seiner Frau verboten

Frage

Ich habe meinen zweiten Ehemann geheiratet, als meine älteste Tochter neun Jahre alt war. Jetzt ist sie, und alles Lob gebührt Allah, verheiratet und hat vier großartige Kinder. Ihre älteste Tochter ist nun 11 Jahre alt. Meine Frage ist: Gilt mein Ehemann als Mahram meiner elfjährigen Enkelin oder nicht? Was sind die Voraussetzungen, die beachtet werden müssen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn der Mann eine Frau heiratet und mit ihr schläft, dann sind ihre Tochter, die dann „Rabibah“ (Stieftochter) genannt wird, und Enkelin und alle darunter für ihn verboten. Allah -erhaben ist Er- sagte über die Frauen, die den Männern verboten sind zu heiraten: „Eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid.“ [An-Nisa:23]

In „Kaschaf Al-Qina'“ (5/72) steht: „Die Tochter des Stiefsohnes und der Stieftochter sind verboten, egal ob sie nah oder weit entfernt sind, da sie als Stiefkinder gelten.“

In „Al-Insaf“ (8/115) steht: „Es ist ihm verboten die Tochter des Sohnes seiner Ehefrau zu heiraten. Dies überlieferten Salih und andere. Schaikh Taqiyyuddin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, dass diesbezüglich keinerlei Meinungsverschiedenheit bekannt sei.“

Demnach gilt dein Ehemann als Mahram für deine Enkelin, da sie zum Kreis der Stiefkinder gehört. Die Frau darf vor ihrem Mahram das zeigen, was meistens hervorscheint, wie den Kopf, das Gesicht, die Hände, Arme und Füße. Dies beschränkt sich nur darauf, wenn man sicher vor Versuchungen und zweifelhaften Dingen ist. Wenn der Mann nun irgendeine Versuchung verspürt, ist es ihm verboten sie anzuschauen. Und wenn sie dem Mann gegenüber Zweifel oder Angst hegt, dann ist es ihr verboten sich vor ihm zu zeigen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A