Mittwoch 22 Shawwaal 1445 - 1 Mai 2024
German

Ist es der Mutter erlaubt ihre Wohnung auf den Namen ihres Sohnes zu überschreiben, mit der Einverständnis seiner Schwestern?

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Herausgabedatum : 20-10-2023

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Frage

Wir sind Geschwister, bestehend aus einem Bruder und drei Schwestern. Meine Mutter möchte ihre Wohnung auf den Namen meines Bruders überschreiben und wir sind damit einverstanden. Wenn er aber eine andere Wohnung nimmt, die aber vom Preis her günstiger ist als die von unserer Mutter, gehört sie uns Töchtern. Meine Mutter hat Angst davor eine Sünde zu begehen, wenn sie stirbt. Wir haben auch einen Halbbruder väterlicherseits. Mein Vater aber hat vor langer Zeit die Wohnung auf den Namen meiner Mutter überschrieben. Und meine Mutter besitzt von ihrem Privatvermögen den halben Wert der Wohnung. Hat mein Halbbruder ein Erbbrecht darauf?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Grundsätzlich muss man bei Geschenken/Vergaben gerecht mit den Kindern sein. Es ist verboten die einen den anderen vorzuziehen. Al-Bukhary (2587) und Muslim (1623) überlieferten, über An-Nu'man Ibn Baschir, der sagte: „Mein Vater gab mir etwas von seinem Geld. Daraufhin sagte meine Mutter, 'Amrah Bint Rawahah, dass sie damit nicht zufrieden sei, bis der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- als Zeuge geholt würde. Daraufhin ging mein Vater zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, um ihn als Zeugen für das Geld, das er mir gab, zu holen. Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Hast du dies mit all deinen Kindern gemacht?‘ Er antwortete: ‚Nein!‘ Er sagte dann: ‚Fürchtet Allah und seid gerecht mit euren Kindern!‘ Daraufhin kehrte mein Vater zurück und nahm das Geld wieder zu sich.“

Und das bezieht sich auf Geschenke beider Elternteile.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (5/389): „Der Mutter ist es verboten die einen Kinder von den anderen vorzuziehen, so wie es beim Vater ist, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Fürchtet Allah und seid gerecht mit euren Kindern!‘ Außerdem ist sie ein Elternteil, weshalb es ihr, so wie dem Vater, verboten ist ein Kind vorzuziehen. Und so wie Neid und Feindschaft entstehen kann, wenn der Vater einige Kinder vorzieht, so entsteht dies auch bei der Mutter, wenn sie dies tut. Dadurch bestätigt sich das Urteil bei ihr diesbezüglich.“

Wenn aber alle Kinder damit einverstanden sind, und sie sind reif und können zwischen gut und schlecht unterscheiden, ist es erlaubt, da das Anrecht bei ihnen liegt.

Wenn deine Schwestern nun erwachsen und damit einverstanden sind, dass die Wohnung deinem Bruder gegeben wird, ist es für deine Mutter kein Problem.

Dies bezieht sich auf den Fall, wenn alle Schwestern beabsichtigen auf ihr Anrecht auf das Zimmer vollkommen für ihren Bruder verzichten.

Wenn diese Überschreibung aber einem anderen Zweck gilt, und nicht dem völligen Verzicht, und die Schwestern haben immer noch die Absicht ein Anrecht auf die Wohnung zu haben, wenn ihr Bruder in eine andere Wohnung zieht, so raten wir dazu, es sei denn, dass es etwas gibt, dass das Anrecht der Schwestern garantiert, wenn ihr Bruder sich weigert von der Wohnung abzulassen und in eine andere Wohnung zieht. Denn es gibt einen Unterschied zwischen jemandem, der etwas vollkommen spendet/schenkt, da es hier keine Garantien oder Zusicherungen geben muss, und zwischen jemandem, für den der Verzicht eine bloße Überschreibung ist, die einem bestimmten Zweck dienen soll, und man dabei an sein Anrecht festhält.

Zweitens:

Der Ehemann darf seiner Ehefrau so viel von seinem Vermögen schenken, wie er will. Er muss dabei nicht zwischen ihr und den Kindern gerecht sein. Und was er ihr schenkt, geht über in ihren Besitz, so wie bei all ihren anderen Besitztümern, und ihre Erben haben darauf dann ein Erbrecht.

Der Sohn des Ehemannes ist für seine Ehefrau fremd und hat kein Erbrecht, solange es keinen Grund für eine Verwandtschaft gibt, die ihn erbberechtigt macht.

Demnach steht alles, was die Mutter vererbt, ihren Kindern zu, und der Sohn ihres Ehemannes hat kein Anrecht darauf.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A