Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
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Die Verwendung von Mascara an den Wimpern verhindert, dass das Wasser sie berühren/erreichen

Frage

Wir sind eine Gruppe von Frauen, die über das Urteil der Gebetswaschung einer Frau, die Mascara auf ihren Wimpern aufträgt, fragen. Sie ist wie eine Schicht über den Wimpern, die zur Verschönerung verwendet werden. Sie geben den Wimpern eine schöne und manchmal dicke Form. Es gibt Mascara, die wasserdurchlässig sind, aber auch welche die nicht wasserdurchlässig sind, was auf Englisch „waterproof“ genannt wird. Wir wissen auch, dass das Wasser bei der Gebetswaschung die Wimpern berühren muss. Wie ist nun das Urteil in diesem Fall?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Wimpern müssen vom Wasser, bei der Gebets- und Ganzkörperwaschung, berührt werden, da sie zum Gesicht gehören, das gewaschen werden muss. Genauso verhält es sich mit den Augenbrauen, Wangen, dem Schnurrbart und Bart.

In „Ar-Raud Al-Murbi'“ (S. 7) steht: „Er muss alles waschen, was auf dem Gesicht ist, an leichten Haaren, die auf der Haut wachsen, wie Wimpern, den Schnurrbart und das Unterlippenbärtchen. Denn sie gehören zum Gesicht.“ (Zusammengefasst)

Siehe auch: „Al-Majmu'“ (1/376) und „Mawahib Al-Jalil“ (1/185).

Darauf basierend: Wenn die Schicht das Wasser nicht daran hindert die Haare zu erreichen, dann ist die Gebetswaschung gültig. Wenn sie dies jedoch tut, dann muss sie erst entfernt werden, bevor die Gebets- oder Ganzkörperwaschung vollzogen wird, denn zur Bedingung für die Gültigkeit der Gebets- oder Ganzkörperwaschung gehört, dass alles entfernt werden muss, was das Wasser daran hindert die gewaschene Stelle zu erreichen.

An-Nawawi sagte in „Al-Majmu'“ (1/492): „Wenn auf einigen Körperteilen Wachs, Teig, Henna etc. ist und das Wasser daran hindert einen Teil des Körperteils zu erreichen, dann ist die Reinigung ungültig, egal ob man dies oft oder selten gemacht hat.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A