Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Er liebt seinen verstorbenen Vater und möchte ihm Güte erweisen

Frage

Ich wende mich an Sie mit meiner Frage aus Sorge um meinen Vater -möge Allah ihm barmherzig sein-. Mein Vater verstarb nämlich vor zwei Jahren, dabei hat er Versäumnisse bezüglich des Herrn der Welten gezeigt, mitunter: 1. Er hat nicht ganz auf die Pflichtgebete geachtet. Er betete manchmal und unterließ es auch manchmal aus Faulheit und nicht aus Leugnung ihrer Verpflichtung. 2. Er hat im Ramadan nicht viel gefastet, unter dem Vorwand, dass er krank sei und Herzmedikamente einnehmen muss, oder dass er schwach ist und nicht zu fasten vermag. Er war jedoch Raucher. Ich vermute, dass er nicht gefastet hat, weil er zu schwach war mit dem Rauchen aufzuhören. 3. Vor langer Zeit besaßen wir einen Lebensmittelladen. So viel ich weiß und soweit ich mich erinnere, hat mein Vater keine Zakah dafür entrichtet. Wir lebten in schwerer Lage damals, und unser Laden hat keinen Gewinn erbracht. Danach haben wir den Laden verkauft. 4. Manchmal hat er genug Vermögen angesammelt um die Pilgerreise (Hajj) zu unternehmen, hat es jedoch nicht getan. Währenddessen pflegte er mir andauern zu sagen, wie er sich wünscht die Pilgerreise zu machen, er es jedoch nicht kann, da er starke und gefährliche Augenprobleme hat, und er deswegen Menschengemengen, die Sonne und Ermüdung meiden muss. Nach seinem Tod habe einige Leute Geld gespendet und eine Stellvertreter-Pilgerreise für ihn bewerkstelligt. Ich glaube, dass es drei verschiedene Personen waren, die nicht zu seinen Verwandten gehörten. Ich liebe meinen Vater sehr, sowie jeder, der ihn gekannt hat. Aus diesem Grund wünsche ich mir, dass Sie mir erklären, was ich tun kann, um meinem Vater (auch nach seinem Ableben) Güte zu erweisen. Ich liebe ihn und habe Angst, dass er im Grab bestraft wird, sowie am Jüngsten Tag.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn du deinem Vater auch nach seinem Ableben weiterhin nutzen möchtest und Güte erweisen willst, so kannst du das durch folgende Dinge bewerkstelligen:
1.

Aufrichtige Bittgebete für ihn sprechen. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Mein Herr, mach, dass ich das Gebet verrichte, (ich) und (auch einige) aus meiner Nachkommenschaft. Unser Herr, und nimm mein Gebet an. Unser Herr, vergib mir und meinen Eltern und den Gläubigen an dem Tag, da die Abrechnung stattfinden wird." [Ibrahim 14:41] 

Abu Huraira -möge Allah ihm barmherzig sein- überlieferte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten, bis auf drei: Eine fortwährende Spende, nützliches Wissen, welches er hinterließ oder ein rechtschaffenes Kind, welches für ihn Bittgebete spricht.“ [Überliefert von Muslim (1631)]

Und von Abu Huraira -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Fürwahr wird Allah -erhaben und gepriesen ist Er- die Rangstufe eines Mannes erhöhen, der daraufhin sagen wird: „Womit habe ich das verdient?“ Allahs wird dann sagen: „Durch das Bittgebet deines Kindes für dich.“
[Überliefert von At-Tabarani in „Ad-Duˈa“ (S. 375) und Al-Haythami hat ihn in „Majmuˈ Az-Zawaid“ (10/234) Al-Bazzar zugeschrieben. Ebenso überlieferte ihn Al-Bayhaqi in „As-Sunan Al-Kubra“ (7/78)] 

Adh-Dhahabi sagte in „Al-Muhadhab“ (5/2650): Seine Überlieferungskette ist stark. Und Al-Haythami sagte: Seine Überlieferer sind im „As-Sahih“ zu finden, ausgenommen von ˈAsim Ibn Bahdalah, dessen Überlieferungen gut (Hasan) sind. 

2.

Das Spenden für ihn. 

3.

Das Verrichten von der großen und kleinen Pilgerreise (Hajj und ˈUmrah) und das Schenken deren Belohnung für ihn. Wir haben bereist auf unserer Internetpräsenz im Detail über dieses Thema gesprochen, in der Antwort auf die Frage Nr. (12652

4.

Das Tilgen seiner Schulden, wie es Jabir auf Anordnung des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- im Falle seines Vaters ˈAbdullah tat -möge Allah zufrieden mit ihm und seinem Vater sein-. Diese Geschichte wurde von Al-Bukhary überliefert (2781). 

Was das versäumte Fasten und Entrichten der Almosenabgabe (Zakah) seitens deines Vaters anbelangt, so ist es dem Kind nicht möglich dieses auszugleichen. Wenn der Muslim absichtlich Versäumnisse bezüglich dieser zwei Verpflichtungen zugelassen, so ist es unabdingbar, dass er dafür selbst die Last trägt, und es gibt niemandem, der ihm das abnehmen kann. 

Ein Beispiel hierfür ist das Gebet, da niemand an seiner Stelle das Gebet verrichten kann. 

Unser Herr hat uns bereits darüber informiert, dass der Muslim entsprechend seiner Taten entlohnt wird. Wenn er Gutes tat, so wird er mit Gutem entlohnt. Wenn er Schlechtes tat, so wird es schlecht für ihn sein.

Allah -erhaben ist Er- sagt: „Wer nun im Gewicht eines Stäubchens Gutes tut, wird es sehen. Und wer im Gewicht eines Stäubchens Böses tut, wird es sehen.“ [Az-Zalzalah 99:7-8] 

Es sei denn, dass Allah aus seiner Barmherzigkeit und Güte heraus von der Bestrafung für seine schlechten Taten absieht. 

Was die Almosenabgabe (Zakah) anbelangt, so ist es damit wie mit Schulden. Es ist es ein Anrecht derer, die ein Recht darauf haben. Du musst daher die Höhe der Zakah abschätzen, welche dein Vater während seines Lebens nicht entrichtet hat, und diese dann für ihn entrichtet. Wir hoffen, dass dies ein Grund für die Erleichterung seiner Lage sein wird. 

Wir bitten Allah dir für die Liebe zu deinem Vater und die Fürsorge und Güte ihm gegenüber Gutes zu geben und ihm zu vergeben. 

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A