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Sind Zwangsstörungen ein Makel, den man dem Brautwerber/Verlobten erzählen muss?

15-12-2021

Frage 96273

Eine junge Frau, die an Zwangsstörungen o.Ä. leidet und niemandem davon erzählt, sodass nur Allah -erhaben ist Er- weiß, was in ihr ist, und diese Störungen bekämpft. Wenn jemand kommt, weil er um ihre Hand anhält, muss sie ihn davon in Kenntnis setzen oder darf sie es verschweigen? Wenn sie es ihm erzählt, kann dies ihren Heilprozess verhindern, da es dann zunehmen wird. Was ratest du ihr, o Schaikh? Was sind die Mäkel, die der Brautwerber wissen muss?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Zwangsstörungen und andere Störungen können behandelt werden, indem man Allahs gedenkt, Ihm gehorcht und von der Störung ablässt und sie ignoriert. In manchen Fällen sollte man einen Psychologen aufsuchen. 

Zweitens:

Die vorgezogene Ansicht der Rechtsgelehrten ist, dass jeder Makel, durch den das, was mit der Eheschließung beabsichtigt ist, verloren geht und einer der beiden Eheleute vom anderen entfernt wird, erzählt werden muss. Diese/r darf dann die Ehe annullieren, sobald er/sie es herausgefunden hat, nachdem es verschwiegen wurde.

Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der Analogieschluss ist, dass jeder Makel, der einen der Eheleute vom anderen abstoßt und durch den die Barmherzigkeit und Zuneigung, die mit der Eheschließung beabsichtigt werden, verloren gehen, die Auswahl erfordern (ob man die Ehe weiterführen will oder nicht).“ Aus „Zad Al-Ma'ad“ (5/166).

Er sagte auch: „Und wenn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dem Verkäufer verboten hat den Makel seiner Ware zu verschweigen und dass derjenige, der davon Bescheid weiß, es dem Käufer verschweigt, wie ist es dann mit den Mäkeln bei der Eheschließung. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat auch bereits zu Fatimah Bint Qais gesagt, als sie ihn um Rat bat, ob sie Mu'awiyah oder Abul Jahm heiraten soll: „Was Mu'awiyah angeht, so ist er arm und besitzt nichts. Und was Abu Jahm angeht, so schlägt er Frauen.“ Dadurch weiß man, dass man Mäkel noch eher bei der Eheschließung erzählen sollte. Wie kann dann […]“ Aus „Zad Al-Ma'ad“ (5/168).

Wenn demnach eine Frau an Störungen leidet, dann soll ihr Zustand überprüft werden. Wenn ihre Störungen sie daran hindern, dass sie sich um ihren Ehemann kümmert und ihn von einem Leben mit ihr abstoßen, dann muss sie dies ihm erzählen. Und das ist besser, als dass sie es ihm verschweigt und ihn (diesbezüglich) betrügt. Es kann nämlich sein, dass er sich dann von ihr trennt oder sie hasst, weil sie ihm diesen Makel verschwiegen hat.

Wenn diese Störungen aber keinerlei Einfluss auf ihr Eheleben haben wird und nicht dazu führen, dass er von ihr abgeneigt ist, dann gilt dies nicht als Makel und sie muss ihm davon nichts erzählen.

Und Allah weiß es am besten.

Heiratsvertrag
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