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Das Ersuchen eines Urteils bei menschengemachten Gerichten in Notsituationen.

01-11-2021

Frage 92650

Ist es verboten sich bei (menschengemachten) Gesetzen ein Urteil zu ersuchen, oder danach zu handeln?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Ersuchen eines Urteils bei menschengemachten Gesetzen, die der islamischen Gesetzgebung zuwiderhandeln, ist nicht erlaubt, genauso wenn man danach handelt und es unter den Menschen anwendet, aufgrund der Aussage Allahs, erhaben sei Er:

„Und so richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herab gesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen, sondern sieh dich vor ihnen vor, dass sie dich nicht der Versuchung aussetzen (abzuweichen) von einem Teil dessen, was Allah zu dir (als Offenbarung) herab gesandt hat! Doch wenn sie sich abkehren, so wisse, dass Allah sie für einen Teil ihrer Sünden treffen will. Viele von den Menschen sind fürwahr Frevler. Begehen sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann den besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?“ [Al-Maa`ida 5:49-50]

Er, erhaben sei Er, sagte auch:

„O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang. Siehst du nicht jene, die behaupten, an das zu glauben, was zu dir (als Offenbarung) herab gesandt worden ist, und was vor dir herab gesandt wurde, während sie sich in Entscheidungsfragen an falsche Götter wenden wollen, wo ihnen doch befohlen worden ist, es zu verleugnen? Aber der Satan will sie weit in die Irre führen. Und wenn man zu ihnen sagt: „Kommt her zu dem, was Allah (als Offenbarung) herab gesandt hat, und zum Gesandten“, siehst du die Heuchler sich nachdrücklich abwenden.“ [An-Nisaa:59-61] Und Seine, erhaben ist Er, Aussage: „Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich voller Ergebung fügen.“ [An-Nisaa 4:65]

Es gibt noch weitere Verse, die verpflichten, dass man nach dem richten soll, was Allah herabgesandt hat, und verbieten nach dem zu richten, was diesem widerspricht.

Wenn jemand aber gezwungen ist ein Urteil bei menschengemachten Gesetzen zu ersuchen, um dadurch eine Ungerechtigkeit abzuwehren oder ein Recht einzufordern, so ist dies unter folgenden Bedingungen erlaubt:

1. Dass man sein Recht nur durch diesen Weg erreichen kann,

2. dass man das Ersuchen dieses Urteils hasst und verabscheut,

3. dass man nicht mehr als sein Recht nimmt, auch wenn das Gesetz danach richtet.

Die Gelehrten „des Ständigen Komitees für Rechtsurteile“ wurden gefragt:

„Was ist das Urteil, wenn man bei Streit zwischen Muslimen, wie Angelegenheiten der Scheidung, des Handelns und weiteres, das amerikanische Gericht richten lässt?“

Sie antworteten:

„Es ist dem Muslim nicht erlaubt ein Urteil bei menschengemachten Gerichten zu ersuchen, außer bei Notfällen, solange er keine islamischen Gerichte findet. Und wenn für ihn (für sein Vorteil), ohne dass er Recht hat, gerichtet wird, dann darf er nicht davon nehmen."

Aus „Fatawa al-Lajna Ad-Daa`ima“ (502/23)

Der Schaikh ibn ´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde auch gefragt:

„Was ist das Urteil darüber, dass der Muslim das menschengemachte Gesetz studiert, hierauf eine Anwaltskanzlei öffnet und vor Zivilgerichten Firmen/Unternehmen verteidigt? Und was ist das Urteil von dem Vermögen, dass er (sich dadurch) anhäuft?“

Daraufhin antwortete er:

„Die Gesetze, die der islamischen Gesetzgebung widersprechen, an ihrer Stelle zu positionieren ist eine Tat des Unglaubens (Kufr), weil man dadurch die islamische Gesetzgebung aufhebt und an ihrer Stelle den Taghut (falschen Gott) positioniert. Dies ist in Seiner, mächtige und gewaltig sei Er, Aussage mit inbegriffen: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herab gesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ [Al-Maaida 5:44]

Was aber das Erlernen der menschengemachten Gesetze betrifft, wenn man sie lernt damit man die Falschheit mit dem Recht abwehrt, so besteht darin kein Problem. Doch wenn man sie lernt, um den Gesetzen zu folgen, die der islamischen Gesetzgebung widersprechen, so ist dies verboten (Haraam). Diesbezüglich sagen wir: Sogar über den Anwaltsberuf, in einem Land, das mit der islamischen Gesetzgebung (Schari’ah) richtet, sagen wir, dass wenn der Anwalt das Recht zu ihren (rechtmäßigen) Besitzern führen will, so besteht darin kein Problem diese Arbeit zu praktizieren, doch wenn er die Menschen mit seiner Aussage und seiner Anwaltstätigkeit, ob mit oder ohne dem Recht, besiegen will, so ist dies verboten (Haraam).“

Zusammengefasst aus „Liqaa` Al-Baab Al-Maftuuh“ (6/33)

Und Allah weiß es besser.

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