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Das Urteil über Haartransplantationen

01-03-2022

Frage 47664

Ist es erlaubt ein Haartransplantat zu haben, wohl angemerkt, dass ich eine Glatze habe, oder ist es genauso wie Haarverlängerungen verboten (haram), oder nicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Bei der Haartransplantation werden Haarfollikel von einer Stelle am Kopf einer Person entnommen und auf eine andere Stelle am Kopf verpflanzt (versetzt). Das Urteil darüber ist, dass es erlaubt ist, weil es eine Korrektur eines Defektes darstellt und nicht als Veränderung der Schöpfung Allahs gilt.

Schaikh Muhammad Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Die Haartransplantation bei einer Person die kahl geworden ist (ihre Haare verloren hat) wird durchgeführt, indem man Haare von dem Rücken der Person entnimmt und sie an die kahle Stelle verpflanzt (transplantiert). Ist das erlaubt?“

Er erwiderte: „Ja, das ist erlaubt, weil es unter die Wiederherstellung eine Sache, die Allah erschaffen hat, fällt, oder unter die Korrektur eines Defektes; und es fällt nicht in den Bereich der Schönheitsoperationen oder der Ergänzung dessen, was Allah erschuf. Daher wird es nicht als Veränderung der Schöpfung Allahs -erhaben ist Er- angesehen. Vielmehr ist es die Wiederherstellung eine Sache, die fehlt oder das Entfernen eines Defektes. Es gibt da eine wohlbekannte Geschichte über die drei Leute, von denen einer kahl war (eine Glatze hatte) und sagte, dass er sich wünsche, dass Allah -der Mächtige und Majestätische- ihm seine Haarpracht wiederherstellt, sodass ein Engel seinen Kopf anfasste und Allah ihm seine Haarpracht zurückgab.“ [Zitat aus „Fatawa 'Ulama Al-Balad Al-Haram“ (S. 1185)]

Der vom Schaikh -möge Allah ihm barmherzig sein- erwähnte Hadith wurde von Al-Bukhary (3277) und Muslim (2964) überliefert.

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