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Die Menstruation unterbricht nicht die Pflicht das Fasten der Sühneleistung hintereinander zu fasten

18-05-2021

Frage 45908

Eine Frau entrichtet die Sühneleistung, aufgrund einer Sünde, indem sie zwei Monate hintereinander fastet. Sie fragt nach den Tagen, an denen sie, aufgrund der Menstruation, nicht fasten kann. Muss sie diese Tage nachholen, wenn die zwei Monate vorbei sind, oder was soll sie tun?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn eine Frau zwei Tage hintereinander fassten muss und dann ihre Periode kommt, dann soll sie nicht fasten, anschließend soll sie ihr Fasten vervollständigen und die Tage, an denen sie ihre Menstruation hatte, nachholen, gemäß dem Konsens.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Gelehrten waren sich darüber einig (Konsens), dass, wenn die Frau, die zwei Monate hintereinander fastet, ihre Menstruation bekommt, bevor sie fertig ist, sie dies nachholen muss, wenn sie rein wird. Denn die Menstruation kann in diesen beiden Monaten nur dann entwichen werden, wenn man das Fasten bis in die Menopause hinaufschiebt, doch dann könnte es sein, dass sie nicht mehr fasten kann.“ Aus „Al-Mughni“ (8/21).

Und Allah weiß es am besten.

Sühne (Kafara)
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